Therapievielfalt und Wirksamkeit -
Kulturkampf gegen Homöopathie führt in die Irre
Im bündnisgrünen Bundestagswahlprogramm 2009 heißt es „Patientinnen und Patienten müssen … Wahlmöglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Behandlungsarten auch unter Einbeziehung anerkannter alternativer Behandlungsmethoden haben. Naturheilmedizin und komplementärmedizinische Angebote müssen einen gleichberechtigten Stellenwert in der gesundheitlichen Versorgung erhalten.“
Unter Rot-Grün wurde in den § 2 SGB V (Leistungen) der Satz „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen“ eingefügt. Diese Einfügung wurde und wird kritisiert. Zum einen erfolgt die Kritik von GegnerInnen (wie aktuell im Spiegel) zum anderen von den BefürworterInnen der Komplementärmedizin, denen die Formulierung „nicht ausgeschlossen“ zu restriktiv ist.
Wirksamkeit
Wir Grünen erwarten, dass Medikamente der „Schulmedizin“ nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie ihre Evidenz nachgewiesen haben. Konsequenterweise können und wollen wir – trotz hoher Sympathie für die Komplementärmedizin – dieser keinen Blankoscheck ausstellen. Auch hier ist ein Wirksamkeitsnachweis notwendig. Dieser fehlt jedoch auch für sehr viele, in der Regel sehr viel teurere, Behandlungen der klassischen Medizin. Daher müssen Ansätze gefunden werden, die den komplementärmedizinischen Vorgehensweisen - aber auch vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens (z.B. Psychotherapie, Ergo- und Physiotherapie, Operationsmethoden) eher gerecht werden. Zu dieser Frage führte die Bundestagsfraktion im April 2008 ein gut besuchtes Fachgespräch „Komplementärmedizin auf dem Prüfstand“ durch. Dass der Nachweis von Wirksamkeit und Qualität eindrucksvoll gelingen kann, zeigen die Ergebnisse der Modellversuche zur Akupunktur in Deutschland, die u.a. auf dieser Veranstaltung vorgestellt wurden.
Versorgungsforschung
Wir setzen uns bereits seit Jahren (leider erfolglos) dafür ein, dass das BMBF Forschungsvorhaben finanziert, die der Methodenentwicklung für Wirksamkeitsnachweise von Behandlungsmethoden dienen, die sich mit den bestehenden Methoden schlecht bewerten lassen. Zum zweiten fordern wir gut evaluierte Modellversuche sowie eine Versorgungsforschung, die komplementärmedizinische Ansätze berücksichtigt. Hierfür müssen Forschungskapazitäten aufgebaut werden. Dies würde auch der Schulmedizin nutzen, da die Praxis (z.B. Gabe mehrerer Medikamente) oft anders aussieht als in Arzneimittelzulassungsstudien.
Komplementärmedizin in der Praxis
Dem Kulturkampf gegen die Komplementärmedizin stehen die Entwicklungen in der Praxis, bei der Ausbildung von ÄrztInnen und auch die Aktivitäten der Bundesärztekammer entgegen. Von den etwa 140.000 niedergelassenen ÄrztInnen verordnen etwa 60.000 ÄrztInnen regelmäßig homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel (BPI Pharma-Daten 2009). Etwa 7.000 ÄrztInnen führen die Zusatzbezeichnung Homöopathie (Quelle DzVhÄ). Laut Aussagen der Karl und Veronica Carstens-Stiftung, bietet z.B. im Sommersemester 2010 fast jede dritte Universität das Wahlpflichtfach Homöopathie an. Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Hoppe hat zusammen mit anderen das „Dialogforum Pluralismus in der Medizin“ ins Leben gerufen.
Sommertheater Kostenersparnis
Das von Herrn Lauterbach – die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits davon distanziert - geforderte Verbot der Erstattung der Homöopathie durch die GKV ist für uns Grünen nicht akzeptabel. Besonders verwunderlich ist die Argumentation des Kostensparens. Man kann den Verdacht bekommen, dass die Kritiker der Homöopathie bei ökonomischen Betrachtungen doch an homöopathische Dosen glauben: Nur 0,08 % der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Kassen und 0,11 % der Ausgaben der ambulanten Behandlungskosten entfallen auf die Homöopathie.

