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Gesundheitsreform 2003

 

 

Wie ist die Ausgangssituation?

 

Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen hat darauf hingewiesen, dass in unserem Gesundheitssystem ein „Nebeneinander von Unter-, Über- und Fehlversorgung“ besteht. Durch falsche Anreize, fehlende Transparenz und die starren Grenzen zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen wird zu viel Geld für zu wenig Qualität ausgegeben. Ständig steigende Beiträge und hohe Lohnnebenkosten sind die Folge. Der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt derzeit bei 14,3%. Rechnet man die bei den Krankenkassen aufgelaufenen Defizite und den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbau von Rücklagen mit ein, wird der durchschnittliche Beitragssatz zum Jahresende rechnerisch bei rd. 15% liegen.

 

 

Was haben wir erreicht?

 

Deutliche Absenkung der Lohnnebenkosten ab 2004

 

Die Gesundheitsreform 2003 wird den durchschnittlichen Beitragssatz in der GKV im kommenden Jahr auf 13,6% und mittelfristig auf unter 13% absenken. Versicherte, SteuerzahlerInnen, RaucherInnen und Arzneimittelindustrie werden dazu ihren Beitrag leisten müssen. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:

 

§         Gesellschaftliche Ausgaben gemeinsam tragen –
versicherungsfremde Leistungen über Steuern finanzieren

Angefangen beim Mutterschaftsgeld, über die Beitragsfreiheit in der Elternzeit bis hin zu Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes finanziert die GKV heute viele Leistungen, die allgemeinen familien- und sozialpolitischen Zielen dienen. Da die Finanzierung dieser Leistungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, soll sie künftig steuerfinanziert erfolgen. Zur Gegenfinanzierung wird die Tabaksteuer schrittweise bis zum Jahr 2006 um 1 Euro pro Packung angehoben.

§         Solidarität und Selbstverantwortung in ein neues Verhältnis setzen

Damit die GKV trotz steigender Anforderungen leistungsfähig bleibt, wird die Abgrenzung zwischen solidarischer Absicherung und eigenverantwortlichem Handeln neu gezogen. Die Leistungen zur Sterilisation, das Entbindungsgeld und das Sterbegeld werden aus dem Leistungskatalog der GKV genommen. Bei der künstlichen Befruchtung werden von der GKV nur noch 50% der Kosten übernommen.  Der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Brillen wird begrenzt auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie auf schwer sehbeeinträchtigte Versicherte.

Zur Entlastung des Faktors Arbeit wird ab 2007 eine eigenständige Versichertensäule in Höhe von einem halben Beitragssatzprozentpunkt eingeführt. Dies entspricht rechnerisch weniger als der Gesamtsumme des Krankengeldes.

Bereits ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der GKV ausgegliedert. Eine obligatorische Absicherung soll in einem fairen Wettbewerb sowohl von der GKV als auch von der privaten Krankenversicherung (PKV) angeboten werden.

 

Im übrigen wird auf alle medizinischen Leistungen – Arzneimittel, Arztbesuche sowie Heil- und Hilfsmittel - eine Zuzahlung von 10% bzw. mindestens 5 € erhoben, die aber für die einzelne Leistung bzw. das Heil- oder Hilfsmittel nie mehr als 10 € beträgt. Beim Arztbesuch fallen die 10 € nur einmal pro Quartal an, wenn derselbe Arzt wegen derselben Krankheit mehrfach aufgesucht wird bzw. wenn der Besuch weiterer Ärzte mit einer Überweisung erfolgt.

Im Krankenhaus wird eine Zuzahlung von 10 € pro Tag für längstens 28 Tage im Jahr erhoben.


Für chronisch kranke Menschen gilt eine Belastungsgrenze in Höhe von 1% und für alle anderen in Höhe von 2% des Bruttoeinkommens. Darüber hinaus müssen keine weiteren Zuzahlungen entrichtet werden. Familien mit Kindern erhalten einen Kinderfreibetrag je Kind. Außerdem sind die Kinder von Zuzahlungen freigestellt.

 

§         Stärkung der Generationengerechtigkeit

Das Ausgabenvolumen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beträgt gegenwärtig rd. 48 Mrd. € und wird mit 19,5 Mrd. € nur zu rd. 40% durch die Beiträge der älteren Generation gedeckt. Rund 60% müssen über das Beitragsaufkommen der jüngeren Versicherten aufgebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass 2030 die Deckungslücke der KVdR bei rd. 80% liegen wird. Gleichzeitig wird das Rentenniveau sinken und der Anteil anderer Einkünfte an den Alterseinkommen wachsen. Eine Beschränkung der Beitragserhebung der Beitragserhebung der KVdR fast ausschließlich auf den Rentenzahlbetrag ist angesichts dieser Entwicklung nicht mehr angemessen.

Auf Versorgungsbezüge (dazu gehören u.a. Betriebsrenten, Renten aus Versorgungswerken und Pensionen) und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von RentnerInnen wird künftig der volle Beitragssatz erhoben. Für die GKV entstehen damit Mehreinnahmen von rd. 1,8 Mrd. € im Jahr.

§         Solidarbeitrag der Pharmaindustrie

Die Krankenkassen legen seit 1998 Festbeträge fest, bis zu deren Höhe sie die Kosten eines Arzneimittels übernehmen. Diese Regelung hat sich als wichtiges Instrument für die Begrenzung der Arzneimittelausgaben erwiesen, da die Pharmaindustrie ihre Preise an der Höhe der Festbeträge ausrichtet. Damit der Pharma-Standort Deutschland seine Innovationsfähigkeit erhält, sind aber patentgeschützte Arzneimittel von der Festbetragsregelung ausgenommen. Dies wird für patentgeschützte Arzneimittel, deren Wirkungsweise neuartig ist und die eine therapeutische Verbesserung darstellen, auch weiterhin so sein. In die Festbetragsregelung einbezogen werden dagegen die sog. „Analogarzneimittel“, die sich nur unwesentlich von bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln unterscheiden und keinen besonderen Zusatznutzen aufweisen. Die GKV wird mit dieser Regelung um eine 1 Milliarde € entlastet.

Aus Kostengründen wird die Verordnungsfähigkeit von verschreibungsfreien Arzneimitteln zulasten der GKV stark eingeschränkt. Verordnungsfähig bleiben diese Arzneimittel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für behinderte Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr. Verordnungsfähig bleiben auch Arzneimittel, die bei der Therapie schwerer Erkrankungen eingesetzt werden. Eine Liste dieser Arzneimittel wird der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen erstellen. Dabei sind Arzneimittel aller besonderen Therapierichtungen zu berücksichtigen.

Zusätzlich zur herkömmlichen Arzneimittelzulassung, bei der Arzneimittel auf ihre Unbedenklichkeit geprüft werden, können Arzneimittel künftig auf ihren Nutzen geprüft werden. Daraus werden Empfehlungen für einen sinnvollen und damit wirtschaftlichen Einsatz dieser Arzneimittel abgeleitet.

