Immer wieder freitags… geht es um die Gene Darf ein Arbeitgeber einen Gentest verlangen? Sollen Gentests frei verfügbar sein im Internet? Wer berät mich, wenn ich einen Gentest machen will? Solche und andere Fragen sollen geregelt werden in einem Gendiagnostikgesetz. Ich habe die Federführung seitens der Grünen für die entsprechenden Verhandlungen mit dem Koalitionspartner. Seit November 2004 tagen wir in den Sitzungswochen freitags von acht bis zehn Uhr, jeweils 4 Abgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit MinisteriumsvertreterInnen (Gesundheit, Justiz, Forschung, Wirtschaft, Innen) und beraten. Die intensive Vorbereitung dieser Sitzungen mit den eigenen Kollegen und sachkundigen Mitarbeiterinnen geht oft bis in die Nacht. Wir wollen vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Dieses Gesetz soll genetische Untersuchungen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten regeln und eine genetische Diskriminierung verhindern. Es beinhaltet deshalb Regelungen für die Bereiche:
- Medizin
- Lebensplanung (gesundheitlicher Zweck mit Blick auf zukünftige Lebensgestaltung)
- Abstammungsuntersuchungen
- Versicherungen
- Arbeit
- Forschung
Im Allgemeinen wird unter einem Gentest eine Chromosomenanalyse oder eine molekulargenetische Analyse der DNA verstanden. Jedoch lassen auch Untersuchungen der „Produkte“ der Gene (proteinchemische Untersuchungen) und die Beobachtung des äußeren Erscheinungsbildes oder bestimmter Merkmale ((Phänotyp), z. B. Feststellung der Rot-Grün-Blindheit mit einer Farbtafel) Rückschlüsse auf das Genom der untersuchten Person zu. Im Gesetz soll der Umgang mit all diesen möglichen Formen der genetischen Untersuchungen geregelt werden. Darum reicht es nicht aus, Gentests (im engen Sinn) zu verbieten oder zu regeln, sondern es ist sehr genau zu prüfen, ob Ausnahmen für Teilbereiche notwendig sind. So sind bei Arbeitsschutzuntersuchungen bestimmte genetische Untersuchungen (z. B. in der Chemieindustrie) Praxis und das Wirtschaftsministerium möchte diese auch weiterhin zulassen. Hier prüfen wir z.B., ob diese Tests tatsächlich notwendig sind. In Presse wie Fraktion fand das Thema Abstammungsuntersuchungen/ Vaterschaftstests bisher die größte Aufmerksamkeit. Geht es nach Väterinitiativen und den Labors, die mit solchen Untersuchungen 50.000 mal im Jahr ca. 350 - 450 Euro verdienen, sollen heimliche Vaterschaftstests (Vater schickt heimlich Schnuller oder Kaugummi des Kindes und eine eigene Probe ein) erlaubt sein.
Ich spreche mich für ein Verbot heimlicher Abstammungstests aus. Die wichtigsten Argumente sind für mich:
- Heimliche Vaterschaftstests verletzen das Persönlichkeitsrecht des Kindes genauso wie jeder andere heimliche Gentest.
- Heimliche Vaterschaftstests können aus purem Misstrauen von Dritten wie z.B. Schwiegereltern in Auftrag gegeben werden. Dabei wird nicht nur das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Kindes sondern auch das des (rechtlichen) Vaters verletzt.
Diskutieren kann man
- ob bei einem privaten Abstammungstest in jedem Fall die Zustimmung auch der Mutter eingeholt werden muss,
- welche Verfahren greifen, wenn sich die Sorgeberechtigten bei einer stellvertretenden Zustimmung für minderjährige Kinder nicht einigen können (bei Uneinigkeit der Eltern in anderen Fragen der elterlichen Sorge bereits jetzt geregelt: Anrufung des Familiengerichts, das im Interesse des Kindeswohls zu entscheiden hat),
- ob ab einem bestimmten Alter des Kindes (z.B. 14 Jahre, spätestens ab 18 Jahren) ein privater Abstammungstest mit Einwilligung des Kindes, aber ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Mutter bzw. des sorgeberechtigten Vaters, durchgeführt werden darf.
Biggi Bender Der Teufel steckt im Detail - oder welche Auswirkungen manche Gesetze für ‚alternative’ Medikamente haben könnten, wenn es die Grünen nicht gäbe In zwei kleineren Punkten musste eine Angleichung des Arzneimittelrechts an das EU-Recht erfolgen. Die an sich wünschenswerte Kennzeichnung von Medikamenten mit Brailleschrift für Blinde hätte jedoch gravierende Auswirkungen vor allem auf die Hersteller von Homöopathika und Antroposophika gehabt, da diese oft nur in kleinen Mengen produziert werden. Durch zusätzliche Auflagen wird die Produktion schnell unwirtschaftlich und schlimmstenfalls verschwinden die Mittel vom Markt. Bei der Blindenschrift konnte ich erreichen, dass Medikamente, die ausschließlich durch Angehörige von Heilberufen angewendet werden, Produkte mit kleiner Inhaltsmenge (diese Packungen sind zu klein, um die Angaben in Blindenschrift aufzubringen) und alle Homöopathika von der Kennzeichnung mit Brailleschrift ausgenommen werden. Darüber hinaus gibt es bei kleinen Chargen/Produktionsmengen die Möglichkeit, durch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht zu machen. Diese Regelungen gelten für alle Hersteller, kommen jedoch insbesondere kleinen Herstellern der komplementären Medizin zugute. Bei der Zulassung von homöopathischen Arzneimitteln hätte jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen, ob Unterlagen einer pharmakologisch-toxikologischen Untersuchung vorzulegen sind. Erreichen konnte ich, dass sich in der Regel bei Verdünnungen über D4 die Unbedenklichkeit der Medikamente durch den hohen Verdünnungsgrad ergibt. Somit ist die Gefahr gebannt, dass (neue) Homöopathika nur aufgrund zusätzlicher Kosten, die in keinem Verhältnis zu den herzustellenden Mengen steht, nicht auf den Markt kommen. Biggi Bender
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