Präimplantationsdiagnostik
17. März 2005
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Das Wort hat die Kollegin Birgitt Bender vom Bündnis 90/Die Grünen.
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Parr, Ihre Fraktion schlägt vor, das Embryonenschutzgesetz zu ändern und die so genannte Präimplantationsdiagnostik in, wie Sie sagen, eng begrenzten Fällen zuzulassen. Wir werden dem nicht zustimmen. Ich sage Ihnen, warum.
Das alles hört sich viel zu einfach an. Man muss sich vergegenwärtigen, was dieses Verfahren allein schon auf der individuellen Ebene bedeutet. Eine Frau, die durchaus auf natürlichem Wege schwanger werden kann,
(Detlef Parr [FDP]: Schwanger geworden ist!)
muss sich, damit das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren überhaupt greifen kann, zunächst einmal der In-vitro-Befruchtung unterziehen. Das macht man nicht einfach im Vorbeigehen. Dieses Verfahren bedeutet eine Hormonbehandlung, damit eine Überzahl von Eizellen heranreift, und einen operativen Eingriff, mit dem diese Eizellen entnommen werden. Es bedeutet ferner die gezielte und gewollte Erzeugung von überzähligen Embryonen im Glas - man will ja selektieren -, die Vernichtung der Embryonen mit der unerwünschten genetischen Ausstattung
(Zurufe von der SPD: Nein!)
und schließlich die Implantation derjenigen Eizellen, die man für geeignet hält.
Wie groß ist anschließend die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft? Wir alle wissen sehr genau, dass die so genannte Baby-take-home-Rate bei der In-vitro-Befruchtung äußerst gering ist.
(Detlef Parr [FDP]: Lassen wir es die Frauen doch selbst entscheiden!)
Es kann also sein, dass die Frau nach all diesen Maßnahmen kein Kind bekommt. Ich finde, das sollte man sich erst einmal klar machen. Es werden hier Hoffnungen geweckt. Aber der Preis, der dafür zu zahlen ist, und die Enttäuschung, die sich aus einem Fehlschlag ergeben kann, werden zu sehr aus den Augen verloren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU - Detlef Parr [FDP]: Deshalb soll es also verboten bleiben?)
Ich halte den Vergleich mit der Abtreibung nicht für richtig. Herr Parr, wenn ich Sie recht verstanden habe, dann haben Sie gesagt, dass man im Rahmen einer bestehenden Schwangerschaft nach der Pränataldiagnostik die Wahl habe, die Schwangerschaft weiterzuführen oder nicht. Das stimmt so nicht. Es ist ein Unterschied, ob Embryonen in der Petrischale erzeugt werden, zu denen die Frau oder das Paar keine persönliche Beziehung hat,
(Detlef Parr [FDP]: Sehr wohl! Das beweist die empirische Untersuchung!)
oder ob eine Frau bereits etwa 17 Wochen schwanger ist und ein Kind in ihrem Körper heranreifen fühlt. In diesem Fall ist das Gefühl der persönlichen Bindung ungleich stärker. Vor allem aber werden bei einer natürlichen Schwangerschaft eben keine überzähligen Embryonen erzeugt, die man anschließend vernichtet.
Es besteht auch ein rechtlicher Unterschied. Denn die Abtreibung ist ein Abwehrrecht, bei dem der Staat auf seinen Schutzanspruch wegen der Unzumutbarkeit für die Frau zum Teil verzichtet. Die rechtliche Regelung ist bekanntlich immer noch so, dass eine Abtreibung als rechtswidrig angesehen wird, aber straffrei bleibt.
Was Sie wollen, ist ein Anspruch der Frau auf eine genetische Selektion, auf ein genetisch gesundes Kind. Das ganze Verfahren soll noch nicht einmal rechtswidrig sein. Das würde schon eine sehr gravierende rechtliche Veränderung bedeuten, auf die wir uns nicht verständigen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Herr Parr, es mag ja sein, dass Sie eine solche neue Regelung auf vergleichsweise wenige Fälle beschränken wollen; aber ich sage Ihnen, dass das nicht machbar sein wird. Es wird zu einer Indikationsausweitung kommen. Das ist im Übrigen auch die Erfahrung in all den Ländern, in denen diese Regelung zunächst in eng begrenzten Fällen eingeführt wurde. Wenn es tatsächlich eine Rechtsverordnung gäbe, in der das Justizministerium bestimmte Krankheitsbilder beschreibt, bei denen eine solche Diagnostik und Selektion zulässig wäre, dann muss ich fragen: Was bedeutet das eigentlich für die Menschen, die diese Krankheit haben? Haben Sie darüber schon einmal nachgedacht?
(Detlef Parr [FDP]: Hören Sie doch auf den Mukoviszidose-Verein! Dann wissen Sie, wie sie reagieren!)
Das führt doch zur Stigmatisierung bestimmter Krankheitsbilder. Wie soll man dann in Zukunft in der Gesellschaft über diese Art der Behinderung reden? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Sie sprechen so ohne weiteres von "genetisch belasteten Paaren". Wir reden von Menschen mit Krankheiten, mit denen man offensichtlich erwachsen wird und bei denen die Lebensqualität so hoch ist, dass man sich Kinder wünscht und sich in der Lage fühlt, sie auch ins Leben zu begleiten. Gleichzeitig soll man einen Katalog von Krankheiten verabschieden, bei deren Vorliegen der Embryo vernichtet werden darf. Das halten wir für ethisch nicht vertretbar.
(Detlef Parr [FDP]: Gilt das für alle Grünen?)
Wir fürchten uns auch vor den Folgen, die ein solcher Mechanismus für den Umgang mit behinderten Menschen in unserer Gesellschaft hätte. Wenn es erst einmal heißt, dass man eine Auslese betreiben kann, die dazu führt, dass solche Menschen gar nicht erst geboren werden, dann werden wir, so glaube ich, für ein solidarisches Miteinander mit Menschen mit Behinderungen weniger Platz denn je haben. Wir wollen gerade das Gegenteil.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und bei der CDU/CSU)
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