Der Schweizer Großversuch
Im Jahr 1999 wurden in der Schweiz die Akupunktur unbefristet und fünf
weitere alternative Heilmethoden die traditionelle chinesische Medizin,
die anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Phytotherapie und die
Neuraltherapie auf sechs Jahre befristet in den Leistungskatalog der
Grundversicherung aufgenommen.
In einer groß angelegten Studie, die unter der Leitung des Schweizer Bundesamts
für Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften der Komplementärmediziner
erarbeitet wurde, wurden die genannten Methoden auf ihre Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit hin untersucht.
Im Juni 2005 hat der zuständige Schweizer Bundesrat Couchepin entschieden, dass die oben genannten Therapierichtungen nicht dauerhaft in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Einzelne Medikamente der Phytotherapie werden in die Spezialitätenliste aufgenommen und somit auf anderem Weg in die Grundversicherung integriert. Verwiesen wurde auf bereits existierende Zusatzversicherungen, die Kosten für alternative Heilmethoden erstatten.
Bereits vor der Bekanntgabe dieser Entscheidung ist in der Schweiz ein heftiger Streit über die Ergebnisse der Studie (zu finden unter http://www.bag.admin.ch/kv/forschung/d/PEK.htm) ausgebrochen. Der Schlussbericht ist erst nach dem Entscheid des zuständigen Schweizer Bundesrat veröffentlicht worden. Entgegen den ursprünglichen Planungen wurden die beteiligten Komplementärmediziner nicht an der Formulierung des Schlussberichts beteiligt. Sie argwöhnten, dass die Studienergebnisse, die für die Komplementärmedizin durchweg positiv und ökonomisch vorteilhaft seien, vom Bundesamt für Gesundheit Partikulärinteressen zuliebe angepasst werden. (Neue Züricher Zeitung, Online-Ausgabe vom 06.04.2005).
Seit September 2004 werden Unterschriften für ein eidgenössisches Volksbegehren gesammelt, das die Bundesverfassung um einen Artikel Komplementärmedizin (Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin) erweitert. Die notwendige Unterschriftenanzahl zur Einreichung des Volksbegehrens liegt bereits vor.

