PRESSEMITTEILUNG
Pharma-Konzern mit Phantomschmerzen
Zur „Informationsoffensive“ des Pharma-Unternehmens Pfizer gegen den Festbetrag für den Cholesterin-Senker Sortis erklärt Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin:
Pfizer missbraucht die Ängste der Patientinnen und Patienten, die einen erhöhten Blutfettwert aufweisen. In einer teuren Anzeigenkampagne versucht der weltgrößte Pharma-Hersteller den Betroffenen weis zu machen, dass ihnen die Gesundheitspolitiker künftig die erforderliche Arzneimittelversorgung vorenthalten wollen.
Das ist natürlich Unsinn. Seitdem 1996 auf Betreiben der Pharma-Industrie patentgeschützte Arzneimittel von der Bildung neuer Festbetragsgruppen verschont wurden, ist die Festbetragsregelung zum „zahnlosen Tiger“ geworden. Zwischen 1997 und 2002 ist der Anteil des Arzneimittelumsatzes, der durch Festbeträge erfasst wird, von 60 auf 37 Prozent gesunken. Im Gegenzug sind die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ständig gestiegen.
Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde deshalb beschlossen, patentierte Arzneimittel wieder in die Festbetragsregelung aufzunehmen, soweit sie gegenüber gleichartigen Arzneimitteln keine neuartige Wirkungsweise oder eine therapeutische Verbesserung aufweisen. Beides ist aber beim Cholesterin-Senker Sortis nicht der Fall. Diese Bewertung wird auch von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gestützt.
Pfizer will vermeiden, den Preis für seinen „Bestseller“ auf das Festbetragsniveau senken zu müssen. Das steht dem Unternehmen grundsätzlich frei, allerdings müssten dann die Patientinnen und Patienten die Differenz zwischen Abgabepreis und Festbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Pfizer versucht die Angst vor dieser Zuzahlung zu mobilisieren, um sein Medikament aus der Festbetragsregelung herauszubrechen.
Diese Kampagne ist unverantwortlich, weil sie mit den Ängsten von Patientinnen und Patienten spielt. Und sie ist auch ökonomisch kurzsichtig: Pfizer hat im vergangenen Jahr allein in Deutschland 1,7 Milliarden Euro mit verschreibungspflichtigen Medikamenten umgesetzt. Das Unternehmen sollte deshalb ein erhebliches Interesse an der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Im Übrigen haben das Bundesgesundheitsministerium und die Spitzenverbände der Krankenkassen bereits darauf hingewiesen, dass es wirkungsgleiche Alternativen zu Sortis gibt. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sollten sich an ihren behandelnden Arzt wenden.
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