 

 

Freie Bahn für mehr Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

 

§         Integrierte Versorgung

Eines der größten Strukturprobleme des deutschen Gesundheitswesens besteht in der starren Abschottung der verschiedenen Versorgungsbereiche voneinander. Angesichts einer zunehmenden Zahl chronisch kranker und multimorbider PatientInnen, für deren bedarfsgerechte Versorgung eng miteinander verzahnte Versorgungsketten bestehend aus den verschiedenstem Gesundheitsberufen und –einrichtungen erforderlich sind, wird dieses Problem immer spürbarer. Zudem führt die sektorale Versorgung zu erheblichen Unwirtschaftlichkeiten – Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass mit besser aufeinander abgestimmten Behandlungsprozessen bis zu 30% der Kosten eingespart werden können. Mit der Gesundheitsreform 2000 ist deshalb die Integrierte Versorgung in das Recht der Krankenversicherung aufgenommen worden. Ärzte-Ketten, Versorgungsgemeinschaften aus niedergelassen ÄrztInnen und Krankenhäusern oder z.B. auch aus ÄrztInnen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen sollten Einzelverträge mit den Krankenkassen abschließen können. Leider hat sich in den vergangenen Jahren erwiesen, dass die damals vorgenommenen Regelungen nicht ausreichen, um derartige Versorgungsformen zu unterstützen. Vor allem die direkten und indirekten Einspruchsmöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen, die unliebsame Konkurrenz befürchteten, haben die Ausbreitung integrierter Versorgungsformen behindert. Damit wird nun Schluss sein. Mit der Gesundheitsreform 2003 wird der Bereich der integrierten Versorgung von allen rechtlichen Beschränkungen befreit. In den Vertragsbeziehungen zwischen den integrierten Versorgungsformen und den Kassen hat kein Dritter mehr etwas zu suchen. Kooperationswillige ÄrztInnen, Krankenhäuser und Angehörige anderer Gesundheitsberufe erhalten künftig freie Hand für den Aufbau neuer Versorgungsmodelle. Damit die für den Aufbau der neuen Versorgungsformen notwendigen Investitionen – z.B. in die IT-Vernetzung der beteiligten Leistungserbringer – aufgebracht werden können, wird befristet bis zum Jahr 2006 bis zu einem Prozent aus den Budgets für die ambulante ärztliche Versorgung und die Krankenhäuser herausgerechnet und zusätzlich für integrierte Versorgungsformen zur Verfügung gestellt. Das werden jährlich bis zu 100 Millionen Euro sein.

 

§         Gesundheitszentren („Medizinische Versorungszentren“)

Für mehr Zusammenarbeit im Gesundheitswesen werden auch die Gesundheitszentren sorgen, in denen ÄrztInnen und Angehörige anderer Gesundheitsberufe eng zusammenarbeiten und ihren PatientInnen Versorgung aus einer Hand anbieten. Die Gesundheitszentren werden künftig gleichberechtigt mit niedergelassenen ÄrztInnen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.

 

 

Flächendeckende Hausarztmodelle

 

Die meisten PatientInnen, die einen Arzt aufsuchen, leiden nicht an einer klar abgrenzbaren Krankheit, sondern an zeitlich befristeten, vorübergehenden Beschwerden, die auch bei aufwändiger Diagnostik nicht einer bestimmten Krankheit zugeordnet werden können. Hier ist der Hausarzt, der sich dem/der PatientIn erst einmal ohne großen technischen und medikamentösen Aufwand zuwendet und die Lebensumstände seiner PatientInnen kennt, der geeignete Ansprechpartner. Reichen seine Kenntnisse und die Austattung seiner Praxis nicht mehr aus, überweist er den/die PatientIn an den Facharzt.

 

Viele Länder haben daraus die Konsequenz gezogen, ein Primärarztsystem einzurichten. Der Zugang zum Gesundheitswesen erfolgt in diesen Ländern grundsätzlich über den Hausarzt. Als erste Ansprechpartner im Gesundheitswesen sollen sie vermeiden, dass die PatientInnen „überdiagnostiziert“ und „überbehandelt“ werden. Als „Lotsen“ durch das Versorgungssystem sollen sie die PatientInnen dabei unterstützen, die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten.

 

Untersuchungen aus dem In- und Ausland zeigen, dass mit Hausarztsystemen viel Geld eingespart werden kann. In Deutschland hat erst jüngst das private Krankenversicherungsunternehmen Axa eine unter den eigenen Versicherten vorgenommene Studie vorgelegt, nach der die Gesamtbehandlungskosten um etwa ein Drittel sinken, wenn Hausärzte die erste Anlaufstelle bei Patientenproblemen sind. In der Schweiz hat eine Untersuchung der „Sana Care AG“ ergeben, dass mit Hausarztsystemen im Vergleich zum herkömmlichen Versorgungssystem im Durchschnitt 21,5% der Kosten eingespart werden können.

 

Mit der Gesundheitsreform werden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die freiwillige Teilnahme an einem Hausarztsystem zu ermöglichen. Wer sich hierfür entscheidet, kann Fachärzte künftig nur noch auf Überweisung des selbst gewählten Hausarztes in Anspruch nehmen. Den Krankenkassen ist freigestellt, ihren Versicherten für die Einschreibung in ein Hausarztmodell einen Bonus einzuräumen, in dem sie z.B. bei diesen Versicherten auf Zuzahlungen zu Medikamenten verzichten.

 

 

„Alles aus einer Hand“ – Teilöffnung der Krankenhäuser

 

Krankenhäuser werden für hochspezialisierte Leistungen der ambulanten fachärztlichen Versorgung  z.B. bei der Behandlung von Krebs- oder Multiple-Sklerose-Kranken, geöffnet. Damit wird sichergestellt, dass diese PatientInnen, die eine besonders aufwändige Behandlung brauchen, optimal versorgt werden. Außerdem wird so gewährleistet, dass die Betroffenen auch bei längeren Krankenhausaufenthalten weiterhin durch die vertrauten ÄrztInnen behandelt werden können. Ebenfalls für die ambulante fachärztliche Versorgung werden Krankenhäuser geöffnet, wenn für ein bestimmtes Fachgebiet in einer Region nicht ausreichend niedergelassene ÄrztInnen zur Verfügung stehen. Die entsprechende Abteilung des Krankenhauses wird geöffnet, solange die Kassenärztliche Vereinigung  - ggf. auch mit angestellten ÄrztInnen – ihren Sicherstellungsauftrag nicht erfüllen kann.

 

 

Konsequente Qualitätssicherung

 

§         Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Gesundheitsversorgung

Die gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzteschaft wird beauftragt, über eine Stiftung des privaten Rechts ein Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu gründen. Das Zentrum wird den aktuellen medizinischen Wissensstand zu ausgewählten Krankheiten recherchieren, darstellen und bewerten, wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der GKV erbrachten Leistungen erstellen, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln vornehmen und verständliche Informationen für alle BürgerInnen zur Qualität der Gesundheitsversorgung bereitstellen. Die Stiftung wird verpflichtet, eng mit den Organisationen des Patienten- und Verbraucherschutzes zusammenzuarbeiten.

