Die Rentenreform - Beitragssatz und Rentenniveau langfristig sichern
Der Anteil der älteren BürgerInnen im Land steigt, die Alterssicherung muss von weniger im Erwerbsleben Aktiven aufgebracht werden. Die Finanzierung der sozialen Sicherung führt dazu, dass die Kosten der sozialen Sicherung direkt auf die Kosten der Arbeit durchschlagen. Aus diesem Grund haben wir uns dafür eingesetzt, die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung heute und morgen stabil zu halten.
Die Sicherung des Beitragssatzes kommt auch der Rentenversicherung selbst zugute, weil diese Maßnahme das wirtschaftliche Fundament der Rente stabilisiert. Denn ein niedrigerer Beitragssatz bedeutet niedrigere Lohnnebenkosten. Niedrigere Lohnnebenkosten fördern den Beschäftigungsstand und je höher die Beschäftigung, um so mehr wird in die Rentenkassen eingezahlt. Wenn die Wirtschaft sich gut entwickelt, dann haben auch die RentnerInnen mehr im Geldbeutel.
Neben kurzfristigen Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung des Beitrags für 2004 haben wir im Deutschen Bundestag langfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Rentenversicherung ergriffen:
- Sicherung von Beitragssatz und Rentenniveau
Selbstverständlich wollen die BürgerInnen eine Vorstellung davon haben, wie hoch ihre Rente heute und morgen ausfallen kann. Selbstverständlich wollen sie auch wissen, wie hoch ihr Beitrag zur Rentenversicherung ausfallen soll. Das Vertrauen in die Rentenversicherung hängt davon ab, dass man keine Luftschlösser verspricht. Wir wollen den BürgerInnen kein Rentenniveau versprechen, dass sich nur mit sehr viel höheren Beiträgen finanzieren ließe. Wir sind aus diesem Grund dem Vorschlag des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger gefolgt. Wir haben die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen vorzuschlagen, wenn das Rentenniveau zu stark zu sinken (bis 2020 unter 46 %, bis 2030 unter 43 %) oder der Beitrag zu stark zu steigen droht (bis 2020 über 20 %, bis 2030 über 22 %). - Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors
Dieser stellt sicher, dass die Relation von BeitragszahlerInnen und RentnerInnen auf die Anpassung der Renten wirkt. Eine Zunahme der BeitragszahlerInnen würde zu höheren Anpassungen führen; eine Zunahme der RentnerInnen dagegen zu geringeren Anpassungen. Der Nachhaltigkeitsfaktor schützt die Rentenversicherung besser als der demografische Faktor, weil er neben der Lebenserwartung auch die Geburtenrate, Zuwanderung und Erwerbsverhalten berücksichtigt. - Anhebung der Altersgrenzen
Die Anreize zur Frühverrentung müssen beseitigt und alle Anstrengungen zur Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen unternommen werden, um das tatsächliche Renteneintrittsalter zu erhöhen. Die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wird zwischen 2006 und 2008 in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre angehoben. Die Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters kann die Rentenversicherung nicht dauerhaft entlasten. Die Diskussion um eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters muss deshalb in den kommenden Jahren intensiv fortgesetzt werden. - Veränderungen in der Bewertung von Ausbildungszeiten
Die Bewertung von schulischen Ausbildungszeiten (ab Ende der Schulpflicht, also dem 17. Lebensjahr) als Beitragszeiten soll nach einer 4-jährigen Übergangszeit zum 01.01.2009 abgeschafft werden. Die Anrechnung von Ausbildungszeiten entscheidet nicht über die Aufnahme eines Studiums. AkademikerInnen profitieren von ihrer Ausbildung vor allen Dingen am Arbeitsmarkt. Ihre Arbeitslosenquote ist halb so hoch wie die Arbeitslosenquote der gesamten Erwerbsbevölkerung. Auch das Durchschnittseinkommen der AkademikerInnen ist deutlich höher als das der gesamten Erwerbsbevölkerung. Gute Verdienste und ein geringeres Risiko der Arbeitslosigkeit: Davon profitieren AkademikerInnen auch in der Rentenversicherung. Darum ist es ihnen zuzumuten, dass in Zukunft keine Beitragszeiten mehr auf ihr Studium angerechnet werden. Da die Anrechnungszeiten bestehen bleiben, entstehen hierdurch keine Rentenlücken. - Erreicht haben wir, dass die schulische Ausbildung mit der dualen beruflichen Ausbildung gleichgestellt bleibt. Es sind besonders Frauen, die häufiger in Schulen ausgebildet werden und Berufe wie Erzieherin, Hebamme, Logopädin, Ergotherapeutin, medizinisch-technische Assistentin erlernen. Solange betriebliche Ausbildungszeiten als Beitragszeiten auf die Rente angerechnet werden, soll dasselbe für schulische Ausbildungszeiten gelten, da ansonsten vor allem Frauen benachteiligt würden.
- Die Generationengerechtigkeit wahren
Die Jüngeren dürfen nicht durch zu hohe Beiträge überfordert werden; gleichzeitig muss das Vertrauen der Älteren in das Funktionieren der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten werden. Wenn Beiträge verkraftbar bleiben, wird der Spielraum geschaffen, der erforderlich ist, um eigenverantwortlich ergänzende Altersvorsorge zu betreiben.

