Information, unabhängige Aufklärung und Beratung sowie Partizipation als Ziel einer patientenorientierten Gesundheitspolitik
(Auszüge aus dem Einstiegsimpuls des Fachgesprächs Patientenberatung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mai 2005)
In allen Bereichen der Gesundheitspolitik - der Behandlung von Krankheiten wie der Prävention und Gesundheitsförderung - sind Versicherte und PatientInnen mit einer Vielzahl von Anbietern, Ansätzen und Methoden konfrontiert.
Das patriarchale Leitbild des Arztes, der im wohlverstandenen Interesse der
PatientInnen einsame Entscheidungen trifft, hat sich überholt. Heute wollen
PatientInnen mitentscheiden, Alternativen abwägen, und dies im Gespräch
mit den ihnen gegenübertretenden ExpertInnen, aber auch mit unabhängigen
Sachkundigen.
Wunderbar illustriert wird dies in einem im Tagesspiegel erschienenen Artikel
von Roger Boyes (TS, 17.8.03). Sie (die 68er-Generation) wollen als Individuen
und Konsumenten behandelt werden und zweifeln bereits heute die Hierarchien
des Sozialstaates an. Letzte Woche im Klinikum Virchow wurde ich Zeuge einer
heftigen Diskussion zwischen einem Patienten vielleicht 59,60 Jahre alt
und seinem Arzt. Der Patient hatte sich im Internet über seine Krankheit
informiert und forderte von dem Klinikum eine moderne Behandlungsmethode. Die
anderen Patienten im Warteraum, in ihren 70ern, beobachteten dies mit Erstaunen.
Erstens hätten sie ihre Krankheit nie in der Öffentlichkeit diskutiert.
Zweitens hätten sie niemals einen Oberarzt angezweifelt.
Information, Transparenz, Kommunikation und Partizipation sind bedeutende Ansatzpunkte, um PatientInnen eine möglichst souveräne Entscheidung zu ermöglichen. Dabei spielen Beratungsangebote vor Ort, Selbsthilfegruppen oder Recherchemöglichkeiten im Internet genauso eine Rolle wie öffentlich zugängliche Behandlungsleitlinien und Kosten-Nutzen-Analysen. Hier hat die rot-grüne Gesundheitspolitik einiges auf den Weg gebracht.
Mehr Information und Partizipation durch die Gesundheitsreform 2003
Hier ist es uns gelungen, einige wichtige Veränderungen in die letzte Gesundheitsreform
einzubringen. Zu nennen sind:
- Die Einrichtung der Patientenbeauftragten.
- Die Etablierung von Mitberatungsrechten für VertreterInnen von PatientInnen- und Selbsthilfeverbänden, z.B. im Gemeinsamen Bundesausschuss.
- Die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung durch das neu eingerichtete Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Die (Regel-)Förderung der Selbsthilfe
Die Förderung der Selbsthilfe war nicht immer politisch anerkannt. Gleichwohl
war und ist sie seit langem eine Herzensangelegenheit der Grünen. Wir wissen,
dass Betroffene als ExpertInnen ihrer Krankheit durch die Weitergabe ihres Wissens
einen Beitrag zu mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung leisten.
Um dem Rechnung zu tragen, wurde die Selbsthilfeförderung, in der Gesundheitsreform
2000 im SGB V verankert. Die Krankenkassen haben eine klar quantifizierbare
Fördersumme aufzubringen.
Dennoch wurde dieser Betrag in den Vorjahren nicht erreicht. Daher haben wir
im Präventionsgesetz die Förderpflicht noch einmal nachgebessert:
Mind. 50% der Förderung für kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung
und nicht verausgabte Gelder werden im Folgejahr dieser Gemeinschaftsförderung
zugeschlagen. Wir wissen, dass dies nicht allen Kassen gefällt, aber die
Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass wir als Gesetzgeber die engere Kooperation
der Krankenkassen vorantreiben müssen.
Die Förderung von Modellprojekten zur Verbraucher- und Patientenberatung
nach § 65 b SGB V
Die Förderung von Modellprojekten zur Verbraucher- und Patientenberatung
ist 1999 neu in das fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen worden und im Jahr
2001 verändert worden. Ein großer Unterschied zur Selbsthilfeförderung
besteht darin, dass keine Regelförderung vorgesehen ist, sondern explizit
die Förderung von Modellvorhaben festgeschrieben ist die von den
Grünen angestrebte Regelfinanzierung war damals nicht durchsetzbar. Die
Modellvorhaben sind jedoch ein Schritt, der Weiterentwicklung möglich macht.
Die Zahl der geförderten Projekte im Vergleich zur Anzahl der eingereichten
Anträge macht deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Projekte, die im
Bereich der PatientenInnenberatung tätig sind, über dieses Modellvorhaben
gefördert werden.
Es besteht ein vielfältiges, zum Teil auf Jahrzehnte lange Erfahrungen
zurückgehendes Angebot. Exemplarisch zu nennen sind Patientenstellen angegliedert
an Gesundheitsläden, zielgruppenspezifische oder indikationsbezogene Angebote
wie Frauengesundheitszentren, Aids-Hilfe, die Selbsthilfe, aber auch Angebote
der Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbände.
Die geförderten Projekte bilden im Großen und Ganzen die Vielfalt
der deutschen Beratungslandschaft ab. Die erste verlängerte Projektphase
nähert sich rasant dem Ende, der Abschlussbericht der wissenschaftlichen
Begleitforschung liegt seit Anfang 2005 vor, aktuell beraten die Gremien der
Spitzenverbände der Krankenkassen über die Ausschreibung der zweiten
Modellphase.
Bei der Weiterentwicklung der Modellprojekte zur Patientenberatung nach § 65b SGB V sind unter anderem folgende Fragen zu berücksichtigen:
- In welchen Bereichen besteht die Notwendigkeit des weiteren modellhaften Ausprobierens, Veränderns, Weiterentwickelns und wo steht die Frage der bundesweiten Implementierung im Vordergrund?
- Welche koordinierenden Strukturen werden benötigt, um die begrenzten Mittel effizient einzusetzen? Wie kann dabei die Vielfalt der Träger gewährleistet werden?
- Welche Aufgaben können oder sollten zentral in die Hand genommen werden? Welche Aufgaben müssen dezentral vor Ort umgesetzt werden?
- Welche Kooperationen sind im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Information mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sinnvoll und notwendig?
- Wo kann und sollte mit Anbietern und Krankenkassen kooperiert werden? Wo gefährdet dies die Unabhängigkeit der Beratung?

