Bundestagsrede vom 22.04.2010 (und Antrag vom 21.04.2010)
Arzneimittelversorgung
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die Worte des Staatssekretärs hört und an die Überschriften denkt, die der Minister produziert hat, dann könnte man meinen, der Gesundheitsminister der FDP habe sich vom Beschützer der Pharmaindustrie zum Rambo gewandelt, der das Preismonopol der Pharmaindustrie bricht. Wenn man die Aufschreie der Frau Yzer vom Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller hört, die sogleich den Untergang des pharmaunternehmerischen Abendlandes beschwört, dann könnte man fast geneigt sein, dem Minister auf die Schulter zu klopfen und ihm zu sagen: Das machst du schon richtig.
(Jens Spahn [CDU/CSU]: Ja, mach doch mal! – Heiterkeit bei der CDU/CSU)
Aber wir halten einmal Folgendes fest: Um die Pharmaindustrie muss man sich keine Sorgen machen. Die Renditen in diesem Bereich sind hoch genug. Wenn der Chef von Boehringer Ingelheim via Interview in der FAZ sagt, die Pläne des Ministers seien absolut unterstützenswert, dann kann dies zweierlei bedeuten: Entweder hat ein Pharmachef begriffen, dass es darauf ankommt, langfristig zu denken und die Forschung tatsächlich auf echte Innovationen auszurichten.
(Ulrike Flach [FDP]: Ja, soll es doch geben!)
– Das wäre die gute Nachricht, Frau Flach.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es kann aber auch bedeuten – so etwas muss die Opposition immer im Auge haben –, dass er glaubt, dass den starken Worten des Ministers im Gesetz vor allem heiße Luft folgen wird. Genau dies befürchten wir.
Was ist denn die Aufgabe, meine Damen und Herren? Gesundheitspolitik muss Rahmenbedingungen setzen, die tatsächlich dazu führen, dass es Innovationen im Gesundheitswesen und insbesondere auf dem Arzneimittelmarkt gibt, nicht aber Mondpreise, die nur dem Solidarsystem schaden und den Menschen nichts nützen. Hier gibt es bei Ihren Eckpunkten einfach weiße Stellen.
Ich nenne Ihnen einige Beispiele. Erstens. Bei Ihnen setzen die Arzneimittelhersteller im ersten Jahr weiterhin völlig frei die Preise fest. Danach soll verhandelt werden. Nur, was wird denn ein Hersteller tun, der seinen Aktionären verpflichtet ist? Er wird doch nach wie vor versuchen, im ersten Jahr möglichst viel Gewinn in dem Vertrauen darauf hereinzuscheffeln, dass ihm dies schon bleiben wird.
(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Aber keine zehn und zwanzig Jahre mehr!)
Dagegen, meine Damen und Herren, braucht man ein Mittel, und zwar eines, das die Grünen gar nicht erfunden haben, weil es dieses Mittel in den Nachbarländern schon gibt: einen Regress. Wenn sich also bei der vollständigen Kosten-Nutzen-Bewertung herausstellt, dass der Preis im Verhältnis zum Mehrnutzen überteuert ist, dann muss der Hersteller regresspflichtig sein. Nur so verhindert man, dass im ersten Jahr nach wie vor Mondpreise genommen werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Außerdem muss die Bewertung des Nutzens bereits parallel zum Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Es nützt nichts, wenn man erst danach damit anfängt; denn nur so wird sich auch das Studiendesign in dem Sinne ändern, dass man in der Phase III nicht nur gegen Placebos, sondern auch gegen die Standardtherapie prüft.
(Jens Spahn [CDU/CSU]: Das passiert doch, machen wir doch!)
Nur damit wird man herausbekommen, was tatsächlich der Mehrnutzen ist.