 

§         Fortbildungspflicht für ÄrztInnen

Der medizinische Fortschritt verläuft rasant - auch der bestausgebildete Arzt muss sein Wissen immer wieder aktualisieren. Künftig werden die ÄrztInnen zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Wer keinen Fortbildungsnachweis erbringt, muss Vergütungsabschläge hinnehmen. Wer sich der Fortbildung generell verweigert, muss mit dem Entzug der Zulassung rechnen.

 

 

Stärkung der Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland

 

§         Angleichung der Vergütungen der ÄrztInnen

Die Honorare für die niedergelassenen ÄrztInnen in Ostdeutschland werden bis zum Jahr 2007 an die in Westdeutschland angeglichen. In einem mehrstufigen Prozess erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen in den neuen Bundesländern zusätzliche Finanzmittel, um die Vergütungen für die ÄrztInnen, die heute 96% des West-Niveaus betragen, auf 100% anzuheben.

 

§         Sicherstellungszuschläge

Darüber hinaus erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, ÄrztInnen, die sich in unterversorgten Regionen niederlassen, Zuschläge zu zahlen. Die Finanzierung erfolgt hälftig über die KVen und die Krankenkassen

 

 

Beseitigung falscher Anreize beim Arzneimittelhandel

 

Heute erhalten ApothekerInnen von den Krankenkassen als Vergütung einen prozentualen Anteil am Verkaufspreis des jeweiligen Arzneimittels. Künftig erhalten die ApothekerInnen je verkaufter Arzneimittelpackung einen Fixzuschlag. Damit verschwindet der Fehlanreiz, möglichst teure Arzneimittel zu verkaufen; die ApothekerInnen können sich stärker auf die Beratungstätigkeit konzentrieren. Die GKV wird dadurch um mindestens 150 Mio. € im Jahr entlastet.

 

 

Preiswettbewerb bei verschreibungsfreien Arzneimitteln

 

Die Apothekenverkaufspreise von Arzneimitteln werden durch die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt. Künftig sollen die Preise für verschreibungsfreie Arzneimittel durch die Apotheken selbst festgesetzt werden. Das wird zu einem Preiswettbewerb führen, der den PatientInnen zugute kommt.

 

Arzneimittelversand –

mehr Service für mobilitätsbehinderte PatientInnen

 

Auch in Deutschland wird der Versandhandel mit Arzneimitteln zugelassen. Das ist vor allem für ältere und mobilitätsbehinderte PatientInnen und für PatientInnen, die keine Apotheke in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld haben, wichtig. Dabei gelten für den Versandhandel gleich hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards, wie für die Apotheken.

 

 

Aufhebung des Apotheken-Mehrbesitzverbotes

 

Heute darf ein/e ApothekerIn nicht mehr als eine Apotheke besitzen. Damit wird verhindert, dass erfolgreiche ApothekerInnen mehrere Apotheken betreiben und durch Größenvorteile kostengünstiger arbeiten können. Künftig soll ein Apotheker bis zu vier Apotheken besitzen dürfen.

 

 

Die Finanzsteuerung im ambulanten Bereich wird transparenter

 

Ab dem Jahr 2007 werden die Budgets für die niedergelassenen ÄrztInnen abgeschafft. Ab dann werden zwischen den Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen arztgruppenspezifische Regelleistungsvolumina vereinbart. Leistungen, die das vereinbarte Volumen überschreiten, werden stark abgestaffelt vergütet. Damit wird die Finanzsteuerung im ambulanten Bereich stärker am realen Bedarf vor Ort ausgerichtet werden. Darüber hinaus entstehen feste Preise für die ärztlichen Leistungen. Das wird die Transparenz des Leistungsgeschehens auch für die PatientInnen steigern.

 

 

Stärkung der PatientInnensouveränität

 

§         Inanspruchnahme von Gesundheitsanbietern im EU-Ausland

Versicherte können künftig ambulante Leistungen im EU-Ausland ohne Genehmigung ihrer Krankenkassen in Anspruch nehmen. Eine vorherige Genehmigung ist nur bei Krankenhausbehandlungen erforderlich. Die Aufwendungen für die jeweilige Leistung werden hinterher von den Krankenkassen erstattet. Vor allem für die Bevölkerung in Grenzregionen entstehen damit völlig neue Wahlmöglichkeiten.

 

·        Einführung einer PatientInnenquittung

Für ärztliche Behandlungen wird es künftig auf Verlangen eine Patientenquittung geben, aus der Leistungen und vorläufige Kosten für die PatientInnen ersichtlich sind.

 

 

Betroffene werden zu Beteiligten – PatientInnen sprechen künftig mit

 

PatientInnen- und Selbsthilfeverbände erhalten Informations-, Beteiligungs- und Anhörungsrechte in allen wichtigen Steuerungs- und  Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens – dies gilt u.a. für den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, die Zulassungsausschüsse und die Spitzenverbände der Krankenkassen. Darüber hinaus erhalten die PatientInnen und Selbsthilfeverbände das Recht, beim neu zu gründenden Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Stellungnahmen zu beantragen.

 

Als ständiger Ansprechpartner für die Versicherten und Patienten wird durch die Bundesregierung ein/e Patientenbeauftragte/r berufen.

 

 

Gleichbehandlung nichtversicherter SozialhilfeempfängerInnen

 

Die Krankenbehandlungskosten für SozialhilfeempfängerInnen, die keiner Krankenkasse angehören, werden durch die Sozialhilfeträger finanziert. Dies ist seit Jahren immer wieder Anlass für Kampagnen, dass SozialhilfeempfängerInnen wie Privatversicherte behandelt würden. Künftig werden alle SozialhilfeempfängerInnen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Ab dem 1.1.2004 müssen sie sich eine Krankenkasse wählen. Die Aufwendungen der Krankenkassen werden vierteljährlich von den Sozialhilfeträgern erstattet.

 

 

Verbesserung der Selbsthilfeförderung

 

Durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 ist die Selbsthilfeförderung zu einer Pflichtaufgabe für die Krankenkassen geworden. Allerdings leidet die Förderung häufig noch darunter, dass sich Krankenkassen auf den Standpunkt stellen, dass nur ihre Mitglieder in den Genuss ihrer Fördermittel kommen dürften. Selbsthilfegruppen sind aber in der Regel nicht kassenartenbezogen organisiert. Die Gesundheitsreform 2003 wird diese Lücke schließen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, kassenartenübergreifende Gemeinschaftsfonds für die Förderung der Selbsthilfe einzurichten, damit die entsprechenden Gelder zielgerichtet und effizient verwendet werden. Über die Vergabe der Fördermittel beschließen die Krankenkassen und ihre Verbände auf den jeweiligen Förderebenen gemeinsam mit den VertreterInnen der Selbsthilfe.

