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Rede zur 1. Lesung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes

Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Seehofer, ich hätte erwartet, dass Sie beim Thema erstklassige Finanzierung das Stichwort Bürgerversicherung nennen. Ich denke, darüber werden wir demnächst noch reden.

Vor wenigen Tagen meldete sich von unerwarteter Seite ein Kronzeuge dafür, dass der vorliegende Gesetzentwurf so schlecht nicht ist, wie gelegentlich behauptet wird. Herr Hoppe, der Präsident der Bundesärztekammer, prognostizierte, dass diese Reform in kurzer Zeit für sehr viel mehr Wettbewerb als bisher sorgen werde. Das liege, so Herr Hoppe weiter, insbesondere an der Zulassung von Gesundheitszentren und den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und dem ambulanten fachärztlichen Bereich.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zugegeben, Herr Hoppe hat diese Äußerungen kritisch gemeint. Er beschwor die aus unserer Sicht völlig unrealistische Gefahr herauf, dass die niedergelassenen Fachärzte durch die neue Konkurrenz verdrängt würden. Doch ich sage Ihnen: Diejenigen, die für mehr Wettbewerb und mehr Kooperation im Gesundheitswegen plädieren, hat er mit seiner Äußerung nicht schrecken, sondern nur ermutigen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, im Kern hat der Präsident der Bundesärztekammer Recht: Diese Reform wird allen Akteuren größere Chancen für Strukturveränderungen bieten als jede Gesundheitsreform vor ihr. Die Diagnose, dass das Gesundheitswesen in Deutschland vor allen an der starren Abschottung der Leistungsbereiche lei-det - und daran die Patientinnen und Patienten leiden -, wird allgemein geteilt. Die Behebung dieses Leidens wird umso drängender, als wir alle wissen, dass die Zahl der chronisch Kranken zunimmt und dass gerade sie es sind, die aufeinander abgestimmte Versorgungsketten für eine gute Behandlung brauchen.

Wir haben deswegen bereits im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 versucht, mit der Einführung der integrierten Versorgung einen Bereich zu schaffen, aus dem heraus allmählich mehr Kooperation zwischen Ärzten, anderen Gesundheitsberufen und Krankenhäusern entsteht. Aber es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Barrieren für diese Zusammenarbeit so hoch sind, dass keine große Zahl neuer Versorgungsnetze entstanden ist.

Genau hier liegt die wichtigste Strukturveränderung in diesem Gesetzentwurf: Zusammenarbeit wird möglich, sie wird sogar gefördert. Wir haben die rechtlichen Schranken abgebaut. Darüber hinaus werden bis zum Jahr 2006 bis zu 600 Millionen Euro bereitgestellt, um den schlafenden Riesen Integrationsversorgung zu wecken. Das ist auch ein Weg zu mehr Qualität.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Botschaft, dass mehr Zusammenarbeit möglich wird, senden auch andere Reformmaßnahmen. Die in den neuen Bundesländern erfolgreich erprobten Gesundheitszentren werden zur Regelversorgung zugelassen und endlich überall möglich. Das kommt dem Bedürfnis der Patientinnen und Patienten nach kurzen Wegen und Versorgung aus einer Hand entgegen. Durch die Ausweitung der Hausarztmodelle erhalten die Patientinnen und Patienten die Gelegenheit, selbst etwas zum Zusammenwachsen des Versorgungssystems beizutragen. Durch die Teilöffnung der Krankenhäuser für die fachärztliche ambulante Versorgung wird gerade für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten die Kontinuität der Behandlung sichergestellt.

Dieses Gesetz macht vieles möglich. Es verordnet nicht von oben herab mehr Zusammenarbeit. Aber es bietet allen Akteuren im Gesundheitswesen, den Leistungserbringern, den Kassen und den Patienten, die Möglichkeit, sich für mehr Zusammenarbeit zu entscheiden. Ob diese Chance genutzt wird, wird von den Akteuren im Gesundheitswesen abhängen.

Meine Damen und Herren, einen großen Schritt nach vorn bedeutet das Gesetz auch für die Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte von Patientenverbänden, Selbsthilfezusammenschlüssen und Behindertenorganisationen. Seit den 80er-Jahren haben wir aus der Gesundheitsbewegung heraus immer wieder die Kritik gehört, dass das Gesundheitswesen eine der letzten demokratiefreien Zonen dieser Gesellschaft sei, dass Patienten nicht als Beteiligte, sondern als Objekte von Behandlungsprozessen behandelt würden, dass das System einseitig auf Kostenträger und Leistungserbringer ausgerichtet sei, dass die Beteiligungsrechte von Patienten und Versicherten gegen null gingen.

