Pluralismus in der Medizin
Schulmedizin und Komplementärmedizin – unvereinbare Gegensätze?
Gesundheit, Krankheit, Heilung – Was versteht man darunter?
Medizin ist keine exakte Wissenschaft. Die Symptomatik von Krankheiten, die
Anforderungen an ihre Therapien und selbst die Definition dessen, was unter
Gesundheit und Krankheit überhaupt verstanden wird, ist von Kulturkreis
zu Kulturkreis, von Generation zu Generation und vielfach auch von Individuum
zu Individuum sehr unterschiedlich. Wenn Gesundheit, Krankheit und angemessene
Therapieformen nicht ein für allemal und für alle gültig bestimmt
werden können, ist die Forderung nach Perspektivenvielfalt die logische
Konsequenz. Bei der Diagnose und Behandlung von Krankheiten sollten die unterschiedlichen
Perspektiven und Therapieformen idealerweise gleichberechtigt nebeneinander
stehen.
Den „alternativen“ Heilmethoden ist gemeinsam, dass sie auf einem anderen Krankheits- und Gesundheitsverständnis basieren als die naturwissenschaftlich orientierte Schulmedizin. Statt der klassischen Frage der Schulmedizin „Was macht Menschen krank?“ stellen sie die Frage „Was hält Menschen gesund?“ und legen ihr Augenmerk darauf, die Selbstheilungskräfte ihrer PatientInnen zu stimulieren und zu unterstützen, statt Krankheitsverläufe zu kontrollieren und zu unterdrücken.
Die Trennung zwischen schul- und komplementärmedizinischen Ansätzen hat sich aber auch in der Versorgungsrealität als problematisch erwiesen. Ärztliche Entscheidungen, die allein auf der Erfassung der Biologie beruhen, und dabei die soziale und kulturelle Lebenswelt der PatientInnen außer Acht lassen, führen selten zum gewünschten Erfolg. Und auch der Heilungsbegriff hat sich verschoben. Während bis vor wenigen Jahrzehnten die Beseitigung biologischer Abweichungen als Heilungsdefinition betrachtet wurde, setzt sich angesichts der zunehmenden Zahl chronisch Erkrankter die Verbesserung der Lebensqualität oder die Verlängerung der Lebenserwartung als Heilungsdefinition durch. Zudem haben sich die Ansprüche vieler PatientInnen an ihre Behandlung verändert. Sie wollen ganzheitlicher behandelt werden, als dies in der klassischen Schulmedizin üblich ist.
Wirksamkeit – Wie weist man sie nach?
In den letzten Jahren haben verschiedene Krankenkassen im Rahmen von Modellversuchen
komplementärmedizinische Ansätze in ihr Angebot aufgenommen. Doch
über diese modellhaften Ansätze und besonderen Verträge hinaus,
findet die Komplementärmedizin in der gesetzlichen Krankenversicherung
nur geringe Anerkennung. Für die Berücksichtigung einer Behandlung
als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist es notwendig, dass ein Wirksamkeitsnachweis
erbracht werden kann – sonst wären nutzlosen oder gar schädlichen
Methoden Tür und Tor geöffnet.
Aber an der Frage, welchen Anforderungen diese Wirksamkeitsnachweise genügen müssen, brechen die alten Konflikte zwischen der Schulmedizin und der Komplementärmedizin wieder in aller Heftigkeit auf.
Die Schulmedizin hält Wirksamkeitsbeurteilungen nur in groß angelegten Studien mit statistischer Auswertung für möglich (randomisierte Doppelblind-Studien). Die Komplementärmedizin hebt dagegen auf die Wirksamkeitsbeurteilung am einzelnen Patienten ab. Da PatientInnen auf gleiche Behandlung häufig sehr unterschiedlich reagieren, seien allgemeingültige Aussagen vielfach gar nicht möglich. Deshalb ließen sich auch die in großen Studien gewonnenen Erkenntnisse vielfach nicht auf die therapeutische Praxis übertragen. Da diese Studien teuer seien, würden sie sich nur bei weit verbreiteten Krankheiten und finanziell lukrativen Therapien durchführen lassen.
Perspektiven – Wie könnte die Zukunft der Komplementärmedizin
aussehen?
Ein engeres Zusammenwirken von Schul- und Komplementärmedizin wird ohne
eine stärkere Berücksichtigung der Komplementärmedizin im Krankenversicherungssystem
eine bloße Worthülse bleiben. Der Stellenwert einer Therapierichtung
innerhalb des Medizinsystems macht sich eben auch daran fest, ob sie Anerkennung
in der gesetzlichen Krankenversicherung findet oder nicht. Andererseits ist
aber auch klar, dass angesichts begrenzter Ressourcen der Leistungskatalog der
GKV nicht voraussetzungslos erweitert werden kann. Für Behandlungsformen,
die über die Solidargemeinschaft finanziert werden sollen, müssen
nachvollziehbare Wirksamkeitsnachweise vorliegen. Zu überlegen ist, ob
man die Modellklauseln erweitert, die es heute bereits im Krankenversicherungsrecht
gibt. Hier könnte man an Erfahrungen aus der Schweiz anknüpfen.
Auf der Ebene der wissenschaftlichen Evaluation wird man sich von dem Vorurteil verabschieden müssen, dass Wirksamkeitsnachweise nur über kontrollierte klinische Studien erfolgen können. Auch diese Studien haben erhebliche „Blindstellen“ – sie können den Praxisalltag nur begrenzt simulieren und führen strukturell dazu, dass wichtige medizinische Weiterentwicklungen zur Behandlung eher seltener Erkrankungen unterbleiben. Aber auch in der Schulmedizin gibt es bereits heute andere Erkenntnismöglichkeiten, basierend z. B. auf systematischen Anwendungsbeobachtungen und Verlaufsstudien, die für die Evaluation komplementärer Behandlungsformen nutzbar gemacht werden könnten.
Schul- und Komplementärmedizin sind aufgefordert, die Chancen und Grenzen ihrer jeweiligen Richtung wahrzunehmen und sich gemeinsam auf die Suche nach sinnvollen Ergänzungen der jeweiligen Methode zu machen.

