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Drogenpolitische Ziele für die 15. Wahlperiode

Die bisherige Drogenpolitik der generellen Strafverfolgung von KonsumentInnen illegaler Drogen ist gescheitert und muss beendet werden. Aufklärung und Hilfe statt Strafe sind notwendig. Dazu braucht es ein gutes, zielgruppenspezifisches und niedrigschwelliges Beratungs- und Hilfssystem, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist und Selbsthilfestrukturen unterstützt. Risikominimierung und bewusster Umgang mit allen Drogen – also auch Alkohol und Tabak – sind dabei maßgeblich. Die Werbung für legale Drogen wollen wir einschränken.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine kontrollierte Freigabe von weichen Drogen wie Haschisch und Marihuana ein. In lizenzierten Verkaufsstellen können Jugend- und Verbraucherschutz gewährleistet werden.

Mit diesen Forderungen stoßen wir auf massive Widerstände unseres Koalitionspartners SPD. Daher versuchen wir, wenigstens kleine Schritte in Richtung unserer Ziele umzusetzen.

Vordringlich ist für uns die Entkriminalisierung der Cannabis-KonsumentInnen. Erste Schritte dazu konnten wir im Koalitionsvertrag, der im Oktober 2002 verabschiedet wurde, vereinbaren. Dort ist festgehalten, dass die Regierung in der Drogenpolitik die einschlägigen Verfassungsgerichtsurteile umsetzen will. Das erfordert eine Reform der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), durch die derzeit bereits der bloße Besitz von Cannabis zum Führerscheinentzug führen kann. Vor allem in den südlichen Bundesländern wird der entsprechende § 14 FeV gezielt als Ersatz-Sanktionsmittel gegen Cannabis-KonsumentInnen eingesetzt. Auf der Tagesordnung steht zudem eine bundesweite Vereinheitlichung der "geringfügigen Menge", wie sie das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Grundsatzurteil von 1994 gefordert hat. Diese Vereinheitlichung muss sich nach Ansicht der Grünen an den liberalsten Regelungen der Bundesländer orientieren, um der Lebenswirklichkeit angemessen zu sein und eine wirkliche Entlastung für KonsumentInnen und Polizei zu bringen.

Ergebnisse sind jedoch frühestens 2004 zu erwarten, da die zuständigen Ministerien Gutachten zur Praxis der Einstellung der Verfahren beim Besitz geringfügiger Mengen und der praktischen Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung in Auftrag gegeben haben.

 

 

 

 

 

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