Nun können wir als Gesetzgeber den alltäglichen Umgang mit Patientinnen und Patienten in den Praxen und Krankenhäusern nur bedingt beeinflussen. Wir haben auch gar nicht vor, hier durch eine staatliche Steuerung einzugreifen. Aber ob Patienten als Partner oder als Abhängige behandelt werden, hängt neben der Ausbildung auch von Lernprozessen in der Ärzteschaft ab. Da hat sich in den letzten Jahren etwas getan. Aber es ist unsere Aufgabe, die institutionellen Rahmenbedingungen für die Beteiligung der Betroffenen zu schaffen. Dieses Gesetz trägt dazu bei. Endlich werden in allen Gremien des Gesundheitswesens die Betroffenen-, die Patientenverbände beteiligt. Auf diese Weise werden aus Betroffenen Beteiligte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

sowie bei Abgeordneten der SPD)

Damit tun wir auch etwas für die Qualität im Gesundheitswesen. Denn wer wüsste besser etwas über die Qualität von Behandlungen zu sagen als diejenigen, die sie im wahrsten Sinne des Wortes hautnah erleben?

(Beifall des Abg. Markus Kurth [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist - das sage ich für die Grünen - einerseits gut, da es den Akteuren den notwendigen Bewegungsspielraum gibt, um unser Gesundheitswesen gemeinsam und auf Augenhöhe besser zu machen. Andererseits - auch dies sage ich deutlich - weist das vorliegende Gesetz ein Defizit auf. Dieses Defizit wird offensichtlich, wenn man den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen hier ins Parlament eingebracht haben, und den jetzigen Konsensentwurf einmal nebeneinander legt; denn wir sind mit unserem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz der Grundidee gefolgt, dass mehr Wettbewerb erforderlich ist, um im Gesundheitswesen mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit hervorzubringen.

Dazu sollten in allen Leistungsbereichen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um neben den Kassen, die ja bereits im Wettbewerb stehen, auch die Leistungserbringer in den Wettbewerb zu bringen, sodass sie um Qualität und Wirtschaftlichkeit wetteifern. Leider ist dieser Wettbewerbsgedanke im vorliegenden Gesetzentwurf stark reduziert worden. Ich sage aber auch deutlich: Er wurde zwar reduziert, aber nicht eliminiert. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle festzuhalten.

Auch die nun vorgesehenen Reformmaßnahmen - hier verweise ich wieder auf den eingangs zitierten Professor Hoppe - werden zu weitaus mehr Wettbewerb führen, als das Gesundheitswesen bisher kennt. Das liegt an dem Ausbau der Integrationsversorgung - das sind letztlich Direktverträge -, an weiteren Flexibilisierungen im Vertragsrecht und an der Zunahme der Wahlmöglichkeiten für die Versicherten zwischen verschiedenen Versorgungsformen. Zudem ist es in der Arzneimitteldistribution gelungen, mit der wenngleich begrenzten Aufhebung des Mehrbesitzverbotes bei den Apotheken, der Zulassung des Arzneimittelversandhandels und der Preisfreigabe für verschreibungsfreie Arzneimittel wichtige Wettbewerbselemente einzuführen. Hier wurde eine Tür aufgestoßen, damit die Schutzzäune, die den Wettbewerb bisher verhindert haben, fallen.

Trotzdem sind auf dem Weg vom ursprünglichen Gesetzentwurf zum Konsens einige Reformmaßnahmen für mehr Wettbewerb über Bord gegangen. Ich sage hier für die Grünen: Wir wollen dafür sorgen, dass diese Maßnahmen wieder ins Boot kommen; denn wir brauchen diese Wettbewerbselemente, um Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen und die unvermeidbaren zusätzlichen Belastungen für die Versicherten in einem sozialstaatlich akzeptablen Rahmen zu halten. Daneben brauchen wir sie als Suchverfahren, um zu Innovationen zu kommen, die unser Gesundheitswesen dringend benötigt, um zukunftsfähig zu sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kurzum: Dieses Gesetz ist nicht das Nonplusultra. Man merkt ihm an, dass zu seiner Durchsetzung ein Parteienkonsens über die Koalitionsgrenzen hinaus erforderlich war. Große Koalitionen sind in ihrer Reformfähigkeit nun einmal begrenzt.

(Horst Seehofer [CDU/CSU]: Oh! Oh!)

- Herr Seehofer, auch Sie werden es hinter den Kulissen zugeben. - Dieses Gesetz stößt aber Türen auf, die bisher verschlossen waren. Deswegen sagen wir: Es ist ein Kompromiss mit Perspektiven.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

 

 

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