Das Beitragsentlastungsgesetz – Der Rentenbeitrag wird auch 2005 - das vierte Jahr in Folge - stabil bei 19,5 Prozent bleiben

Wir waren in den vergangenen Jahren immer wieder in der Situation, dass wir, trotz der mittel- und langfristig wirkenden Rentenreform, kurzfristig Maßnahmen ergreifen mussten, um den Beitrag in der Rentenversicherung zu stabilisieren. Wir hatten zuletzt die Frage zu beantworten, ob eine Erhöhung des Beitragssatzes die konjunkturelle Entwicklung stärker belasten würde als die Kosten, die den Unternehmen entstehen, wenn wir den Zahlungstermin für die Sozialbeiträge vorverlegen. Nach Abwägung aller Argumente sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine Anhebung des Beitragssatzes das größere Übel wäre. Denn dann würden die Kosten für die Arbeitgeber stärker steigen. Außerdem würde die Lücke zwischen Brutto- und Nettoeinkommen für die ArbeitnehmerInnen noch größer.

Bisher wurden die Sozialbeiträge in der Regel erst in der Mitte des Folgemonats der Gehaltszahlung überwiesen. Mit dem neuen Verfahren werden ab 01.01.2006 die Sozialbeiträge am Ende des laufenden Monats überwiesen werden - also zeitnah mit der Auszahlung der Nettolöhne und -gehälter. Zu diesem Zeitpunkt behalten die Unternehmen auch die Sozialbeiträge der ArbeitnehmerInnen ein.

Die Sozialversicherungen profitieren, weil die Beiträge schneller - in dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wird - verfügbar sind. Dies verbessert die Liquidität der Sozialversicherungen. Die Neuregelung ist eine verwaltungstechnische Vereinfachung für die Krankenkassen (die den Beitrag für die gesamte Sozialversicherung einziehen): Künftig müssen sie ein- statt zweimal im Monat die Weiterleitung der Beiträge an die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung veranlassen.

ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber profitieren vom unveränderten Beitragssatz. Auch für einige Unternehmen, die bisher ihre Beiträge zum 25. des Monats abgeführt haben, ist die Verschiebung des Zeitpunkts auf das Monatsende von Vorteil. Damit Unternehmen mit enger Finanzlage im Monat der Umstellung nicht über Gebühr belastet werden, ist eine angemessene Übergangsregelung vorgesehen. Dazu kann der erste neu fällig werdende Beitrag auf die nächsten 6 Monate verteilt werden.

Die Opposition protestierte im Bundestag lauthals gegen diese Regelung. Im Bundesrat zählten die eigenen Gegenargumente plötzlich nicht mehr – die Union ließ das Gesetz passieren. Was lernt man daraus? Die Opposition hat keine besseren Vorschläge.