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PRESSEMITTEILUNG
NR. 222/2003
Datum: 9.4.2003
 
Grüne begrüßen Vorschläge der Rürup-Kommission
Zu den Vorschlägen der Rürup-Kommission zur Reform der gesetzlichen
Krankenversicherung erklären Krista Sager, Fraktionsvorsitzende, und
Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin:
 
Wir begrüßen die Vorschläge der Rürup-Kommission zur Reform des
Gesundheitswesens. Ein Zwei-Stufen-Konzept, um durch Sofortmaßnahmnen
kurzfristig eine Senkung der Lohnnebenkosten zu erreichen und
langfristig die Finanzierungsgrundlagen der Krankenversicherung zu
sichern, ist sinnvoll.
 
Die vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen entsprechen weitgehend den
Plänen der Bundesregierung. Das vorgetragene Ziel, den
durchschnittlichen Beitragssatz um 2,4 Prozent abzusenken, wird von
uns mitgetragen. Die Herauslösung des Krankengeldes aus der
paritätischen Finanzierung und die Steuerfinanzierung
gesellschaftlicher Aufgaben hat der Kanzler in seiner
Regierungserklärung bereits angekündigt. Dass gerade im
Arzneimittelbereich Veränderungen vorgeschlagen werden, ist angesichts
der rasanten Ausgabenentwicklung dringend erforderlich. Dabei gilt es,
die Therapievielfalt zu erhalten. Die vorgeschlagenen Reformmaßnahmen
werden im einzelnen auf ihre Zweckmäßigkeit, den mit ihnen
möglicherweise verbundenen Verwaltungsaufwand und ihre
Sozialverträglichkeit hin geprüft werden müssen.
 
Für sinnvoll halten wir es auch, die Reform der
Finanzierungsgrundlagen nicht "übers Knie zu brechen". Die
gesellschaftliche Diskussion über die Reform der
Finanzierungsgrundlagen der GKV muss aber zügig und
umsetzungsorientiert geführt werden. Das Bürgerversicherungsmodell hat
dabei den Vorzug, schrittweise realisiert werden zu können.
 
Wir streben an, die einseitige Anbindung der
Krankenversicherungsbeiträge an die Erwerbseinkommen zu überwinden.
Wir wollen andere Einkommensarten, wie Zinsen und Mieteinnahmen, in
die Beitragsbemessung einzubeziehen. Als erster Schritt hierfür wäre
bei der Berechnung der Beiträge für krankenversicherte Rentnerinnen
und Rentner auch andere Einkünfte als die Renteneinkommen
heranzuziehen. Dies wäre angesichts der Belastungen, vor denen die
jüngeren Versicherten stehen, auch ein Beitrag zur
Generationengerechtigkeit.
 

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