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Zur Zukunft der Krankenversicherung hat die CDU/CSU nichts Neues zu
sagen

PRESSEMITTEILUNG, NR. 084/2003
Datum: 11.2.2003

Zu den Vorschlägen des Fraktionsvorstands der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Biggi Bender:

Für eine nachhaltige Reform der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung reichen die Vorschläge des Fraktionsvorstands der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei weitem nicht aus.

Der Forderung, gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die heute durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden, über Steuern zu finanzieren, ist "heiße Luft", solange dafür kein Finanzierungsvorschlag gemacht wird. Die von den Abgeordneten Widmann- Mauz und Storm noch in der vergangenen Woche geforderte Anhebung der Alkohol- und Tabaksteuer hat man klammheimlich wieder "eingesammelt". Bei ihren anderen Vorschlägen verfährt die CDU/CSU nach ihrem bekannten Strickmuster, ausschließlich die Patienten und Versicherten in die Verantwortung zu nehmen. Die drastische Anhebung der Selbstbeteiligungen, die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags – womit das Risiko steigender Krankenversicherungsbeiträge ausschließlich von den Versicherten zu tragen wäre – und die Ausgliederung der zahnärztlichen Versorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung, belasten nur die Patienten und Versicherten und wären von ihrem Volumen her trotzdem kein ausreichender Beitrag zur langfristigen Konsolidierung der Krankenversicherungs-Finanzen.

Die enormen Anforderungen, vor denen die gesetzliche Krankenversicherung durch den demografischen Wandel und die Kosten des medzinischen Fortschritts steht, werden nur dann zu tragen sein, wenn sich die gesamte Gesellschaft an ihrer Bewältigung beteiligt. Dafür ist neben Strukturveränderungen in unserem Gesundheitswesen hin zu mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit und mehr individueller Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Gesundheit die Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung erforderlich, an der sich auch Beamte, Selbständige und Berufspolitiker beteiligen. Die Finanzierung darf nicht mehr ausschließlich über Arbeitseinkommen erfolgen, auch Vermögenseinkommen sind in die Beitragspflicht einzubeziehen.

 

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