Rot-grüne Bilanz: Erfolgreiche Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
Wir haben uns in den vergangenen Jahren an die wesentlichen Schwachstellen unseres Gesundheitssystems gemacht und versucht, die für ihre Beseitigung notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen:
Wir haben in den vergangenen Jahren mehr Zusammenarbeit im Gesundheitswesen möglich gemacht. Seit der Gesundheitsreform 2004 stehen für die Kooperation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen jährlich 680 Millionen Euro bereit. Die Krankenkassen wurden verpflichtet, flächendeckend Hausarztsysteme anzubieten, in denen qualifizierte Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten als persönliche Lotsen durch das Versorgungssystem begleiten. Die Gesundheitszentren, in denen Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und andere Gesundheitsberufe unter einem Dach zusammenarbeiten, wurden zur Regelversorgung zugelassen.
Wir haben die Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung stark gemacht. Wir haben alle Krankenhäuser, Arztpraxen und Rehabilitationseinrichtungen zu einem internen Qualitätsmanagement verpflichtet. Die Krankenhäuser müssen darüber hinaus regelmäßige Qualitätsberichte vorlegen. Qualität und Qualitätsdefizite werden damit sichtbar. Denselben Zweck wird das im Aufbau befindliche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen dienen. Das Institut wird Diagnosetechniken, medizinische Behandlungen, Operationsverfahren oder auch Arzneimittel auf ihren Nutzen für die Patientinnen und Patienten untersuchen und bewerten. Hier werden Patienten und Ärzte verständliche und verlässliche Informationen über den Stand des medizinischen Wissens erhalten.
Wir haben mit der Gesundheitsreform 2000 die Prävention – die die Union und die FDP gestrichen hatten - wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Zuletzt haben wir mit dem Präventionsgesetz endlich eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Gesundheitsförderung und Prävention zu einer eigenständigen Säule unseres Gesundheitswesens werden. Umso ärgerlicher ist es, dass die unionsregierten Bundesländer dieses Gesetz – das sie im letzten Jahr selber mit ausgehandelt haben – ausschließlich aus wahltaktischen Gründen im Bundesrat blockiert haben.
Wir haben erreicht, dass sich die Arzneimittelforschung und –zulassung nicht mehr ausschließlich an Männern orientiert. Bei allen Zulassungsstudien müssen künftig Frauen angemessen berücksichtigt werden.
Wir haben die Beteiligungsrechte von Patientinnen und Patienten deutlich gestärkt. Die Steuerung des Gesundheitswesens fand lange Zeit ohne die Betroffenen statt. Die wichtigsten Beschlüsse, z. B. über Leistungskataloge und Qualitätsrichtlinien, wurden ausschließlich von den Krankenkassen und den Organisationen der Ärzteschaft getroffen. Patientinnen und Patienten sowie Versicherte waren nicht beteiligt. Das haben wir geändert. Seit der letzten Gesundheitsreform sind die Patientenverbände und großen Selbsthilfezusammenschlüsse an allen wichtigen Gremien des Gesundheitswesens beteiligt. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass die Bundesregierung eine Patientenbeauftragte berufen hat, die dafür sorgen soll, dass die Belange der Patientinnen und Patienten dauerhaft auf der Tagesordnung stehen.

