Schwangerschaftskonfliktgesetz
Bundestagsrede vom 13.05.2009
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde schon zu Recht darauf hingewiesen, dass wir uns für die Beratung dieses Themas einige Zeit genommen haben. In der ersten Lesung der vorliegenden Gesetzentwürfe haben viele – ich denke, fast alle – Rednerinnen und Redner betont, wie wichtig es uns ist, für eine Gesellschaft zu kämpfen, in der Menschen mit Behinderungen ihren selbstverständlichen Platz haben. Ich finde, dass seither – das möchte ich ausdrücklich anerkennen – die Sensibilität dafür, was pränatale Diagnostik dazu beiträgt bzw. welche Gefahren sie beinhaltet, gestiegen ist. Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, im Gendiagnostikgesetz festzuschreiben, dass man Embryos nicht auf Krankheiten testen darf, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)
Das ist nicht notwendigerweise eine Frage der Abtreibung. Es kann das Thema "Recht auf Nichtwissen" sein. Dieses Recht auf Nichtwissen ist schützenswert. Auch das sollten wir im Auge behalten, wenn wir über die heute vorliegenden Gesetzentwürfe reden.
Ich gehöre zu der Gruppe um die Kollegin Humme und andere, die ursprünglich gesagt hat, dass bei Konflikten in der Schwangerschaft den betroffenen Frauen mehr Informationen, mehr Beratung und mehr Unterstützung ermöglicht werden müsse, ohne dass man dafür das Gesetz ändern muss. Wir haben uns bewegt. Auch andere haben sich bewegt; das will ich ausdrücklich anerkennen. Heute haben wir zwei Gesetzentwürfe vorliegen, die sich gegenüberstehen. Leider ist es nicht gelungen, sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu einigen. Wir haben oft gemeinsam am Tisch gesessen, und das hat von allen verlangt, sich von der jeweiligen Verdachtsperspektive gegenüber der anderen Gruppe zu verabschieden. Ich gestehe, dass das nicht immer leicht war.
Sie haben vorhin zugestanden – Frau Griese hat es gesagt –, dass Einigkeit darüber herrscht, dass eine umfassende Beratung der Frauen vor einer vorgeburtlichen Untersuchung notwendig ist. Deshalb kann ich nur schwer verstehen, dass es nicht möglich war, in den Verhandlungsrunden übereinzukommen und sich auf eine Regelung zu verständigen, die genau das festschreibt.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Auf den Einwand, wir würden auf diese Weise bei Routineuntersuchungen zu viel Aufwand erzeugen, haben wir reagiert und das Beratungserfordernis nur noch für solche Untersuchungen festgeschrieben, die nicht überwiegend der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft dienen, also mithin der Suche nach Auffälligkeiten. Ich frage Sie: Was gibt es daran auszusetzen? Frau Falk, Frauen, die sich gut aufgeklärt für eine solche Untersuchung entscheiden und wissen, was für ein Befund möglicherweise zu erwarten ist, werden eine größere Chance haben, nicht in den Schockzustand zu geraten, den Sie vorhin beschrieben haben,
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
sondern sehr viel besser vorbereitet sein auf die Entscheidung, vor der sie dann möglicherweise stehen.
Frau Falk, Sie sprachen von einem gewissen Druck auf Ärzte. Da werde ich hellhörig. Uns geht es nicht darum, Druck auszuüben. Vielmehr betonen wir die Vernetzung, die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten einerseits und den Beraterinnen in den Beratungsstellen mit ihrer Kompetenz andererseits. Wir wollen die Kompetenz im medizinischen und psychosozialen Bereich zusammenführen, damit Frauen optimale Unterstützung und Beratung erfahren.
Streitig blieb zwischen uns auch die Frage der Frist. Wir haben uns da – durchaus schweren Herzens – bewegt, nachdem wir nach der Anhörung zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangt sind. Sie haben die Schlussfolgerung gezogen, dass in der Mehrzahl der Fälle eine Frist, wie sie vorgesehen werden soll, bisher nicht eingehalten wird. Wir haben es eher so verstanden, dass der Zeitraum zwischen Diagnose und einem möglichen Abbruch in der Regel sehr viel länger ist als drei Tage. Aber wie dem auch sei, wir sind uns einig, dass es eine Bedenkzeit geben soll. Wir haben jetzt den Vorschlag gemacht, "eine ausreichende Bedenkzeit, in der Regel … drei Tage" festzuschreiben. Darauf haben wir uns nicht verständigen können. Wir verstehen nicht, warum man mit Rigidität an den drei Tagen festhalten soll, auch wenn die Frau höchst verzweifelt ist, beispielsweise weil sie bereits ein behindertes Kind hat und weiß, dass sie sich ein zweites nicht zutraut. Ich glaube, dass wir da mit dem Regel-Ausnahme-Verhältnis die bessere Lösung gefunden haben.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Ich fasse zusammen: Uns geht es um Beratung und Unterstützung der Frauen. Wir wollen vermeiden, dass Frauen und/oder Ärztinnen und Ärzte unter Druck geraten, weil das einer Lösung, mit der die betroffenen Frauen und Paare später leben können, eher entgegensteht, als dass es sie fördert.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)