Erklärung zur Pflegereform
Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der Pflegeversicherung (Kinder- Berücksichtigungsgesetz – KiBG), Drucksache 15/3671:
Ich stimme dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz trotz inhaltlicher Bedenken zu, denn mit dem Gesetz wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 3. April 2001 fristgemäß umgesetzt. Zudem wird ein Beitrag zur kurzfristigen finanziellen Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung geleistet. Es trägt dennoch nicht verschiedenen Erfordernissen Rechnung, so auch im Hinblick auf familienpolitische Belange.
Die durch das BVerfG veranlasste Gesetzesinitiative ist Ergebnis eines Missstandes, den aktiv erziehende Eltern in Bezug auf die Beitragserhebung der Pflegeversicherung beklagten. Zu Recht hatten diese auf mangelnde Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung sowie des daraus resultierenden gesamtgesellschaftlichen Nutzens hingewiesen, wie er im Zusammenhang der Pflege besonders offenkundig wird.
Die Bundesregierung hat seit 1998 stringent und in beachtlichem Umfang Familien entlastet und die von ihnen erbrachten Leistungen berücksichtigt. Dieser Weg ist richtig und muss mit dem Ziel der Gerechtigkeit für Familien weiter fortgesetzt werden. Dabei dürfen nicht ausschließlich monetäre Leistungen ins Auge gefasst werden, sondern auch die Bereitstellung von familienunterstützenden Dienstleistungen.
Der Gesetzgeber hat etwa über die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen, die Reform des Erziehungsgeldes und Einführung der Elternzeit, die Aufwertung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung oder durch die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für deutliche Entlastungen von Familien im aktiven Erziehungszeitraum gesorgt. Diese Leistungen für Familien in Höhe von rund 70 Mrd. Euro jährlich kommen Familien weitgehend in der belastungsintensiven Erziehungsphase zu Gute. Jüngere Initiativen im Bereich der Ganztagsschulen sowie der Kindertagesbetreuung zielen in die gleiche Richtung.
Es wäre dringend geboten gewesen, den heute zu beschließenden, überschaubaren Reformschritt in der Pflegeversicherung dahingehend zu gestalten, dass im Kern die aktive Erziehungsleistung Berücksichtigung findet. Ergänzend hätte die Zahl der zu erziehenden Kinder ihren Niederschlag im Regelwerk finden müssen. Dies war, gerade auch im Hinblick auf die höchstrichterlichen Vorgaben, über einen langen Zeitraum hinweg eines von mehreren wichtigen Anliegen der bündnisgrünen Fraktion. Stattdessen die „Lebendgeburt“ als ausschließliches Kriterium zur „Kinder-Berücksichtigung“ auszuweisen, konterkariert die Würdigung aktiv Erziehender. Das empfinde ich als höchst ungerecht. Hier mag nur auf die erhebliche Anzahl säumiger Unterhaltspflichtiger Elternteile angeführt werden, die für ihr ‚Kavaliersdelikt’ auch noch belohnt würden. Es ist ausdrücklich zu bedauern, dass es zu keinen entsprechenden Änderungen der Gesetzesvorlage gekommen ist. Dies erkläre ich auch mit Verweis auf den umfassenden Reformbedarf im Pflegewesen, dessen Zukunftsfähigkeit besonders auch im Interesse der nachfolgenden Generationen gewährleistet werden muss.
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