Prävention wurde durch den Bundesrat blockiert
Die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben Anfang 2005 ein Präventionsgesetz vorgelegt, das im Bundestag verabschiedet wurde. Der Bundesrat blockiert, trotz der umfassenden Einbeziehung der Bundesländer bei der Erarbeitung, dieses Gesetz. Eine Bundes-Präventionsstiftung so die Kritik der CDU/CSU-regierten Bundesländer führe zu zusätzlicher Bürokratie und sei deshalb abzulehnen. Erstaunlich an dieser Haltung ist, dass dieselben Länder noch vor wenigen Monaten die Gründung von 16 Landes-Präventionsstiftungen gefordert haben. Offensichtlich wird hier ein bundespolitisches Süppchen gekocht, das mit dem eigentlichen Gesetzesanliegen wenig zu tun hat. Damit schiebt die CDU/CSU die Stärkung der Prävention auf die lange Bank - das rot-grüne Präventionsgesetz wird vermutlich durch die Vertagung im Vermittlungsausschuss nicht in Kraft treten.
Im Einzelnen sieht das rot-grüne Präventionsgesetz vor:
- Bessere und zuverlässigere Finanzausstattung der Prävention
Für den Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung sollen künftig jährlich 250 Millionen Euro bereitgestellt werden. Das volle Finanzvolumen soll 2008 erreicht werden und bis dahin stufenweise ansteigen. Die Finanzierung ist über die gesetzliche Krankenversicherung (180 Mio. Euro), die Rentenversicherung (40 Mio. Euro), die Unfallversicherung (20 Mio. Euro) und die Pflegeversicherung (10 Mio. Euro) geplant. - Mehr Zusammenarbeit zwischen den Präventionsträgern
Anders als bisher sollen die Präventionsmaßnahmen auf allen Ebenen abgestimmt und koordiniert werden. Bei den Sozialversicherungsträgern sollte die alleinige Zuständigkeit für die individuelle Verhaltensprävention und die betriebliche Gesundheitsförderung bleiben. Sie hätten sich aber untereinander abzusprechen, um ihren Maßnahmen eine gemeinsame Richtung zu geben und Doppelförderungen zu vermeiden. Auf Landesebene hätten sich die Sozialversicherungsträger regelmäßig mit den in den Ländern und Kommunen zuständigen Stellen über regionale Erfordernisse der Prävention zu verständigen. Gemeinsam mit ihnen sollten sie Präventionsprogramme formulieren. - Ein bundesweites Zentrum für die Prävention die Präventionsstiftung
Auf Bundesebene sollte eine Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung entstehen, die Modellvorhaben fördert, bundesweite Kampagnen zur Information und Stärkung des Gesundheitsbewusstseins durchführt und bundeseinheitliche Präventionsziele und Qualitätsleitlinien aufstellt. - Gerechtere Gesundheitschancen durch Prävention
Um einen Beitrag zum Abbau sozial ungleicher Gesundheitschancen zu leisten, sollte ein Schwerpunkt auf "lebensweltbezogene Präventionsmaßnahmen" gelegt werden. Damit sind Maßnahmen gemeint, die in der Alltagswelt der Bürgerinnen und Bürger ansetzen. Das heißt: Wohnquartiere, Kindergärten, Schulen, Betriebe und Freizeitbereiche einschließlich des Sports und des Spielens werden einbezogen. Ziel ist, sozial Benachteiligte zu erreichen, die sich ansonsten nur selten an Präventionsmaßnahmen beteiligen.