 

 

Transparenz mit Datenschutz – die intelligente Gesundheitskarte

 

Damit die medizinische Versorgung enger zusammenwachsen kann, löst zum 1.1.2006 eine elektronische Gesundheitskarte die Krankenversicherungskarte ab. Auf der neuen Karte können neben den administrativen Daten, die heute bereits auf der Patientenkarte stehen, auch Notfalldaten, Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen und Behandlungsberichte gespeichert werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten wird gewahrt - Voraussetzung für die Speicherung der zusätzlichen Daten ist die schriftliche Einwilligung des/der Versicherten.

 

 

Transparenz schaffen –

Gewährleistung eines verantwortlichen Umgangs mit Versichertenbeiträgen

 

§         Korruptionsbekämpfung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen werden verpflichtet, Prüf- und Ermittlungseinheiten zur Korruptionsbekämpfung einzurichten.

 

§         Geschäftsberichte

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen müssen künftig gegenüber ihren Mitgliedern Rechenschaft ablegen und ihre Verwaltungskosten gesondert ausweisen. Dazu zählt auch die Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen einschließlich eventueller Nebenleistungen und wesentlicher Versorgungsregelungen.

 

·        Reduzierung der Verwaltungsausgaben

Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen. Deshalb werden die Verwaltungskosten je Mitglied bis zum Jahr 2007 an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen angebunden. Solange die Verwaltungskosten einer Krankenkasse um mehr als 10% über den durchschnittlichen Verwaltungskosten liegen, werden diese eingefroren.

 

 

Stärkung der Prävention

 

Zur Förderung der Prävention und der Gesundheitsförderung werden die Krankenkassen verpflichtet, besser miteinander und mit anderen zusammenarbeiten. Ein Teil der für die Prävention verwendeten Finanzmittel muss künftig in Gemeinschaftsprojekte investiert werden. Alternativ können die Kassen diese Finanzmittel auch in einen neuen Gemeinschaftsfonds „Prävention und Gesundheitsförderung“ einbringen. Die an den Verhandlungen beteiligten Parteien haben miteinander vereinbart, im Herbst diesen Jahres einen gemeinsamen Entwurf für ein Präventionsgesetz in den Bundestag einzubringen.

 

 

Fazit

 

Bündnis 90/Die Grünen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass bloße Kostendämpfungsmaßnahmen nicht ausreichen, um die GKV dauerhaft leistungsfähig zu halten. Unser Gesundheitswesen muss stärker aus sich selbst heraus Qualität und Wirtschaftlichkeit hervorbringen. Dafür ist es wichtig, dass innerhalb des Solidarsystems mehr Wettbewerb herrscht. Kostenträger- und Anbieterkartelle müssten aufgebrochen werden, um verkrustete Strukturen zu überwinden und Innovationen zu ermöglichen.

 

Die Reform, die sich nun abzeichnet, wird an vielen Stellen diesem Anspruch gerecht. Vor allem die neuen Spielräume für kooperative Versorgungsformen sind ein gesundheitspolitischer Durchbruch, der gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Durch die maximalen Vertragsfreiheiten in der integrierten Versorgung besteht die große Chance, dass ein Wettbewerb unterschiedlicher Versorgungsformen entsteht, der unser Gesundheitswesen insgesamt qualitativ besser und wirtschaftlich leistungsfähiger macht. Wichtig sind auch die neuen Wettbewerbsschritte im Bereich der Arzneimittelversorgung. Durch die Aufhebung der Preisfestsetzung für verschreibungsfreie Arzneimittel, die Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels und die eingeschränkte Aufhebung des Apotheken-Mehrbesitzverbots werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, den Anstieg der Arzneimittelausgaben zu begrenzen und den Service im Arzneimittelhandel zu verbessern. Ein großer Schritt vorwärts sind auch die umfassenden Beteiligungsrechte für Patientenverbände und Selbsthilfezusammenschlüsse.

 

Trotzdem haben wir nicht alle unsere Ziele erreichen können.

 

Bedenken haben wir gegen die Ausgliederung des Zahnersatzes in der vorgesehenen Form. Ausgeschlossen werden muss, dass sich die Private Krankenversicherung (PKV) vor allem auf die „guten Risiken“ konzentriert und sich in der GKV die Versicherten mit niedrigen Einkommen und schlechten Zähnen sammeln. Gewährleistet werden muss ferner, dass auch die privat Versicherten in ihren Verbraucherrechten geschützt werden. Allerdings gehen wir davon aus, dass bei fairen Wettbewerbsbedingungen die GKV keine Angst vor privater Konkurrenz haben muss. Die GKV ist heute beim Zahnersatz erheblich preiswerter als die PKV und verfügt darüber hinaus über große Erfahrungen bei der Qualitätssicherung.

 

Wir bedauern auch, dass die Union in einigen Leistungsbereichen  überholte Strukturen hartnäckig verteidigt hat und deshalb einige wichtige Reformschritte unterblieben sind. Dazu gehört die Arzneimittel-Positivliste, die die Transparenz und die Qualität auf dem Arzneimittelmarkt hätte deutlich verbessern können, aber nicht durchsetzbar war. Dazu gehört die ursprünglich vorgesehene Ablösung des Kollektivvertragssystems durch ein Einzelvertragssystem in der fachärztlichen Versorgung auch über die Integrationsversorgung hinaus. Dazu gehört auch, dass die Krankenkassen auch weiterhin mit jedem in den jeweiligen Landeskrankenhausplan aufgenommenen Krankenhaus – unabhängig von seiner Qualität und Wirtschaftlichkeit - einen Vertrag abschließen müssen.

 

Insoweit ist unsere Bilanz der Gesundheitsreform 2003 zwiegespalten: Es überwiegt der Eindruck, mehr Strukturreformen erreicht zu haben als jemals zuvor – trotzdem bleibt noch viel zu tun.

 

 

Was ist noch zu tun?

 

Bündnis 90/Die Grünen werden sich auch weiterhin für die wettbewerbliche Weiterentwicklung der solidarischen Krankenversicherung einsetzen. Die Umsetzung der miteinander vereinbarten Strukturreformen werden wir aufmerksam begleiten. Die Ausweitung von Wettbewerbsstrukturen auf alle Leistungsbereiche bleibt auch weiterhin auf der Tagesordnung.

 

Vor allem aber wird es noch in dieser Legislaturperiode notwendig sein, eine Reform der Finanzierung der GKV anzugehen. Die Finanzierungsgrundlagen der GKV müssen zukunftssicher und gerechter gemacht werden. Ansonsten wird die GKV auf die steigenden Anforderungen durch den demographischen Wandel und den medizinischen Fortschritt nicht bestehen können. Damit auch künftig alle den Zugang zu den medizinisch notwendigen Leistungen haben, treten Bündnis 90/Die Grünen für eine Weiterentwicklung der GKV in eine Bürgerversicherung ein, der alle BürgerInnen angehören und zu deren Finanzierung alle Einkunftsarten – auch Vermögenseinkommen – herangezogen werden. Mit der Arbeit an dieser Reform beginnen wir jetzt.

