Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit einen Baustein zur Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen beschlossen. Eine 20 %-Mindestquote für PsychotherapeutInnen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, wurde beschlossen und trat zum 1.1.2009 in Kraft.

Für die konkrete Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung ist der Gemeinsamen Bundesausschuss zuständig. Im Gemeinsamen Bundesausschuss sind stimmberechtigt Krankenkassen, Krankenhäuser und ÄrztInnen. Seit der grünen Regierungsbeteiligung werden beratend PatientenvertreterInnen beteiligt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Rahmen der Bedarfsplanung (Übergangs)Regelungen beschlossen, die aus grüner Sicht nicht vom Wortlaut der gesetzlichen Regelung gedeckt sind. Die Bundesregierung hat dies nicht beanstandet und damit akzeptiert.

Daher hat die grüne Bundestagsfraktion die mangelhafte Umsetzung in einer Kleinen Anfrage aufgegriffen. Darin wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass zwischen dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung und der Umsetzung in der Bedarfsplanungs-Richtlinie fast ein Jahr liegt. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und kann unsere grüne Kritik nicht widerlegen.

Die Übergangsregelung (eine zusätzliche 10 %-Mindestquote) hat zur Konsequenz, dass in den westlichen Bundesländern als erstes Niederlassungen in einigen bereits eher gut versorgten Städten erfolgen müssen, bevor sich die Situation im ländlichen Raum verbessern kann. Dies ist hat der Gesetzgeber nicht gewollt.

Bei PsychotherapeutInnen mit Zulassungen für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche wird, losgelöst von der tatsächlichen Tätigkeit, davon ausgegangen, dass diese zur Hälfte Kinder und Jugendliche behandeln. Wir vermuten, dass PsychotherapeutInnen mit Doppelzulassung nur in sehr geringem Umfang Kinder und Jugendliche versorgen. Dieser Verdacht wird erhärtet, da die Bundesregierung unsere Frage hierzu nicht beantwortet. Sie hätte – wie sie dies bei anderen Antworten tat – diese Zahlen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einholen können.

Die gewünschte Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen wird daher nur zum Teil erreicht.

Antwort der Bundesregierung
Mein Kommentar zur Antwort der Bundesregierung