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1. Oktober 2004

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Das Wort hat die Kollegin Birgitt Bender, Bündnis 90/ Die Grünen.

Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Weiß, jetzt dachte ich glatt, ich könnte einer Rede von Ihnen Beifall zollen. Aber leider mussten Sie dann am Schluss doch noch aufs Blech hauen. Also sage ich kurz in Ihre Richtung: Wer noch vor kurzem die Rentenversicherungsbeiträge für die nächsten Jahrzehnte auf 20 Prozent festschreiben wollte, sollte sich in Sachen Rentner und Rentenhöhe mäßigen. Wäre das nämlich erfolgt, wären die Renten heute niedriger, als sie es unter unserer Regierung sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt komme ich zur Organisationsreform,

(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Schon?)

über die wir uns hier im Hause - das ist auch gut so - einig sind. Die Reform führt auch aus grüner Sicht zu mehr Wirtschaftlichkeit, Effektivität und Bürgernähe der Rentenversicherung. Die Landesversicherungsanstalten erhalten stabile Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Es ist gut, dass die Versicherten nicht mehr wie bisher in Arbeiter und Angestellte gespalten werden, sondern dass wir einen einheitlichen Versichertenbegriff haben. Dem Bund werden 45 Prozent der Versicherten und den Regio-nalträgern 55 Prozent zugeordnet. Die Zahl der Bundesträger wird halbiert; weitere Zusammenschlüsse der Regionalträger sind geplant. Ich hoffe, sie werden auch kommen.

BfA und VDR werden zu einem Träger vereinigt, der wichtige Grundsatz- und Querschnittsaufgaben verbindlich entscheiden kann. Das erleichtert die Koordination und beseitigt Mehrarbeit. Ein Vorteil der Reform ist auch, dass die Finanzbeziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Einzugsstellen sowie unter den Trägern selbst optimiert werden. Die tatsächlichen Zahlungsströme werden auf ein Minimum reduziert. Für die Beschäftigten - Kollege Dreßen hat es hervorgehoben - wird der Übergang sozialverträglich vollzogen.

Im Mittelpunkt wird in Zukunft der Wettbewerb der Träger stehen. Durch einen kontinuierlichen und systematischen Vergleich werden die Strukturen und Prozesse nach dem Prinzip des Lernens von den Besten optimiert.

Der Gesetzentwurf wurde im Verfahren verändert. Zwei Punkte sind am wichtigsten: Die Koalition hat sich darauf verständigt, die Selbstverwaltung zu stärken. In dieser Hinsicht wurde der Gesetzentwurf überarbeitet. Zum einen haben wir Kritik am Entscheidungsverfahren aufgegriffen; die Selbstverwaltung erhält nun ein Initiativrecht. Zum anderen werden die Rentenversicherungsträger - das war Ihnen, Herr Kollege Weiß, besonders wichtig - ihre Haushalte auch in Zukunft ohne Genehmigung der Behörden erstellen können. Wichtig ist aber, dass wir als Alternative eine Zielvorgabe für die Senkung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten eingeführt haben.

Wir sind uns einig, dass die Kosten der Rentenversicherungsträger weiter gesenkt werden können und gesenkt werden müssen. Der nun gewählte Ansatz stärkt den Wettbewerb und das wird von der Fraktion der Grünen ausdrücklich unterstützt.

Jedoch sind die Träger gefordert, ihre Strukturen und Verfahren fortlaufend zu verbessern sowie wirtschaftlicher und effektiver zu arbeiten. Dies setzt voraus, dass geeignete Kriterien und Instrumente entwickelt werden, die einen Leistungs- und Qualitätsvergleich innerhalb der gesamten Rentenversicherung ermöglichen.

Zum guten Schluss sage ich: Was lange währt, wird endlich gut. Jetzt brauchen wir noch eine gute Umsetzung.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

 

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