     

Gesundheitsreform 2003

 

 

Wie ist die Ausgangssituation?

 

Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen hat darauf hingewiesen, dass in unserem Gesundheitssystem ein „Nebeneinander von Unter-, Über- und Fehlversorgung“ besteht. Durch falsche Anreize, fehlende Transparenz und die starren Grenzen zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen wird zu viel Geld für zu wenig Qualität ausgegeben. Ständig steigende Beiträge und hohe Lohnnebenkosten sind die Folge. Der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt derzeit bei 14,3%. Rechnet man die bei den Krankenkassen aufgelaufenen Defizite und den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbau von Rücklagen mit ein, wird der durchschnittliche Beitragssatz zum Jahresende rechnerisch bei rd. 15% liegen.

 

 

Was haben wir erreicht?

 

Deutliche Absenkung der Lohnnebenkosten ab 2004

 

Die Gesundheitsreform 2003 wird den durchschnittlichen Beitragssatz in der GKV im kommenden Jahr auf 13,6% und mittelfristig auf unter 13% absenken. Versicherte, SteuerzahlerInnen, RaucherInnen und Arzneimittelindustrie werden dazu ihren Beitrag leisten müssen. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:

 

§         Gesellschaftliche Ausgaben gemeinsam tragen –
versicherungsfremde Leistungen über Steuern finanzieren

Angefangen beim Mutterschaftsgeld, über die Beitragsfreiheit in der Elternzeit bis hin zu Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes finanziert die GKV heute viele Leistungen, die allgemeinen familien- und sozialpolitischen Zielen dienen. Da die Finanzierung dieser Leistungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, soll sie künftig steuerfinanziert erfolgen. Zur Gegenfinanzierung wird die Tabaksteuer schrittweise bis zum Jahr 2006 um 1 Euro pro Packung angehoben.

§         Solidarität und Selbstverantwortung in ein neues Verhältnis setzen

Damit die GKV trotz steigender Anforderungen leistungsfähig bleibt, wird die Abgrenzung zwischen solidarischer Absicherung und eigenverantwortlichem Handeln neu gezogen. Die Leistungen zur Sterilisation, das Entbindungsgeld und das Sterbegeld werden aus dem Leistungskatalog der GKV genommen. Bei der künstlichen Befruchtung werden von der GKV nur noch 50% der Kosten übernommen.  Der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Brillen wird begrenzt auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie auf schwer sehbeeinträchtigte Versicherte.

Zur Entlastung des Faktors Arbeit wird ab 2007 eine eigenständige Versichertensäule in Höhe von einem halben Beitragssatzprozentpunkt eingeführt. Dies entspricht rechnerisch weniger als der Gesamtsumme des Krankengeldes.

Bereits ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der GKV ausgegliedert. Eine obligatorische Absicherung soll in einem fairen Wettbewerb sowohl von der GKV als auch von der privaten Krankenversicherung (PKV) angeboten werden.

 

Im übrigen wird auf alle medizinischen Leistungen – Arzneimittel, Arztbesuche sowie Heil- und Hilfsmittel - eine Zuzahlung von 10% bzw. mindestens 5 € erhoben, die aber für die einzelne Leistung bzw. das Heil- oder Hilfsmittel nie mehr als 10 € beträgt. Beim Arztbesuch fallen die 10 € nur einmal pro Quartal an, wenn derselbe Arzt wegen derselben Krankheit mehrfach aufgesucht wird bzw. wenn der Besuch weiterer Ärzte mit einer Überweisung erfolgt.

Im Krankenhaus wird eine Zuzahlung von 10 € pro Tag für längstens 28 Tage im Jahr erhoben.


Für chronisch kranke Menschen gilt eine Belastungsgrenze in Höhe von 1% und für alle anderen in Höhe von 2% des Bruttoeinkommens. Darüber hinaus müssen keine weiteren Zuzahlungen entrichtet werden. Familien mit Kindern erhalten einen Kinderfreibetrag je Kind. Außerdem sind die Kinder von Zuzahlungen freigestellt.

 

§         Stärkung der Generationengerechtigkeit

Das Ausgabenvolumen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beträgt gegenwärtig rd. 48 Mrd. € und wird mit 19,5 Mrd. € nur zu rd. 40% durch die Beiträge der älteren Generation gedeckt. Rund 60% müssen über das Beitragsaufkommen der jüngeren Versicherten aufgebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass 2030 die Deckungslücke der KVdR bei rd. 80% liegen wird. Gleichzeitig wird das Rentenniveau sinken und der Anteil anderer Einkünfte an den Alterseinkommen wachsen. Eine Beschränkung der Beitragserhebung der Beitragserhebung der KVdR fast ausschließlich auf den Rentenzahlbetrag ist angesichts dieser Entwicklung nicht mehr angemessen.

Auf Versorgungsbezüge (dazu gehören u.a. Betriebsrenten, Renten aus Versorgungswerken und Pensionen) und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von RentnerInnen wird künftig der volle Beitragssatz erhoben. Für die GKV entstehen damit Mehreinnahmen von rd. 1,8 Mrd. € im Jahr.

§         Solidarbeitrag der Pharmaindustrie

Die Krankenkassen legen seit 1998 Festbeträge fest, bis zu deren Höhe sie die Kosten eines Arzneimittels übernehmen. Diese Regelung hat sich als wichtiges Instrument für die Begrenzung der Arzneimittelausgaben erwiesen, da die Pharmaindustrie ihre Preise an der Höhe der Festbeträge ausrichtet. Damit der Pharma-Standort Deutschland seine Innovationsfähigkeit erhält, sind aber patentgeschützte Arzneimittel von der Festbetragsregelung ausgenommen. Dies wird für patentgeschützte Arzneimittel, deren Wirkungsweise neuartig ist und die eine therapeutische Verbesserung darstellen, auch weiterhin so sein. In die Festbetragsregelung einbezogen werden dagegen die sog. „Analogarzneimittel“, die sich nur unwesentlich von bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln unterscheiden und keinen besonderen Zusatznutzen aufweisen. Die GKV wird mit dieser Regelung um eine 1 Milliarde € entlastet.

Aus Kostengründen wird die Verordnungsfähigkeit von verschreibungsfreien Arzneimitteln zulasten der GKV stark eingeschränkt. Verordnungsfähig bleiben diese Arzneimittel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für behinderte Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr. Verordnungsfähig bleiben auch Arzneimittel, die bei der Therapie schwerer Erkrankungen eingesetzt werden. Eine Liste dieser Arzneimittel wird der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen erstellen. Dabei sind Arzneimittel aller besonderen Therapierichtungen zu berücksichtigen.

Zusätzlich zur herkömmlichen Arzneimittelzulassung, bei der Arzneimittel auf ihre Unbedenklichkeit geprüft werden, können Arzneimittel künftig auf ihren Nutzen geprüft werden. Daraus werden Empfehlungen für einen sinnvollen und damit wirtschaftlichen Einsatz dieser Arzneimittel abgeleitet.

