Eine für Alle – die grüne Bürgerversicherung
Wir wollen Strukturdefizite und Gerechtigkeitslücken in der Krankenversicherung beheben. Deshalb treten wir für die Weiterentwicklung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung ein. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden versicherungspflichtig. Auch BeamtInnen, Abgeordnete und Selbstständige. Die bisher privat Versicherten werden ebenfalls in die Bürgerversicherung aufgenommen. Ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die sie über die private Krankenversicherung erworben haben, bleiben ihnen erhalten und werden über Zusatzversicherungen gewährleistet.
- Alle Einkunftsarten – auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte – werden in die Finanzierung der Krankenversicherung einbezogen. Damit durch die Heranziehung weiterer Einkommensarten nicht vor allem kleine und mittlere Einkommensbezieher belastet werden, wollen wir für die zusätzlichen Einkommensarten Freigrenzen einräumen und die Beitragsbemessungsgrenze (2005 = 3.525 €) moderat anheben.
- Die Parität bleibt erhalten. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung werden weiterhin (soweit sie nicht den zum 1.7.2005 eingeführten Sonderbeitrag betreffen) je zur Hälfte durch ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber finanziert.
- Kinder sowie nicht erwerbstätige EhegattInnen und LebenspartnerInnen, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, müssen keine Beiträge zahlen Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird ein Splitting eingeführt. Dabei wird das Einkommen der Ehe- bzw. Lebenspartner rechnerisch auf beide Personen verteilt. Danach werden beide Einkommenshälften bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht unterworfen. Damit ändert sich für Versicherte mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze an ihrer Beitragsbelastung nichts. Besserverdienende Einverdiener-Ehen müssen dagegen auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge entrichten als bisher.
- Die Bürgerversicherung kann auch durch private Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können also neben den Zusatzversicherungen auch weiterhin Vollversicherungen anbieten. Allerdings müssen sie sich dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich damit frei zwischen allen gesetzlichen und privaten Kassen entscheiden.
Gute Gründe für die grüne Bürgerversicherung:
- Sie sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit, weil sie die Privilegierung der Beamten, Selbstständigen und Personen mit hohen Einkommen beendet und alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezieht.
- Sie stärkt die Nachhaltigkeit der Finanzierungsbasis der GKV, indem sie die Krankenversicherung aus ihrer einseitigen Anbindung an die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung löst und mit Gewinn- und Vermögenseinkommen auch die Einkommensarten heranzieht, deren Anteil am Sozialprodukt wächst.
- Sie macht erhebliche Beitragssatzsenkungen möglich und entlastet damit auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Ausweitung des Versichertenkreises, die Verbreiterung der Beitragsbemessungsgrundlage und das Ehegattensplitting kann der durchschnittliche Krankenversicherungsbeitrag um 1,6 % abgesenkt werden. Die Erhöhung der Beitragbemessungsgrenze z.B. auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze (2005 = 3.900 Euro), ermöglicht eine zusätzliche Senkung des Beitrags um 0,4 %
- Sie ist familiengerecht, da sie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern erhält und nicht erwerbstätige EhegattInnen bzw. LebenspartnerInnen, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, von Beiträgen freistellt.
- Zudem sorgt sie für mehr Wettbewerb. Innerhalb ihres solidarischen Rahmens konkurrieren alle Krankenversicherer – gesetzliche und private - unter einheitlichen Wettbewerbsbedingungen um die Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger. Das ist gut für die Qualität, die Wirtschaftlichkeit und die Angebotsvielfalt in unserem Gesundheitswesen.
Ausführlichere Informationen, z.B. das Gutachten des Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) oder ein ausführliches Diskussionspapier zur Bürgerversicherung können Sie im Wahlkreisbüro unter 0711 26346177 oder biggi.bender@wk.bundestag.de bestellen.

