Naturheilmedizin - besondere Therapierichtungen erhalten und Weiterentwicklung ermöglichen!
Die Realität im Gesundheitswesen
Die besonderen Therapierichtungen und komplementärmedizinischen Behandlungsansätze
(insb. Anthroposophie, Homöopathie, Phytotherapie) liegen den Grünen,
ebenso wie einer großen Anzahl der BürgerInnen, besonders am Herzen.
So ist einer repräsentativen Studie aus dem Jahr 2004 zu entnehmen, dass
in den letzten 12 Monaten 70% der Frauen und 54% der Männer mindestens
ein klassisches oder weiteres Naturheilverfahren angewendet haben. Aber auch
mehr als 10% der Ärztinnen und Ärzte (rund 35.000) führen Zusatzbezeichnungen
in komplementärmedizinischen Bereichen, vor allem Chirotherapie, Naturheilverfahren
und Homöopathie.
Im Gesundheitswesen ist Therapievielfalt nicht selbstverständlich. In der Ausbildung und medizinischen Forschung dominiert die Schulmedizin, doch in weiten Bereichen der Praxis ist die Nutzung der Komplementärmedizin verbreitet. Es existiert Misstrauen der Schulmediziner gegen die Komplementärmedizin; So gab es z.B. eine Kampagne gegen den naturheilkundlichen Anhang der Positivliste. Aber es gibt auch positive Entwicklungen – so wurde im Jahr 2000 von der Bundesärztekammer ein Dialogforum Medizinischer Pluralismus gegründet, in dem Vertreter unterschiedlicher Therapierichtungen in einen Dialog treten.
Vielfalt ist notwendig!
Medizin ist keine exakte Wissenschaft. Wenn Gesundheit, Krankheit und angemessene
Therapieformen nicht ein für allemal und für alle gültig bestimmt
werden können, ist die Forderung nach Perspektivenvielfalt die logische
Konsequenz. Bei der Diagnose und Behandlung von Krankheiten sollten die unterschiedlichen
Therapieformen idealerweise gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die grüne
Bundestagsfraktion sieht es als ihre Aufgabe an, die Rahmenbedingungen hierfür
zu verbessern.
Die Gesundheitsreform – ein Erfolg mit einer Ausnahme: Verschlechterungen
für Arzneimittel der Komplementärmedizin
Besondere Aufmerksamkeit erregten die Regelungen der Gesundheitsreform, wonach
rezeptfreie Medikamente im Grundsatz nicht mehr von den Krankenkassen erstattet
werden. Da der größte Teil der natürlichen Arzneimittel verschreibungsfrei
ist, müssen die PatientInnen diese nun selbst bezahlen. Wir haben frühzeitig
auf die Gefahr aufmerksam gemacht, dass Naturarzneimittel auf diesem Wege vom
Arzneimittelmarkt gedrängt werden. Innerhalb des Koalitionsvorschlags waren
deshalb neben den Sonderbestimmungen für Kinder und behinderte Jugendliche
auch Ausnahmeregelungen insbesondere für die homöopathischen und anthroposophischen
Arzneimittel vorgesehen.
In den Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform konnten diese Regelungen trotz
unserer heftigen Einwände nicht gehalten werden. Erreichen konnten wir
lediglich, dass verschreibungsfreie Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender
Erkrankungen angewendet werden, auch weiterhin verordnungsfähig sind. Die
Konkretisierung dieser Regelung erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Das Arzneimittelrecht – Spielräume im europäischen Recht
nutzen
Im Arzneimittelrecht ist regelmäßig – etwa jedes Jahr eine Novelle
– darauf zu achten, dass die europäischen Richtlinien und ihre Umsetzung
in Deutsches Recht die Rahmenbedingungen der Komplementärmedizin nicht
einengen.
Ich stehe in regelmäßigem Austausch mit dem Dachverband der Anthroposophischen Medizin in Deutschland, der Hufelandgesellschaft und anderen Verbänden. Gemeinsam ist es uns immer wieder gelungen, deutliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Gesetzentwürfen zu erzielen. So konnten wir bei der 12. AMG-Novelle erreichen, dass bei Arzneimitteln der Komplementärmedizin zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen weiterhin die Kommissionen der besonderen Therapierichtungen und nicht die Kinderkommission zuständig ist.
Der Wirkstoffbegriff wurde so verändert, dass der für die Herstellung homöopathischer oder anthroposophischer Medikamente sowie von Phythopharmaka notwendige Import von Ausgangsstoffen nicht behindert wird.
Auch Fragen wie: „Soll eine Kennzeichnung mit Blindenschrift auch bei Homöopathika erfolgen, oder soll, wie in der EU-Richtlinie, eine Ausnahme gemacht werden?“ „Welche Verdünnung (D4 oder D20) reicht in der Regel aus um die Unbedenklichkeit homöopathischer Arzneimittel nachzuweisen?“ können massive Auswirkungen auf die besonderen Therapierichtungen haben. Hier sind wir Grünen wachsam und konnten in der letzten Legislaturperiode einiges erreichen. Andere Dinge brauchen einen längeren Atem – Regelungen zur Weiterentwicklung der Arzneimittel der homöopathischen und der anthroposophischen Therapierichtungen stehen noch aus. Hier hat der Bundestag durch einen von uns initiierten Entschließungsantrag zur 14. AMG-Novelle (mehr) dem Gesundheitsministerium Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben.
Nicht nur ÄrztInnen sondern auch HeilpraktikerInnen im Blick!
Gefragt und aktiv sind wir als grüne Bundestagsfraktion auch, wenn es um
Anliegen von HeilpraktikerInnen geht. Als aktuelles Beispiel aus dem April 2005
sei die Neuraltherapie nach Hunecke genannt. Der Sachverständigenausschuss
für Verschreibungspflicht empfiehlt, die für diese Therapie notwendigen
Lokalanästhetika verschreibungspflichtig zu machen. Auf Initiative der
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich das Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) nun entschlossen, diese Empfehlung
zu überprüfen und dabei auch die Einwände der Heilpraktikerverbände
zu berücksichtigen.

