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Generationengerechtigkeit bei der Rente: Wie werden die Lasten gerecht verteilt ? Erhöhung für Beitragszahler oder verzögerte Zuwächse für Rentner ?

Das umlagefinanzierte System der Alterssicherung kann nur dann dauerhaft funktionieren, wenn die nachfolgende Generation in die Lage versetzt wird, für dessen Finanzierung Sorge tragen zu können. Eine sinkende Geburtenrate verbunden mit einer steigenden Lebenserwartung sowie das faktisch sinkende Renteneintrittsalter verschlechtern das Verhältnis von BeitragzahlerInnen zu RentnerInnen zunehmend (Anfang der 60er Jahre ein Verhältnis von 3 zu 1, heute bereits ein Verhältnis von 2 zu 1). Die junge Generation leistet neben den gestiegenen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung durch zusätzliche private Vorsorge (z.B. Riester-Rente) bereits heute einen Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung des Rentensystems.

Für Bündnis90/Die Grünen sind im Sinne der Generationengerechtigkeit auch die RentnerInnen bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgabe gefragt. Berücksichtigung sollte hierbei auch finden, dass die Beitragssätze der Rente stark angestiegen sind. So haben die derzeitigen RentnerInnen ihre Ansprüche mit deutlich niedrigeren Beitragssätzen (1955 11%, 1968 15%) erworben.

Wie die Forschungsgruppe Wahlen ermittelte, sind viele RentnerInnen bereit zur Stabilisierung der Rentenversicherung beizutragen. So befürworten im November 2002 50% der befragten RentnerInnen eine Verschiebung der Rentenanpassung.

Umsetzungschancen für eine geringfügige Mitbeteiligung von RentnerInnen sehen wir, da erfreulicherweise die Armut alter Menschen abgenommen hat und bei BezieherInnen geringer Renten ab 1.1.2003 die neu eingeführte Altersgrundsicherung zum Tragen kommt. Ein weiteres zentrales Anliegen von Bündnis90/Die Grünen ist langfristig die Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage und die Einbeziehung von Selbständigen und Beamten in die Rentenversicherung.

 

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