 

 

Freie Bahn für mehr Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

 

§         Integrierte Versorgung

Eines der größten Strukturprobleme des deutschen Gesundheitswesens besteht in der starren Abschottung der verschiedenen Versorgungsbereiche voneinander. Angesichts einer zunehmenden Zahl chronisch kranker und multimorbider PatientInnen, für deren bedarfsgerechte Versorgung eng miteinander verzahnte Versorgungsketten bestehend aus den verschiedenstem Gesundheitsberufen und –einrichtungen erforderlich sind, wird dieses Problem immer spürbarer. Zudem führt die sektorale Versorgung zu erheblichen Unwirtschaftlichkeiten – Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass mit besser aufeinander abgestimmten Behandlungsprozessen bis zu 30% der Kosten eingespart werden können. Mit der Gesundheitsreform 2000 ist deshalb die Integrierte Versorgung in das Recht der Krankenversicherung aufgenommen worden. Ärzte-Ketten, Versorgungsgemeinschaften aus niedergelassen ÄrztInnen und Krankenhäusern oder z.B. auch aus ÄrztInnen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen sollten Einzelverträge mit den Krankenkassen abschließen können. Leider hat sich in den vergangenen Jahren erwiesen, dass die damals vorgenommenen Regelungen nicht ausreichen, um derartige Versorgungsformen zu unterstützen. Vor allem die direkten und indirekten Einspruchsmöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen, die unliebsame Konkurrenz befürchteten, haben die Ausbreitung integrierter Versorgungsformen behindert. Damit wird nun Schluss sein. Mit der Gesundheitsreform 2003 wird der Bereich der integrierten Versorgung von allen rechtlichen Beschränkungen befreit. In den Vertragsbeziehungen zwischen den integrierten Versorgungsformen und den Kassen hat kein Dritter mehr etwas zu suchen. Kooperationswillige ÄrztInnen, Krankenhäuser und Angehörige anderer Gesundheitsberufe erhalten künftig freie Hand für den Aufbau neuer Versorgungsmodelle. Damit die für den Aufbau der neuen Versorgungsformen notwendigen Investitionen – z.B. in die IT-Vernetzung der beteiligten Leistungserbringer – aufgebracht werden können, wird befristet bis zum Jahr 2006 bis zu einem Prozent aus den Budgets für die ambulante ärztliche Versorgung und die Krankenhäuser herausgerechnet und zusätzlich für integrierte Versorgungsformen zur Verfügung gestellt. Das werden jährlich bis zu 100 Millionen Euro sein.

 

§         Gesundheitszentren („Medizinische Versorungszentren“)

Für mehr Zusammenarbeit im Gesundheitswesen werden auch die Gesundheitszentren sorgen, in denen ÄrztInnen und Angehörige anderer Gesundheitsberufe eng zusammenarbeiten und ihren PatientInnen Versorgung aus einer Hand anbieten. Die Gesundheitszentren werden künftig gleichberechtigt mit niedergelassenen ÄrztInnen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.

 

 

Flächendeckende Hausarztmodelle

 

Die meisten PatientInnen, die einen Arzt aufsuchen, leiden nicht an einer klar abgrenzbaren Krankheit, sondern an zeitlich befristeten, vorübergehenden Beschwerden, die auch bei aufwändiger Diagnostik nicht einer bestimmten Krankheit zugeordnet werden können. Hier ist der Hausarzt, der sich dem/der PatientIn erst einmal ohne großen technischen und medikamentösen Aufwand zuwendet und die Lebensumstände seiner PatientInnen kennt, der geeignete Ansprechpartner. Reichen seine Kenntnisse und die Austattung seiner Praxis nicht mehr aus, überweist er den/die PatientIn an den Facharzt.

 

Viele Länder haben daraus die Konsequenz gezogen, ein Primärarztsystem einzurichten. Der Zugang zum Gesundheitswesen erfolgt in diesen Ländern grundsätzlich über den Hausarzt. Als erste Ansprechpartner im Gesundheitswesen sollen sie vermeiden, dass die PatientInnen „überdiagnostiziert“ und „überbehandelt“ werden. Als „Lotsen“ durch das Versorgungssystem sollen sie die PatientInnen dabei unterstützen, die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten.

 

Untersuchungen aus dem In- und Ausland zeigen, dass mit Hausarztsystemen viel Geld eingespart werden kann. In Deutschland hat erst jüngst das private Krankenversicherungsunternehmen Axa eine unter den eigenen Versicherten vorgenommene Studie vorgelegt, nach der die Gesamtbehandlungskosten um etwa ein Drittel sinken, wenn Hausärzte die erste Anlaufstelle bei Patientenproblemen sind. In der Schweiz hat eine Untersuchung der „Sana Care AG“ ergeben, dass mit Hausarztsystemen im Vergleich zum herkömmlichen Versorgungssystem im Durchschnitt 21,5% der Kosten eingespart werden können.

 

Mit der Gesundheitsreform werden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die freiwillige Teilnahme an einem Hausarztsystem zu ermöglichen. Wer sich hierfür entscheidet, kann Fachärzte künftig nur noch auf Überweisung des selbst gewählten Hausarztes in Anspruch nehmen. Den Krankenkassen ist freigestellt, ihren Versicherten für die Einschreibung in ein Hausarztmodell einen Bonus einzuräumen, in dem sie z.B. bei diesen Versicherten auf Zuzahlungen zu Medikamenten verzichten.

 

 

„Alles aus einer Hand“ – Teilöffnung der Krankenhäuser

 

Krankenhäuser werden für hochspezialisierte Leistungen der ambulanten fachärztlichen Versorgung  z.B. bei der Behandlung von Krebs- oder Multiple-Sklerose-Kranken, geöffnet. Damit wird sichergestellt, dass diese PatientInnen, die eine besonders aufwändige Behandlung brauchen, optimal versorgt werden. Außerdem wird so gewährleistet, dass die Betroffenen auch bei längeren Krankenhausaufenthalten weiterhin durch die vertrauten ÄrztInnen behandelt werden können. Ebenfalls für die ambulante fachärztliche Versorgung werden Krankenhäuser geöffnet, wenn für ein bestimmtes Fachgebiet in einer Region nicht ausreichend niedergelassene ÄrztInnen zur Verfügung stehen. Die entsprechende Abteilung des Krankenhauses wird geöffnet, solange die Kassenärztliche Vereinigung  - ggf. auch mit angestellten ÄrztInnen – ihren Sicherstellungsauftrag nicht erfüllen kann.

 

 

Konsequente Qualitätssicherung

 

§         Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Gesundheitsversorgung

Die gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzteschaft wird beauftragt, über eine Stiftung des privaten Rechts ein Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu gründen. Das Zentrum wird den aktuellen medizinischen Wissensstand zu ausgewählten Krankheiten recherchieren, darstellen und bewerten, wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der GKV erbrachten Leistungen erstellen, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln vornehmen und verständliche Informationen für alle BürgerInnen zur Qualität der Gesundheitsversorgung bereitstellen. Die Stiftung wird verpflichtet, eng mit den Organisationen des Patienten- und Verbraucherschutzes zusammenzuarbeiten.

