Aus der Homepage der Bundestagsfraktion: Themenspecial Patientenverfügung

Biggi Bender zur Debatte Patientenverfügung

Wie wollen wir sterben? Im Zweifelsfalle so, wie wir gelebt haben: Die einen mit viel Vertrauen in medizinische und andere ExpertInnen, die Verantwortung übernehmen und uns davon entlasten. Die anderen mit einem hohen Bedürfnis, das eigene Schicksal in die Hand zu nehmen und den betreuenden Zugriff von ExpertInnen auszuhandeln und zu steuern. Alles möglich, solange der Mensch entscheidungs- und äußerungsfähig ist – Ärzte und Ärztinnen müssen bisweilen akzeptieren, dass ihr Begriff vom Wohl einer Patientin ein anderer sein kann als deren Wille. Letzterer gilt.

Wie aber entscheiden, wenn wir die Äußerungsfähigkeit (wörtlich oder im Rechtssinn, also etwa durch Demenz) verloren haben? Dann gilt der zuvor für diese Situation geäußerte Wille. Nur erleben wir allzuoft, dass ÄrztInnen oder PlfegeheimleiterInnen die Rechtslage nicht kennen, eine zuvor verfasste Patientenverfügung für nicht einschlägig erklären oder – in der subjektiven Überzeugung, das Wohl der Betroffenen zu vertreten – Angehörige unter Druck setzen, weiteren Behandlungsmaßnahmen zuzustimmen, wo deren Sinn nach der Lebenseinstellung des Betroffenen fragwürdig erscheint. Diese Erfahrung spricht für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Menschen soll in der Praxis nicht die Möglichkeit genommen werden, über ihr Schicksal zu bestimmen – übrigens auch ein Beitrag zur Entlastung der ÄrztInnen von umfassender Verantwortung.

Wer diesen Regelungsbedarf nutzen will, um das Entscheidungsrecht des Menschen zu beschränken auf Fälle "unumkehrbar tödlichen Verlauf(s)" einer Krankheit und dann noch abhängig machen will von der Kenntnis "der Möglichkeiten medizinischer Behandlung oder späterer medizinischer Entwicklungen" schafft keine Rechtssicherheit, wohl aber viel Arbeit für RichterInnen und GutachterInnen. Die Feststellung, ob eine Krankheit "schon" tödlich, welches der neueste Stand der medizinischen Behandlungsverfahren ist und ob der oder die Betroffene diese gekannt hat vor Abfassung seiner Verfügung, garantiert aufwändige Verfahren, für deren Dauer der zuvor geäußerte Patientenwille jedenfalls keine Geltung erfährt. Und wie kann es sein, dass das elementare Recht des Menschen, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung überhaupt oder gegen eine bestimmte Art der Therapie zu entscheiden, derart missachtet wird? Ist der nächste Schritt der, dass einer Frau, die nach einer Brustkrebsdiagnose sich anstelle von Operation und Chemotherapie zu einer langen Weltreise entscheidet, per gerichtlicher Anordnung und polizeilicher Zuführung die (schul-)medizinische Behandlung aufgezwungen wird? Das darf nicht sein.

Eine demokratische Gesellschaft muss solche Entscheidungen hinnehmen; Zwangsbehandlungen gibt es nur in totalitären Systemen. Man verschone uns mit dem Argument, der oder die Betroffene denke etwa im Zustand des Wachkomas vielleicht ganz anders als zuvor. Das ist nicht ausgeschlossen. Dieses Risiko will und muss tragen, wer vorab seinen Willen bekundet. Aus diesem Risiko folgt kein Recht auf paternalistisch motivierten Zugriff der ExpertInnen, die es besser wissen wollen. Wer sich ihnen und ihrem Urteilsvermögen lieber überlässt, wird eben dieses kundtun oder auf eine Patientenverfügung verzichten.

Es gibt die Sorge, Menschen könnten nur wegen des wirtschaftlichen Drucks auf das Optimum an Lebensverlängerung verzichten. Medizinprodukte– und Pharmaindustrie verdienen gut an sondenernährten BewohnerInnen von Pflegeheimen, ebenso wie die Einrichtung selbst. Diesen Markt darf es geben. Aber angesichts einer halben Million Menschen, die in Pflegeheimen dauerhaft künstlich ernährt werden, sollte die Sorge vor Missbrauch wohl eher in die andere Richtung gehen.

Es versteht sich, dass wir in Deutschland besonders sensibel an das Thema des Lebens von Kranken herangehen. Die Morde der Nazis aber sind kein Grund, staatlicherseits die Lebenspflicht zu verordnen.