Grüner Antrag vom 04.05.2010
Erhebung von Daten zu der Versorgung mit Hebammenhilfe
Antrag
der Abgeordneten Birgitt Bender, Fritz Kuhn, Elisabeth Scharfenberg, Maria
Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Monika Lazar, ... und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen
Erhebung von Daten zu der Versorgung mit Hebammenhilfe sowie zur Arbeits-
und Einkommenssituation von Hebammen und Entbindungspflegern sicherstellen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Bundestag stellt fest:
Hebammen und Entbindungspfleger leisten vor, während und nach der Geburt einen unerlässlichen Beitrag bei der Betreuung und Beratung werdender Mütter und Väter. Sie tragen dazu bei, die Bindung zwischen Eltern und Kind zu stärken und sind präventiv tätig. Besonders intensiv ausgeprägt ist der Präventionsansatz bei der aufsuchenden Tätigkeit von Familienhebammen. Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit; sie ist Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind.
In Deutschland existieren keine systematisch erfassten Daten, die über die Versorgung mit Hebammenhilfe Auskunft geben. Ebenso fehlen Daten zu Tätigkeitsschwerpunkten, Arbeitsumfang und der regionalen Verteilung von Hebammen und Entbindungspflegern. So war z.B. die Bundesregierung Mitte 2009 nicht in der Lage, Antworten auf entsprechende Fragen einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur „Arbeitssituation der Hebammen und Entbindungspfleger“ (16/13812) zu geben.
Ausführungen des Deutschen Hebammenverbandes ist es zu entnehmen, dass immer weniger Frauen Hebammen finden, die eine kontinuierliche Betreuung der Schwangeren während der Schwangerschaft, der Geburt am gewünschten Ort (zu Hause, Geburtshaus, Klinik) und dem Wochenbett anbieten.
Berichten zufolge sind immer weniger Hebammen bereit, klinische wie auch außerklinische Geburten zu betreuen (u.a. wegen der sehr hohen Haftpflichtprämien), und fokussieren ihre Tätigkeit stattdessen auf die Begleitung von Frauen vor und nach der Geburt. Für eine Bewertung, ob diese Berichte Ausdruck einer (regionalen) Unterversorgung sind oder auf andere Gründe (z.B. Haftpflicht, Höhe der Honorare) zurückzuführen sind, fehlen – anders als z.B. für die Ärzteschaft – Informationen über die Versorgungs-, Arbeits- und Honorarsituation von Hebammen und Entbindungspflegern.
II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Rahmen der Ressortforschung des Bundesgesundheitsministeriums eine Studie in Auftrag zu geben, die u.a. die folgenden Aspekte umfasst:
- Erhebung (mit regionaler Aufschlüsselung)
- der Versorgung mit und der Nachfrage von Schwangeren nach Hebammenleistungen wie Schwangerenvorsorge, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung oder Stillberatung,
- der Tätigkeitsschwerpunkte von freiberuflichen Hebammen, den Umfang der Begleitung von Geburten und die Gründe für die Auswahl der Tätigkeiten,
- des Arbeitsumfangs, der Haftungssituation sowie der Einkommen (Umsatz, Betriebsausgaben, Versicherungen, zu versteuerndes Einkommen) von freiberuflichen Hebammen
- des Tätigkeitsumfangs und der Tätigkeitsschwerpunkte von angestellten Hebammen sowie deren Einkommenssituation, - Erarbeitung von Vorschlägen zur Lösung beobachteter Problemlagen (unter Einbeziehung von Vorgehensweisen in anderen EU-Staaten),
- Etablierung einer regelmäßigen und systematischen Datenerhebung zur Versorgung von Schwangeren und der Versorgungsangebote durch Hebammen,
und diese Studie dem Bundestag, verbunden mit der Einschätzung der Bundesregierung zu den dort gemachten Vorschlägen, zur Kenntnis zu geben.
Berlin, den 4. Mai 2010
Renate Künast
Jürgen Trittin und Fraktion