 

§         Fortbildungspflicht für ÄrztInnen

Der medizinische Fortschritt verläuft rasant - auch der bestausgebildete Arzt muss sein Wissen immer wieder aktualisieren. Künftig werden die ÄrztInnen zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Wer keinen Fortbildungsnachweis erbringt, muss Vergütungsabschläge hinnehmen. Wer sich der Fortbildung generell verweigert, muss mit dem Entzug der Zulassung rechnen.

 

 

Stärkung der Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland

 

§         Angleichung der Vergütungen der ÄrztInnen

Die Honorare für die niedergelassenen ÄrztInnen in Ostdeutschland werden bis zum Jahr 2007 an die in Westdeutschland angeglichen. In einem mehrstufigen Prozess erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen in den neuen Bundesländern zusätzliche Finanzmittel, um die Vergütungen für die ÄrztInnen, die heute 96% des West-Niveaus betragen, auf 100% anzuheben.

 

§         Sicherstellungszuschläge

Darüber hinaus erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, ÄrztInnen, die sich in unterversorgten Regionen niederlassen, Zuschläge zu zahlen. Die Finanzierung erfolgt hälftig über die KVen und die Krankenkassen

 

 

Beseitigung falscher Anreize beim Arzneimittelhandel

 

Heute erhalten ApothekerInnen von den Krankenkassen als Vergütung einen prozentualen Anteil am Verkaufspreis des jeweiligen Arzneimittels. Künftig erhalten die ApothekerInnen je verkaufter Arzneimittelpackung einen Fixzuschlag. Damit verschwindet der Fehlanreiz, möglichst teure Arzneimittel zu verkaufen; die ApothekerInnen können sich stärker auf die Beratungstätigkeit konzentrieren. Die GKV wird dadurch um mindestens 150 Mio. € im Jahr entlastet.

 

 

Preiswettbewerb bei verschreibungsfreien Arzneimitteln

 

Die Apothekenverkaufspreise von Arzneimitteln werden durch die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt. Künftig sollen die Preise für verschreibungsfreie Arzneimittel durch die Apotheken selbst festgesetzt werden. Das wird zu einem Preiswettbewerb führen, der den PatientInnen zugute kommt.

 

Arzneimittelversand –

mehr Service für mobilitätsbehinderte PatientInnen

 

Auch in Deutschland wird der Versandhandel mit Arzneimitteln zugelassen. Das ist vor allem für ältere und mobilitätsbehinderte PatientInnen und für PatientInnen, die keine Apotheke in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld haben, wichtig. Dabei gelten für den Versandhandel gleich hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards, wie für die Apotheken.

 

 

Aufhebung des Apotheken-Mehrbesitzverbotes

 

Heute darf ein/e ApothekerIn nicht mehr als eine Apotheke besitzen. Damit wird verhindert, dass erfolgreiche ApothekerInnen mehrere Apotheken betreiben und durch Größenvorteile kostengünstiger arbeiten können. Künftig soll ein Apotheker bis zu vier Apotheken besitzen dürfen.

 

 

Die Finanzsteuerung im ambulanten Bereich wird transparenter

 

Ab dem Jahr 2007 werden die Budgets für die niedergelassenen ÄrztInnen abgeschafft. Ab dann werden zwischen den Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen arztgruppenspezifische Regelleistungsvolumina vereinbart. Leistungen, die das vereinbarte Volumen überschreiten, werden stark abgestaffelt vergütet. Damit wird die Finanzsteuerung im ambulanten Bereich stärker am realen Bedarf vor Ort ausgerichtet werden. Darüber hinaus entstehen feste Preise für die ärztlichen Leistungen. Das wird die Transparenz des Leistungsgeschehens auch für die PatientInnen steigern.

 

 

Stärkung der PatientInnensouveränität

 

§         Inanspruchnahme von Gesundheitsanbietern im EU-Ausland

Versicherte können künftig ambulante Leistungen im EU-Ausland ohne Genehmigung ihrer Krankenkassen in Anspruch nehmen. Eine vorherige Genehmigung ist nur bei Krankenhausbehandlungen erforderlich. Die Aufwendungen für die jeweilige Leistung werden hinterher von den Krankenkassen erstattet. Vor allem für die Bevölkerung in Grenzregionen entstehen damit völlig neue Wahlmöglichkeiten.

 

·        Einführung einer PatientInnenquittung

Für ärztliche Behandlungen wird es künftig auf Verlangen eine Patientenquittung geben, aus der Leistungen und vorläufige Kosten für die PatientInnen ersichtlich sind.

 

 

Betroffene werden zu Beteiligten – PatientInnen sprechen künftig mit

 

PatientInnen- und Selbsthilfeverbände erhalten Informations-, Beteiligungs- und Anhörungsrechte in allen wichtigen Steuerungs- und  Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens – dies gilt u.a. für den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, die Zulassungsausschüsse und die Spitzenverbände der Krankenkassen. Darüber hinaus erhalten die PatientInnen und Selbsthilfeverbände das Recht, beim neu zu gründenden Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Stellungnahmen zu beantragen.

 

Als ständiger Ansprechpartner für die Versicherten und Patienten wird durch die Bundesregierung ein/e Patientenbeauftragte/r berufen.

 

 

Gleichbehandlung nichtversicherter SozialhilfeempfängerInnen

 

Die Krankenbehandlungskosten für SozialhilfeempfängerInnen, die keiner Krankenkasse angehören, werden durch die Sozialhilfeträger finanziert. Dies ist seit Jahren immer wieder Anlass für Kampagnen, dass SozialhilfeempfängerInnen wie Privatversicherte behandelt würden. Künftig werden alle SozialhilfeempfängerInnen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Ab dem 1.1.2004 müssen sie sich eine Krankenkasse wählen. Die Aufwendungen der Krankenkassen werden vierteljährlich von den Sozialhilfeträgern erstattet.

 

 

Verbesserung der Selbsthilfeförderung

 

Durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 ist die Selbsthilfeförderung zu einer Pflichtaufgabe für die Krankenkassen geworden. Allerdings leidet die Förderung häufig noch darunter, dass sich Krankenkassen auf den Standpunkt stellen, dass nur ihre Mitglieder in den Genuss ihrer Fördermittel kommen dürften. Selbsthilfegruppen sind aber in der Regel nicht kassenartenbezogen organisiert. Die Gesundheitsreform 2003 wird diese Lücke schließen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, kassenartenübergreifende Gemeinschaftsfonds für die Förderung der Selbsthilfe einzurichten, damit die entsprechenden Gelder zielgerichtet und effizient verwendet werden. Über die Vergabe der Fördermittel beschließen die Krankenkassen und ihre Verbände auf den jeweiligen Förderebenen gemeinsam mit den VertreterInnen der Selbsthilfe.