Zweitens. Nach Ihren Eckpunkten sollen die Hersteller jetzt ein Dossier vorlegen. Das ist zwar schön, aber da besteht die Gefahr, dass dies mehr oder weniger Verkaufsbroschüren werden. Ich brauche doch Qualität und echten Nutzen nicht nur für Medikamente, sondern auch für die Unterlagen, die die Unternehmer vorlegen müssen. Dafür brauche ich ein verpflichtendes Studienregister.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir müssen wissen, welche Studien sie überhaupt machen. Außerdem brauchen wir zum Design der vorzulegenden Studie verpflichtende Absprachen mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss bzw. dem IQWiG. Das kann nicht ins Belieben der Hersteller gestellt sein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Drittens. Sie wollen auch in Zukunft nicht verhindern, dass es noch nutzlose oder im Vergleich zur Standardtherapie sogar schädlichere Arzneimittel geben kann, die verordnungsfähig sind. Dagegen hilft nur eine Positivliste. Wir brauchen ein solches Instrument für Qualität und Transparenz. Dies nützt den Patientinnen und Patienten; davor dürfen Sie sich nicht drücken.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Frau Kollegin Bender, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Lotter von der FDP-Fraktion?
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bitte.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Herr Lotter.
Dr. Erwin Lotter (FDP):
Verehrte Frau Kollegin Bender, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es für die Erstellung eines Dossiers durchaus sehr bewährte Verfahren gibt – etwa das sogenannte schottische Verfahren –, die eigentlich sehr treffsicher sind – sie haben eine Treffsicherheit von über 70 Prozent, was die Innovation angeht –, und dass dies eigentlich ein Werkzeug ist, das sehr verlässlich und sehr gut anzuwenden ist?
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Darauf, dass Sie, Herr Kollege, das schottische Verfahren anwenden wollen, werden wir zurückkommen; denn bei der schottischen Entsprechung zum NICE ist es so, dass das Arzneimittel erst dann zulasten des Gesundheitsdienstes verordnungsfähig ist, wenn tatsächlich die Kosten-Nutzen-Bewertung abgeschlossen ist. Wenn Sie das britische System wollen, dann werden Sie unsere Unterstützung finden, allerdings nur dann, wenn Innovationen tatsächlich für alle gleich zugänglich bleiben. Ich glaube, da haben wir in Deutschland einen Vorteil, den wir nicht abschaffen wollen.
(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Eben!)
Wir wollen eine vorläufige Nutzenbewertung, die zur Verordnungsfähigkeit führt, aber eben auch eine endgültige Kosten-Nutzen-Bewertung mit der Möglichkeit des Regresses, wenn der bis dahin vom Hersteller festgelegte Preis überteuert war.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt sage ich noch etwas zu den Rabattverträgen. Was wir eben vom Staatssekretär gehört haben, hört sich so wunderschön patientenverträglich an.
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Ist es auch!)
Man kann Geld mitbringen, und dann bekommt man ein Arzneimittel, das nicht rabattiert ist. Sagen Sie doch gleich, dass Sie die Rabattverträge abschaffen wollen.
(Ulrike Flach [FDP]: So ein Quatsch! Das darf doch nicht wahr sein!)
Dann gibt es Arzneimittel erster und zweiter Klasse, und die Patienten können Geld mitbringen. Dann aber nutzt dem Hersteller sein Rabattangebot nichts mehr, weil er die Grundlage dessen, nämlich den breiten Marktzugang, nicht mehr realisieren kann. Weiterhin müssen Patienten, die ein bestimmtes Arzneimittel wollen, Geld mitbringen. Das ist Zweiklassenmedizin. Das setzt die Rabattverträge de facto außer Kraft. Dazu müssen Sie stehen, und dann werden wir darüber streiten.
Aber wenn Sie in Sachen Rabattverträgen etwas tun wollen, dann können Sie das tun. Da gibt es durchaus Handlungsbedarf. Ich meine diejenigen Rabattverträge, die von Originalherstellern über die Dauer der Patentlaufzeit hinaus geschlossen werden, um den Wettbewerb durch Generikahersteller zu verhindern. Da ist Handlungsbedarf, und dafür würden Sie unsere Unterstützung haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich sage: Zu Risiken und Nebenwirkungen Ihrer Vorschläge schauen Sie in die Nachbarländer oder fragen Sie uns, die Opposition. Wir haben gute Vorschläge.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Heinz Lanfermann [FDP]: Es gibt Leute, die wollen keine grünen Pillen schlucken!)

