Zum Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die genetische Untersuchung eines Embryos im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (PID) nicht strafbar ist erklären Priska Hinz, Sprecherin für Biotechnologie und Biggi Bender in einer Pressemitteilung vom 06.07.2010
Urteil zu Präimplantationsdiagnostik setzt Gesetzgeber unter Druck
Das Urteil des Bundesgerichtshofs setzt den Gesetzgeber unter Handlungsdruck. Wenn eine PID grundsätzlich nicht strafbar, aber gleichzeitig gesetzlich ungeregelt ist, dann ist einer unerwünschten breiten Ausweitung der PID Tür und Tor geöffnet.
Zu prüfen ist, ob die PID vom Gesetzgeber klar verboten werden soll oder ob sie auf klar begrenze Ausnahmefällen eingegrenzt werden kann.
Das Urteil zeigt dass es an der Zeit ist, alle Ansätze der Reproduktionsmedizin in einem Fortpflanzungsmedizingesetz zu regeln, wie es von grüner Seite aus schon seit vielen Jahren gefordert wird.
Dabei müssen nicht nur Fragen zu PID geregelt werden. Sondern es muss auch darum gehen, Qualitätsanforderungen zu den fortpflanzungsmedizinischen Angeboten und Anbietern - ähnlich wie im Gendiagnostik-Gesetz zu genetischen Tests - festzulegen.