 

 

Transparenz mit Datenschutz – die intelligente Gesundheitskarte

 

Damit die medizinische Versorgung enger zusammenwachsen kann, löst zum 1.1.2006 eine elektronische Gesundheitskarte die Krankenversicherungskarte ab. Auf der neuen Karte können neben den administrativen Daten, die heute bereits auf der Patientenkarte stehen, auch Notfalldaten, Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen und Behandlungsberichte gespeichert werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten wird gewahrt - Voraussetzung für die Speicherung der zusätzlichen Daten ist die schriftliche Einwilligung des/der Versicherten.

 

 

Transparenz schaffen –

Gewährleistung eines verantwortlichen Umgangs mit Versichertenbeiträgen

 

§         Korruptionsbekämpfung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen werden verpflichtet, Prüf- und Ermittlungseinheiten zur Korruptionsbekämpfung einzurichten.

 

§         Geschäftsberichte

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen müssen künftig gegenüber ihren Mitgliedern Rechenschaft ablegen und ihre Verwaltungskosten gesondert ausweisen. Dazu zählt auch die Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen einschließlich eventueller Nebenleistungen und wesentlicher Versorgungsregelungen.

 

·        Reduzierung der Verwaltungsausgaben

Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen. Deshalb werden die Verwaltungskosten je Mitglied bis zum Jahr 2007 an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen angebunden. Solange die Verwaltungskosten einer Krankenkasse um mehr als 10% über den durchschnittlichen Verwaltungskosten liegen, werden diese eingefroren.

 

 

Stärkung der Prävention

 

Zur Förderung der Prävention und der Gesundheitsförderung werden die Krankenkassen verpflichtet, besser miteinander und mit anderen zusammenarbeiten. Ein Teil der für die Prävention verwendeten Finanzmittel muss künftig in Gemeinschaftsprojekte investiert werden. Alternativ können die Kassen diese Finanzmittel auch in einen neuen Gemeinschaftsfonds „Prävention und Gesundheitsförderung“ einbringen. Die an den Verhandlungen beteiligten Parteien haben miteinander vereinbart, im Herbst diesen Jahres einen gemeinsamen Entwurf für ein Präventionsgesetz in den Bundestag einzubringen.

 

 

Fazit

 

Bündnis 90/Die Grünen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass bloße Kostendämpfungsmaßnahmen nicht ausreichen, um die GKV dauerhaft leistungsfähig zu halten. Unser Gesundheitswesen muss stärker aus sich selbst heraus Qualität und Wirtschaftlichkeit hervorbringen. Dafür ist es wichtig, dass innerhalb des Solidarsystems mehr Wettbewerb herrscht. Kostenträger- und Anbieterkartelle müssten aufgebrochen werden, um verkrustete Strukturen zu überwinden und Innovationen zu ermöglichen.

 

Die Reform, die sich nun abzeichnet, wird an vielen Stellen diesem Anspruch gerecht. Vor allem die neuen Spielräume für kooperative Versorgungsformen sind ein gesundheitspolitischer Durchbruch, der gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Durch die maximalen Vertragsfreiheiten in der integrierten Versorgung besteht die große Chance, dass ein Wettbewerb unterschiedlicher Versorgungsformen entsteht, der unser Gesundheitswesen insgesamt qualitativ besser und wirtschaftlich leistungsfähiger macht. Wichtig sind auch die neuen Wettbewerbsschritte im Bereich der Arzneimittelversorgung. Durch die Aufhebung der Preisfestsetzung für verschreibungsfreie Arzneimittel, die Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels und die eingeschränkte Aufhebung des Apotheken-Mehrbesitzverbots werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, den Anstieg der Arzneimittelausgaben zu begrenzen und den Service im Arzneimittelhandel zu verbessern. Ein großer Schritt vorwärts sind auch die umfassenden Beteiligungsrechte für Patientenverbände und Selbsthilfezusammenschlüsse.

 

Trotzdem haben wir nicht alle unsere Ziele erreichen können.

 

Bedenken haben wir gegen die Ausgliederung des Zahnersatzes in der vorgesehenen Form. Ausgeschlossen werden muss, dass sich die Private Krankenversicherung (PKV) vor allem auf die „guten Risiken“ konzentriert und sich in der GKV die Versicherten mit niedrigen Einkommen und schlechten Zähnen sammeln. Gewährleistet werden muss ferner, dass auch die privat Versicherten in ihren Verbraucherrechten geschützt werden. Allerdings gehen wir davon aus, dass bei fairen Wettbewerbsbedingungen die GKV keine Angst vor privater Konkurrenz haben muss. Die GKV ist heute beim Zahnersatz erheblich preiswerter als die PKV und verfügt darüber hinaus über große Erfahrungen bei der Qualitätssicherung.

 

Wir bedauern auch, dass die Union in einigen Leistungsbereichen  überholte Strukturen hartnäckig verteidigt hat und deshalb einige wichtige Reformschritte unterblieben sind. Dazu gehört die Arzneimittel-Positivliste, die die Transparenz und die Qualität auf dem Arzneimittelmarkt hätte deutlich verbessern können, aber nicht durchsetzbar war. Dazu gehört die ursprünglich vorgesehene Ablösung des Kollektivvertragssystems durch ein Einzelvertragssystem in der fachärztlichen Versorgung auch über die Integrationsversorgung hinaus. Dazu gehört auch, dass die Krankenkassen auch weiterhin mit jedem in den jeweiligen Landeskrankenhausplan aufgenommenen Krankenhaus – unabhängig von seiner Qualität und Wirtschaftlichkeit - einen Vertrag abschließen müssen.

 

Insoweit ist unsere Bilanz der Gesundheitsreform 2003 zwiegespalten: Es überwiegt der Eindruck, mehr Strukturreformen erreicht zu haben als jemals zuvor – trotzdem bleibt noch viel zu tun.

 

 

Was ist noch zu tun?

 

Bündnis 90/Die Grünen werden sich auch weiterhin für die wettbewerbliche Weiterentwicklung der solidarischen Krankenversicherung einsetzen. Die Umsetzung der miteinander vereinbarten Strukturreformen werden wir aufmerksam begleiten. Die Ausweitung von Wettbewerbsstrukturen auf alle Leistungsbereiche bleibt auch weiterhin auf der Tagesordnung.

 

Vor allem aber wird es noch in dieser Legislaturperiode notwendig sein, eine Reform der Finanzierung der GKV anzugehen. Die Finanzierungsgrundlagen der GKV müssen zukunftssicher und gerechter gemacht werden. Ansonsten wird die GKV auf die steigenden Anforderungen durch den demographischen Wandel und den medizinischen Fortschritt nicht bestehen können. Damit auch künftig alle den Zugang zu den medizinisch notwendigen Leistungen haben, treten Bündnis 90/Die Grünen für eine Weiterentwicklung der GKV in eine Bürgerversicherung ein, der alle BürgerInnen angehören und zu deren Finanzierung alle Einkunftsarten – auch Vermögenseinkommen – herangezogen werden. Mit der Arbeit an dieser Reform beginnen wir jetzt.

  

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Bild Biggi Bender