Gesundheitsreform 2004 Kompromiss mit Perspektiven

Für Bündnis 90/Die Grünen waren bei den Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform 2004 vor allem zwei Ziele wichtig: Eine schnelle Senkung der Lohnnebenkosten und Strukturreformen, die dauerhaft die Qualität und Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens verbessern. Das hat die Gesundheitsreform 2004 erreicht:

Stärkung der Patientenrechte
PatientInnen- und Selbsthilfeverbände erhalten Informations-, Beteiligungs- und Anhörungsrechte in allen wichtigen Steuerungs- und Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens. Beim neu gegründeten Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen können sie die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Stellungnahmen beantragen.
Als ständiger Ansprechpartner für die Versicherten und Patienten wurde durch die Bundesregierung ein/e Patientenbeauftragte/r berufen.

Stärkung der Patientensouveränität
Krankenkassen können freiwillig Versicherten Tarife mit Beitragsrückgewähr oder Selbstbehalte mit Beitragsminderung anbieten.
Alle Versicherten können statt der Sachleistung die Kostenerstattung wählen. An ihre Entscheidung sind sie mindestens ein Jahr gebunden.
Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihren Versicherten Bonuslösungen für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen oder an einer betrieblichen Gesundheitsförderung einzuräumen.
Versicherte können ambulante Leistungen im EU-Ausland ohne Genehmigung ihrer Krankenkassen in Anspruch nehmen. Genehmigungen sind für Zahnersatz und Krankenhausaufenthalte notwendig.

Mehr Transparenz im Gesundheitswesen
Die PatientInnen können von ihrem Arzt eine Behandlungsquittung verlangen, aus der Leistungen und vorläufige Kosten hervorgehen.
Damit der Informationsfluss im Gesundheitswesen besser wird, löst die elektronische Gesundheitskarte die Krankenversicherungskarte ab. Auf der neuen Karte können (ergänzend zu den administrativen Daten) Notfallinformationen, Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen und Behandlungsberichte gespeichert werden. Der Datenschutz wird gewahrt.

Konsequente Qualitätssicherung
Krankenkassen, Ärzteschaft und Deutsche Krankenhausgesellschaft gründen über eine Stiftung ein Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Gesundheitsversorgung. Dieses Institut wird Gutachten zu Fragen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der GKV-Leistungen erstellen sowie den Nutzen von Arzneimitteln bewerten. Außerdem erhalten Versicherte und Leistungserbringer von diesem Institut zu ausgewählten Krankheiten den aktuellen medizinischen Wissensstand in verständlicher Form.
Für ÄrztInnen besteht eine regelmäßige Fortbildungspflicht. Die Arztpraxen haben ein internes Qualitätsmanagement einzuführen.

Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
Eines der größten Strukturprobleme des deutschen Gesundheitswesens besteht in der starren Abschottung der verschiedenen Versorgungsbereiche voneinander. Angesichts einer zunehmenden Zahl chronisch kranker und multimorbider PatientInnen, für deren bedarfsgerechte Versorgung gut aufeinander eingespielte Versorgungsketten erforderlich sind, wird dieses Problem immer drängender. Zudem führt die mangelhafte Zusammenarbeit zu erheblichen Unwirtschaftlichkeiten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass mit besser aufeinander abgestimmten Behandlungsprozessen bis zu 30 Prozent der Kosten eingespart werden können.
Mit der Gesundheitsreform 2000 ist deshalb die integrierte Versorgung in das Krankenversicherungsrecht aufgenommen worden. Mit der Gesundheitsreform 2004 wird die integrierte Versorgung von rechtlichen Fesseln befreit.
Für mehr Zusammenarbeit im Gesundheitswesen werden auch die Gesundheitszentren sorgen, in denen ÄrztInnen und Angehörige anderer Gesundheitsberufe eng zusammenarbeiten und ihren PatientInnen eine Versorgung aus einer Hand anbieten.
Krankenhäuser werden für hochspezialisierte Leistungen der fachärztlichen Versorgung z.B. bei der Behandlung von Krebs- oder Multiple Sklerose-Kranken geöffnet.
Mit der Gesundheitsreform werden die Krankenkassen verpflichtet, die freiwillige Teilnahme an einem Hausarztsystem zu ermöglichen.

Neuordnung des Arzneimittelmarkts
Die ApothekerInnen bekommen je verkaufter Arzneimittelpackung einen Fixzuschlag. Damit verschwindet der Fehlanreiz, möglichst teure Arzneimittel zu verkaufen; die ApothekerInnen können sich stärker auf die Beratungstätigkeit konzentrieren.
Auch in Deutschland ist der Versandhandel mit Arzneimitteln zugelassen.
EinE ApothekerIn kann bis zu vier Apotheken besitzen.

Absenkung der Lohnnebenkosten
Die Gesundheitsreform 2004 hat positive Auswirkungen auf den Beitragssatz. Damit wird der Faktor Arbeit entlastet.
Allgemeine familien- und sozialpolitische Leistungen (z.B. das Mutterschaftsgeld, das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) werden nun aus Steuermitteln finanziert.
Ab Juli 2005 wird für den Zahnersatz ein Zusatzbeitrag, der vollständig von den Versicherten (ohne die Beteiligung der ArbeitgeberInnen) finanziert wird, erhoben. Unverändert übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Kosten des Zahnersatzes. Dieser Anteil steigt aufgrund von im Bonusheft nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen an.
Auf alle medizinischen Leistungen wird von Erwachsenen künftig eine Zuzahlung bzw. beim Arztbesuch eine Praxisgebühr erhoben. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Belastungsgrenze in Höhe von 1% und für alle anderen in Höhe von 2% des Bruttoeinkommens. Familien mit Kindern erhalten einen Kinderfreibetrag je Kind.
Auf Versorgungsbezüge (dazu gehören u.a. Betriebsrenten, Renten aus Versorgungswerken und Pensionen) und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von RentnerInnen wird künftig der volle Beitragssatz erhoben.