Telematik im Gesundheitswesen
15. April 2005
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer:
Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Biggi Bender.
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am letzten Wochenende fand in Berlin ein so genannter Ärztetag von unten statt. Dort trafen sich Ärzte und Ärztinnen, die sich von ihren Berufsorganisationen nicht angemessen vertreten fühlen. Sie hatten auch darüber hinaus - wie sie sagten - eine große Sorge, nämlich die, dass der Bürger durch die Gesundheitskarte zum gläsernen Patienten werde, der hilflos dem staatlichen Zugriff ausgesetzt sei. Nun weiß ich nicht, welches eigene Anliegen diese Ärzte im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte haben, aber ich kenne sehr wohl das Prinzip, dass Leistungsanbieter im Gesundheitswesen ganz gern vom Patienteninteresse reden, wenn sie in Wirklichkeit eigene Ziele verfolgen.
(Detlef Parr [FDP]: Sie können sich von dem Misstrauen nicht lösen!)
- Ach, Herr Kollege Parr, ich glaube, dass auch Sie das durchaus so sehen.
Das sollte uns auf eines aufmerksam machen, nämlich darauf, dass der Weg zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis nicht nur von technischen Anforderungen gesäumt wird, sondern dass es hierbei auch ganz entscheidend auf die Frage der Akzeptanz bei den Bürgern und Bürgerinnen ankommt. Natürlich gilt im Prinzip für jedes Gesetz, dass wir um Akzeptanz werben müssen, aber gerade in diesem Fall, denke ich, gibt es dafür auch ganz praktische Gründe.
Die Gesundheitskarte wird neben der Speicherung der administrativen Daten als Anwendung zunächst nur das elektronische Rezept haben. Aber man muss auch an die Möglichkeiten denken, die darin weiter liegen, also elektronische Patientenakten, Arztbriefe usw. Wir wissen, dass dies alles nur - das ist auch richtig so - mit Zustimmung der Patienten und der Patientinnen geschehen wird und dass auch der Zugriff auf gespeicherte Daten von dieser Zustimmung abhängig ist. Das heißt, die Gesundheitskarte muss mit allen ihren Anwendungsmöglichkeiten von den Bürgern und Bürgerinnen angenommen werden; sonst wird sie keine praktische Bedeutung erlangen. Deswegen müssen wir erläutern, welchen Wert diese Karte hat. Das sollte uns auch nicht schwer fallen.
Ärzte, Krankenhäuser, andere Anbieter von Gesundheitsleistungen werden, wenn die Gesundheitskarte einmal voll entwickelt sein wird, deutlich mehr Hand in Hand arbeiten. Der Arzt/die Ärztin wird viel mehr als bisher erfahren, was der Kollege/die Kollegin bereits an Diagnosen gestellt und an Behandlungen durchgeführt hat. Das kann dazu führen, dass es weniger Doppeluntersuchungen und mithin weniger Belastung der Patienten gibt, dass es mehr Arzneimittelsicherheit gibt und dass es auch weniger unnötige Ausgaben gibt; ich erinnere daran, dass Experten von der Anwendung der Gesundheitskarte Einsparungen in Milliardenhöhe erwarten.
Für die Akzeptanz der Gesundheitskarte ist auch der Datenschutz entscheidend. Ich erinnere an die Redeweise vom gläsernen Patienten. Wenn man genau hinschaut, muss man erkennen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten durch die Gesundheitskarte nicht eingeschränkt, sondern, im Gegenteil, sogar erweitert wird. Man wird davon ausgehen dürfen, dass in Zukunft die Praxis aufhört, dass Patientendaten ohne jede Sicherheitsvorkehrung per Fax oder per E-Mail durch die Welt bzw. von Praxis zu Praxis gehen. Auch die Patienten selbst werden ungleich mehr Möglichkeiten haben, auf ihre eigenen Daten zuzugreifen, weil es eben nicht mehr notwendig ist, sich mit in Arztpraxen gebunkerten Papierdokumenten auseinander zu setzen, sondern weil dieser Zugriff über die elektronische Gesundheitskarte möglich wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Kurz und gut: Die Gesundheitskarte wird es den Patienten ermöglichen, sich souveräner im Gesundheitswesen zu bewegen und sich auch aktiver an der Behandlung zu beteiligen.
Die gesetzlichen Grundlagen schaffen wir heute. Es ist erfreulich, dass wir sie einstimmig schaffen. Das kommt ja im Gesundheitswesen nicht so häufig vor. Bei der weiteren Ausgestaltung der Anwendungsmöglichkeiten werden wir darauf zu achten haben, dass sich Datenschutz und Patientenorientierung auch im konkreten Einsatz wiederfinden. Dann, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mir um die Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte nicht bange.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
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