Für eine umfassende Reform der Alterssicherung: Garantierente – eigenständige Sicherung – Bürgerversicherung
Viele Menschen treibt die Angst um, im Alter arm zu sein. Sei es, weil sie jahrelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten und keine ausreichenden Ansprüche aufbauen konnten, sei es, weil sie immer wieder Phasen der Arbeitslosigkeit durchleben mussten, sei es, weil sie, wie vor allem Frauen, viele Jahre Kinder erzogen oder Pflege geleistet haben und dafür kaum Rentenansprüche erworben haben. Besonders Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien, Teilzeiterwerbstätige und viele Selbstständige sind ungenügend abgesichert.
Die Gesetzliche Altersversicherung mit ihrer Umlagefinanzierung ist das Kernstück der Sicherung im Alter und muss es auch bleiben. Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung aber weiterentwickeln, weil sie manche Personengruppen bereits heute nur unzureichend vor Armut schützt und gerade in Zukunft für immer weniger Menschen eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus gewährleistet. Wir setzen deswegen auf ein Alterssicherungssystem, das nachhaltig finanziert wird und allen eine eigenständige Rente gewährt, die wirksam vor Armut schützt und nicht zusätzliche Grundsicherungsleistungen erfordert. Der Neue Gesellschaftsvertrag muss darauf achten, dass keine Generation einseitig belastet wird, nicht die heutigen und nicht die zukünftigen BeitragszahlerInnen, nicht die aktuellen und nicht die zukünftigen RentenbezieherInnen. Die Rentenreformen der letzten Jahre haben die Rentenbeitragszahlungen trotz der demografischen Anforderungen auch für die Zukunft begrenzt, dies ist jedoch nur zu Lasten der zukünftigen RentnerInnen gelungen. Ein Bruttorentenniveau von 40,8 Prozent im Jahr 2040 würde viele künftige RentnerInnen nicht vor Armut schützen, wenn es ihnen nicht gelingt, bereits heute die zusätzlichen Beiträge für eine private Altersvorsorge aufzubringen. Außerdem haben alle Vorstellungen, dass Produkte des Kapitalmarktes zukünftig eine noch stärkere Rolle in der Altersversorgung übernehmen könnten, durch die Finanzkrise einen starken Dämpfer bekommen. Deshalb müssen wir gegensteuern.
Der Neue Gesellschaftsvertrag muss sicherstellen, dass bei der Rente die Verschiedenheit der Biographien besser berücksichtigt wird und dass niemand im Alter ein Leben in Armut fürchten muss. Die BürgerInnen müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Beitragszahlende der Gesetzlichen Rentenversicherung auch als Geringverdienende, Teilzeiterwerbstätige oder mit unterbrochenen Erwerbsbiografien im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Darum werden wir unzureichende Ansprüche auf ein Mindestniveau aufstocken, welches den Grundbedarf für alle sichert. Verdeckte Armut im Alter ist immer noch ein Problem, insbesondere bei Frauen. Deshalb soll die Aufstockung auch für Bürgerinnen und Bürger erfolgen, die bereits in Rente sind.
Mit einer solidarisch finanzierten Garantierente, die ab sofort eingeführt werden soll, wollen wir Ältere vor Armut zu schützen, auch jene BürgerInnen, die zusätzlich keine betriebliche oder private Vorsorge betreiben konnten. Die Garantierente muss aus Steuermitteln finanziert werden. Durch die Finanzierung via Steuern müssen auch Reiche und Gutverdienende, so wie es in anderen Ländern auch üblich ist, dafür aufkommen.
Zusätzlich wollen wir die Renteneinzahlungen für Langzeitarbeitslose in einem ersten Schritt wieder auf das frühere Niveau anheben und im nächsten Schritt an den Satz der ALG I Beziehenden angleichen, sodass auch in diesen Zeiten nennenswerte Rentenansprüche erworben werden. Zudem muss für Langzeitarbeitslose ein erheblich höheres Schonvermögen für Altersvorsorgeaufwendungen gelten. Die Ersparnisse auf dem grünen Altersvorsorgekonto sollen von der Anrechnung auf Arbeitslosengeld II-Leistungen freigestellt sein.
Frauen und Männer sollen eigene Rentenansprüche aufbauen. Dazu wollen wir ein Splitting schon in der Ehe obligatorisch machen, nicht erst bei Eintritt in das Rentenalter. Monat für Monat sollen die gemeinsamen Anwartschaften von Paaren je hälftig ihren Rentenkonten gutgeschrieben werden. Damit werden Anrechte neu aufgebaut. Und: So werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Erwerbsarbeit von Frauen begünstigen. Gleichzeit soll die Witwenrente (Witwerrente) schrittweise reduziert werden und in voller Höhe nur noch an die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner sowie die rentennahen Jahrgänge gezahlt werden. Die Witwenrente wird in dem Maße reduziert, wie eigenständige Rentenanwartschaften von Frauen aufgebaut worden sind.
Die Lebensrealität älterer Menschen, aber auch die Realitäten des Arbeitsmarktes haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt und werden dies auch weiter tun. Viele Menschen können und wollen auch im Alter tätig sein. In den Betrieben muss sich die Kultur der Altersarbeit in Deutschland noch entscheidend verändern. Derzeit herrscht auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch immer der Jugendwahn. Jedes zweite Unternehmen beschäftigt keine über 50-jährigen. Berufliche Weiterbildung, altersgerechte Arbeitsplätze und Gesundheitsförderung sind das Gebot der Stunde, werden aber in den wenigsten Unternehmen umgesetzt. Eine längere Lebensarbeitszeit ist nur dann zu vertreten, wenn es für die älteren Menschen auch die Chance gibt, zu arbeiten – wir werden prüfen, was wir tun können, damit die Rente mit 67 nicht bloß eine Rentensenkung durch die Hintertür ist. Die verworfene Alternative zu einer längeren Lebensarbeitszeit wären Rentensenkungen oder höhere Rentenbeiträge. Wir benötigen aber flexible Übergangsmöglichkeiten in den Ruhestand. Es macht einen Unterschied, ob jemand lange Zeit auf dem Bau oder an der Universität gearbeitet hat. Wir wollen die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbminderungsrente wieder auf 63 Jahre senken. Auch sollte ein Bezug von Teilrente bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Das macht es für ältere Beschäftigte leichter, bis zur Regelaltersgrenze mit weniger Stunden zu arbeiten und mit der verbleibenden Arbeitszeit weiterhin Rentenanwartschaften aufzubauen.
Wir wollen in einem ersten Schritt die Garantierente einführen. Langfristig wollen wir die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung für Alle weiterentwickeln, in die alle Erwachsenen unabhängig vom Erwerbsstatus mit Beiträgen auf alle Einkommen einzahlen.
Dadurch wird die Finanzierungsbasis verbreitert, unterbrochene Versicherungsverläufe werden geschlossen und alle Bevölkerungsgruppen erhalten eine Alterssicherung nach gleichen Regeln für Alle. Dazu prüfen wir Elemente verschiedener Modelle, seien es beitrags- oder steuerfinanzierte, zur bestmöglichen Realisierung. Die anteilige Mitfinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge durch die Arbeitgeber wollen wir beibehalten.

