Riester-Rente jetzt einfacher, unbürokratischer, flexibler, transparenter und geschlechtergerechter

Jetzt müssen die SparerInnen nur noch einmal, statt jährlich, einen Antrag auf die Riester-Zulage stellen. Damit entfällt viel bürokratischer Aufwand.

Die SparerInnen erhalten mehr Wahlfreiheit, so können zukünftig am Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des Guthabens als Einmalbetrag zur freien Verwendung entnommen werden.
Die jährliche Berichtspflicht bei der Riester-Rente wurde um Informationen zur Einhaltung von ökologischen, sozialen und ethischen Anlagekriterien ergänzt. Neu eingeführt wurde eine Berichtspflicht vor Vertragsabschluss, in der auch Informationen über die hypothetische Entwicklung des Guthabens enthalten sein müssen. Damit sind verschiedene Produkte und Anbieter besser vergleichbar.

Ab 2006 gibt es die Riester-Förderung bei neu abgeschlossenen Verträgen nur noch bei gleichen Tarifen für Männer und Frauen. Die Einführung von „Unisex-Tarifen“ war eine zentrale grüne Forderung. Frauen dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden - erst recht nicht durch eine Versicherung, welche die Bundesregierung für ihre Bürgerinnen und Bürger als dritte Säule der Altersvorsorge eingeführt hat und steuerlich begünstigt.

Neue Kapitallebensversicherungen verlieren ihre bisherigen Steuerprivilegien.
Eine einseitige Privilegierung nur eines Anlageproduktes ist nicht mehr zeitgemäß. Im Vermittlungsausschuss haben sich Bundestag und Bundesrat darauf geeinigt, Erträge aus Kapitallebensversicherungen zur Hälfte zu besteuern.

Wir haben Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge verbessert.
Beiträge für neu abgeschlossene Direktversicherungen sind nun steuerfrei. Die bisher gültige Pauschalbesteuerung von rund 22 Prozent einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag entfällt. Langfristig wird auch bei der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Bis zum 30. Juni 2005 hatten ArbeitnehmerInnen bei bestehenden Verträgen die Möglichkeit, zwischen dem bisherigen Modell (pauschale Versteuerung durch Arbeitgeber und Besteuerung des Ertraganteils) oder steuerfreier Beiträge mit kompletter Besteuerung der betrieblichen Renten zu wählen.
Die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge wurde erheblich ausgeweitet. Bisher steuerfrei bleibende Beiträge von bis zu 2.472 Euro haben wir um einen Festbetrag von 1.800 Euro pro Jahr aufgestockt.