Armut im Alter verhindern – Garantierente einführen – die Gesetzliche Rentenversicherung zu einer Versicherung für alle ausbauen – eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer erreichen
Kurzdarstellung Antrag A-01
Wir möchten das Thema Altersvorsorge jetzt aufgreifen, weil es sich um eine wichtige gesellschaftliche Debatte handelt, die auch den Wahlkampf prägen wird. Wir machen Vorschläge, die direkt nach der Wahl umgesetzt werden könnten und die die Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge gleitend, aber nachhaltig ändern würden.
In vielen Punkten war sich die AG einig, vor allen Dingen hinsichtlich der Ziele, die sie erreichen will. Diese sind:
- den Schutz vor Armut in der Gesetzlichen Rentenversicherung verbessern,
- die Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise auf alle BürgerInnen ausweiten,
- die individuelle Sicherung von Frauen verbessern,
- einen flexiblen Renteneintritt ermöglichen,
- einheitliche rentenrechtliche Regelungen in Ost und West schaffen,
- die private Vorsorge stärken.
Wir sind uns darin einig, dass die Gesetzliche Rentenversicherung das Kernstück der Sicherung im Alter ist und bleiben soll. Durch die schrittweise Ausweitung auf alle BürgerInnen und die Einführung einer Garantierente wollen wir erreichen, dass die Grundsicherung wirklich nur das letzte Netz der sozialen Sicherung für möglichst wenige Ausnahmefälle bleibt. Die BürgerInnen müssen sich darauf verlassen können, dass sie zumindest als langjährig Beitragszahlende der Gesetzlichen Rentenversicherung im Alter eine armutsfeste Rente über dem Grundsicherungsniveau erhalten. Die Kommunen werden dadurch von hohen Grundsicherungszahlungen entlastet.
Wir sind uns darin einig, dass wir Ältere vor Armut schützen wollen und auch Reiche dafür zahlen sollen. Aus diesem Grund wollen wir die Garantierente aus Steuergeldern finanzieren.
Wir sind uns nicht einig, wie die Garantierente genau beschaffen sein sollte.
Variante 1: Die Garantierente soll zu einem Stichtag eingeführt werden und für Anwartschaften, die ab diesem Stichtag erworben werden, gelten. Die Garantierente soll gering entlohnte Beschäftigte besser schützen, indem Rentenanwartschaften aufgestockt werden. Garantierente für Teilzeitarbeit soll anteilig erworben werden können, gut bezahlte Teilzeit- soll nicht besser gestellt werden als schlecht bezahlte Vollzeitarbeit. Eine Aufstockung der Anwartschaften/Garantierente erfolgt auch für Zeiten der Kindererziehung, Pflege, oder Arbeitslosigkeit, jedoch nicht, wenn BürgerInnen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen. Die Garantierente soll sozialversicherungspflichtige Arbeit attraktiver machen. Altersarmut muss an der Wurzel bekämpft werden: durch Teilhabe am Arbeitsmarkt und Teilhabe an Bildung.
Variante 2: Die Garantierente soll zu einem bestimmten Stichtag eingeführt werden und auch für BürgerInnen, die bereits in Rente sind, gelten. Alle RentnerInnen erhalten eine Mindest-Garantierente, unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit, nicht dauerhaft oder gar nicht erwerbstätig waren. Die Höhe der Garantierente ist von den eigenen Rentenansprüchen abhängig. Um einen Anreiz zur Eigenvorsorge zu erreichen und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente zu erhöhen, ist die Garantierente so ausgestaltet, dass eigene Ansprüche die Gesamtrente (gesetzliche Rente plus Garantierente) bis zur doppelten Mindest-Garantierente erhöhen.
Wir sind uns darin einig, dass die Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise auf alle BürgerInnen erweitert werden muss. Wir sind uns nicht einig, ob auch Vermögenseinkommen in die Beitragspflicht einbezogen werden sollten. Die BefürworterInnen argumentieren, dass die Erosion der Beitragsbasis aufgehalten und eine nachhaltigere Finanzierung zu Gunsten zukünftiger Generationen geschaffen werde, weil sich die Bedeutung von Vermögenseinkommen in der Zukunft weiter erhöhe. Es werde erreicht, dass Vermögende einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen. Jene, die dem kritisch gegenüber stehen, wenden ein, dass diesen Einnahmen in Zukunft auch Leistungen gegenüber stehen werden und der Vorschlag somit zu Lasten künftiger Generationen gehe.
Wir sind uns darin einig, dass wir die individuelle Sicherung von Frauen verbessern wollen. Heute können Paare wählen, ob sie beim Eintritt in das Rentenalter ein Splitting durchführen lassen oder eine Witwen- bzw. Witwerrente wählen. Wir wollen ein Splitting obligatorisch machen, nicht erst bei Eintritt in das Rentenalter. Monat für Monat sollen die gemeinsamen Anwartschaften von Paaren je hälftig ihren Rentenkonten gutgeschrieben werden. Damit werden Anrechte neu aufgebaut. Und: So werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Erwerbsarbeit von Frauen begünstigen. Gleichzeitig soll die Witwenrente (Witwerrente) nur noch für die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner sowie rentennahe Jahrgänge gelten und auslaufen. Dieser Bestandschutz ist erforderlich, weil ältere Paare keine Chance mehr haben, ihr Erwerbsverhalten und ihre Lebensentwürfe kurzfristig auf völlig veränderte Rahmenbedingungen einzustellen.
Wir sind uns darin einig, dass wir einen flexibleren Renteneintritt ermöglichen wollen. Wir sind uns darin einig, dass es ein Fehler der Großen Koalition war, die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente von 63 Jahre auf 65 Jahre anzuheben.
Um einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, sind aber vor allem die TarifpartnerInnen in der Pflicht, weil der Arbeitsvertrag oft automatisch endet, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Das Instrument „Teilrente“ sollte unseres Erachtens vereinfacht und vor allen Dingen bekannter gemacht werden. Auch sollte ein Bezug bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein.
Wir sind uns darin einig, dass wir ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West erreichen wollen. Die unterschiedlichen Rentenberechnungen führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit und verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte. Heute werden die Entgelte im Osten für die Berechnung der Rente pauschal hochgewertet, selbst wenn die Entlohnung auf Westniveau erfolgt. Wir wollen das Geld stattdessen für eine Garantierente für Geringverdienende ausgeben – in Ost und West.
Wir sind uns darin einig, dass ergänzende Vorsorge durch Riester- und Rüruprente sinnvoll ist und zumindest der VerbraucherInnenschutz gestärkt werden muss. Ein Teil von uns hält es darüber hinaus für sinnvoll, die staatliche Förderung der Riesterrente zu überprüfen, besser auf Geringverdienende zu konzentrieren und ggf. abzuschaffen. Ein anderer Teil macht darauf aufmerksam, dass wegen der vom Bundesverfassungsgericht verlangten nachgelagerten Besteuerung im Prinzip nur die Förderung über Zulagen zur Disposition stehe. Diese Förderung komme aber gerade Geringverdienenden und Familien zugute. Deswegen sei eine Abschaffung der Förderung nicht sinnvoll.

