Reformen in der Pflegeversicherung
Auch bei der Pflegeversicherung stehen Reformen an: Wir wollen auch hier den Beitragssatz stabil halten, müssen aber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, Kindererziehende bei den Beiträgen zu entlasten. Da in der derzeitigen Haushaltslage für diesen Zweck keine Steuermittel zur Verfügung stehen, überlegen wir einen Zuschlag für Nicht- oder Nicht-mehr-Erziehende, der zu einer relativen Entlastung der Menschen führt, die die wirtschaftliche Belastung des Lebens mit Kindern aktuell tragen. Außerdem sollen die Leistung dynamisiert und die häusliche Pflege gegenüber der Heimpflege aufgewertet werden.
Über die Frage, ob zur langfristigen Absicherung des Pflegerisikos auch der Aufbau eines Kapitalstocks oder eine individuelle kapitalgedeckte Zusatzversicherung erforderlich sind, gibt es noch Beratungsbedarf in der Koalition.
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