Information, unabhängige Aufklärung und Beratung sowie Partizipation als Ziel einer patientenorientierten Gesundheitspolitik

(Auszüge aus dem Einstiegsimpuls des Fachgesprächs Patientenberatung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mai 2005)

In allen Bereichen der Gesundheitspolitik - der Behandlung von Krankheiten wie der Prävention und Gesundheitsförderung - sind Versicherte und PatientInnen mit einer Vielzahl von Anbietern, Ansätzen und Methoden konfrontiert.

Das patriarchale Leitbild des Arztes, der im wohlverstandenen Interesse der PatientInnen einsame Entscheidungen trifft, hat sich überholt. Heute wollen PatientInnen mitentscheiden, Alternativen abwägen, und dies im Gespräch mit den ihnen gegenübertretenden ExpertInnen, aber auch mit unabhängigen Sachkundigen.
Wunderbar illustriert wird dies in einem im Tagesspiegel erschienenen Artikel von Roger Boyes (TS, 17.8.03). „Sie (die 68er-Generation) wollen als Individuen und Konsumenten behandelt werden und zweifeln bereits heute die Hierarchien des Sozialstaates an. Letzte Woche im Klinikum Virchow wurde ich Zeuge einer heftigen Diskussion zwischen einem Patienten – vielleicht 59,60 Jahre alt – und seinem Arzt. Der Patient hatte sich im Internet über seine Krankheit informiert und forderte von dem Klinikum eine moderne Behandlungsmethode. Die anderen Patienten im Warteraum, in ihren 70ern, beobachteten dies mit Erstaunen. Erstens hätten sie ihre Krankheit nie in der Öffentlichkeit diskutiert. Zweitens hätten sie niemals einen Oberarzt angezweifelt.“

Information, Transparenz, Kommunikation und Partizipation sind bedeutende Ansatzpunkte, um PatientInnen eine möglichst souveräne Entscheidung zu ermöglichen. Dabei spielen Beratungsangebote vor Ort, Selbsthilfegruppen oder Recherchemöglichkeiten im Internet genauso eine Rolle wie öffentlich zugängliche Behandlungsleitlinien und Kosten-Nutzen-Analysen. Hier hat die rot-grüne Gesundheitspolitik einiges auf den Weg gebracht.

Mehr Information und Partizipation durch die Gesundheitsreform 2003
Hier ist es uns gelungen, einige wichtige Veränderungen in die letzte Gesundheitsreform einzubringen. Zu nennen sind:

Die (Regel-)Förderung der Selbsthilfe
Die Förderung der Selbsthilfe war nicht immer politisch anerkannt. Gleichwohl war und ist sie seit langem eine Herzensangelegenheit der Grünen. Wir wissen, dass Betroffene als ExpertInnen ihrer Krankheit durch die Weitergabe ihres Wissens einen Beitrag zu mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung leisten.
Um dem Rechnung zu tragen, wurde die Selbsthilfeförderung, in der Gesundheitsreform 2000 im SGB V verankert. Die Krankenkassen haben eine klar quantifizierbare Fördersumme aufzubringen.
Dennoch wurde dieser Betrag in den Vorjahren nicht erreicht. Daher haben wir im Präventionsgesetz die Förderpflicht noch einmal nachgebessert: Mind. 50% der Förderung für kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung und nicht verausgabte Gelder werden im Folgejahr dieser Gemeinschaftsförderung zugeschlagen. Wir wissen, dass dies nicht allen Kassen gefällt, aber die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass wir als Gesetzgeber die engere Kooperation der Krankenkassen vorantreiben müssen.

Die Förderung von Modellprojekten zur Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65 b SGB V
Die Förderung von Modellprojekten zur Verbraucher- und Patientenberatung ist 1999 neu in das fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen worden und im Jahr 2001 verändert worden. Ein großer Unterschied zur Selbsthilfeförderung besteht darin, dass keine Regelförderung vorgesehen ist, sondern explizit die Förderung von Modellvorhaben festgeschrieben ist – die von den Grünen angestrebte Regelfinanzierung war damals nicht durchsetzbar. Die Modellvorhaben sind jedoch ein Schritt, der Weiterentwicklung möglich macht.

Die Zahl der geförderten Projekte im Vergleich zur Anzahl der eingereichten Anträge macht deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Projekte, die im Bereich der PatientenInnenberatung tätig sind, über dieses Modellvorhaben gefördert werden.
Es besteht ein vielfältiges, zum Teil auf Jahrzehnte lange Erfahrungen zurückgehendes Angebot. Exemplarisch zu nennen sind Patientenstellen angegliedert an Gesundheitsläden, zielgruppenspezifische oder indikationsbezogene Angebote wie Frauengesundheitszentren, Aids-Hilfe, die Selbsthilfe, aber auch Angebote der Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbände.
Die geförderten Projekte bilden im Großen und Ganzen die Vielfalt der deutschen Beratungslandschaft ab. Die erste verlängerte Projektphase nähert sich rasant dem Ende, der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung liegt seit Anfang 2005 vor, aktuell beraten die Gremien der Spitzenverbände der Krankenkassen über die Ausschreibung der zweiten Modellphase.

Bei der Weiterentwicklung der Modellprojekte zur Patientenberatung nach § 65b SGB V sind unter anderem folgende Fragen zu berücksichtigen: