Aktuelle Fragestunde vom 25.01.2012
Fragen zu Stuttgart 21 an die Bundesregierung
Somit komme ich zur Frage 9 unserer Kollegin Birgitt Bender:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Planung für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 für vier Bahnsteige mit insgesamt 16 000 Quadratmeter Bahnsteigfläche – einschließlich der Flächen für Aufzüge, Treppenaufgänge, Stützpfeiler usw. – im Vergleich zum bestehenden Kopfbahnhof mit acht Bahnsteigen mit insgesamt 21 710 Quadratmeter, wobei die Bahnsteigflächen im Tiefbahnhof nicht erweiterbar sind, wohingegen die Bahnsteigflächen im Kopfbahnhof verlängert und auf 30 000 Quadratmeter erweitert werden können?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Sehr geschätzter Herr Präsident, ich beantworte die Fragen 9 und 10 gleich gemeinsam, da sie denselben Sachzusammenhang haben.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Dann rufe ich auch die Frage 10 der Kollegin Birgitt Bender auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Deutsche Bahn AG die nach der Fertigstellung des Projekts Stuttgart 21 freiwerdenden Gleisflächen an die Stadt Stuttgart verkauft hat und diese Flächen bisher nicht durch ein Stilllegungs- und Freistellungsverfahren nach den §§ 11 und 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes entwidmet worden sind?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Die Fragestellerin fragt nach dem Projekt Stuttgart 21 und den entsprechenden Grundstücksgeschäften. Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Millionen Euro den Anteil für das Projekt Stuttgart 21, der für die Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Grundsätzlich ist bekannt, dass die Deutsche Bahn AG mit der Stadt Stuttgart einen Vertrag über die Grundstücke geschlossen hat. Für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur und eventuell erforderliche Verfahren nach § 11 und nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ist die Frage des Eigentums an den Grundstücken nicht von Belang.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Aufgrund der gemeinsamen Beantwortung Ihrer beiden Fragen können Sie jetzt eine Reihe von Zusatzfragen stellen. Bitte schön, Ihre erste Frage, Frau Kollegin Birgitt Bender.
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Offenbar ist der Bundesregierung nicht bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 7. Dezember 2011 die bundeseigene DB AG zur Erteilung von Auskünften an das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet und damit das EBA in die Lage versetzt hat, sich die für seine Überwachungsaufgabe erforderlichen Informationen durch den Erlass von vollstreckbaren Auskunftsbescheiden zu verschaffen. Deswegen meine Frage: Ist die Bundesregierung bereit, das EBA anzuweisen, zu meiner Frage verbindliche Auskünfte von der DB AG einzufordern, und mir diese mitzuteilen?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Die Frage beantworte ich wie folgt, Kollegin Bender: Ich glaube, dass die Deutsche Bahn AG in eigener Verantwortung diesen Aufgaben nachkommen wird.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Ihre zweite Nachfrage.
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die anhaltende Weigerung der Bundesregierung, Fragen zu Stuttgart 21 zu beantworten, dem Bundesverfassungsgericht als Beweismaterial für die von meiner Fraktion im März 2011 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Organklage gegen die Bundesregierung wegen Nichtbeantwortung parlamentarischer Anfragen, unter anderem auch zum Projekt Stuttgart 21, dienen kann?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Die Bundesregierung ist gerne bereit, alle Fragen zu Stuttgart 21, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, zu beantworten. Darüber hinausgehende nicht.

