Gesundheitspolitik in der Warteschleife - Koalition zerstritten und ohne Kompass
Die Koalition peitscht mit einer nächtlichen bzw. letztlich zu Protokoll gegebenen Debatte ein Sammelsurium an gesundheits- und pflegepolitischen Themen unter dem Label Arzneimittelgesetz durch das Parlament. Das Verfahren war an Unübersichtlichkeit kaum zu übertreffen. Abends um 20 Uhr, gerade mal 12 Stunden vor den abschließenden Beratungen im Gesundheitsausschuss, erhielten wir die letzten Änderungen der Koalition. Sie beinhalteten völlig neue Regelungen oder Änderungen der bereits geänderten Änderungsanträge. Beides zeugt davon, dass die Koalition ohne einen gemeinsamen Kompass unterwegs ist.
Wo sie sich einigt, wie bei der Pflegeausbildung, verzichtet sie auf Qualifizierung und macht das Falsche. In wichtigen Fragen bleibt sie untätig. Zerstritten und ohne Vorschlag ist sie beim Schutz von privat versicherten Hilfebedürftigen. Fehlanzeige auch bei der Festlegung von Qualitätskriterien für Pick-up-Stellen des Arzneimittelversands. Auch hier kann oder will sich die Koalition nicht einigen. Dabei bleibt der Schutz der Patienten und Verbraucherinnen auf der Strecke. Nur halbherzig begegnet sie eigenen Fehlentscheidungen – wie beim Krankengeld – oder zieht sinnvolle Regelungen für den Arzneimittelvertrieb in letzter Minute zurück.
Durchlässige Ausbildungsmodule statt De-Qualifizierung der Pflege
Die Anforderungen an die Pflegeberufe steigen. Diskutiert wird z.B. über die Ausbildung an Hochschulen, die in vielen EU-Staaten bereits Praxis ist. Aber was beschließt die Koalition - das Gegenteil. Die Öffnung der Kranken- und Altenpflegeausbildung für Hauptschülerinnen und Hauptschüler widerspricht den steigenden Anforderungen an die Pflegeberufe. Wir brauchen stattdessen eine grundlegende Reform der Pflegeausbildung. Dazu kein Wort der Bundesregierung in diesem Gesetz. Wir müssen hin zu einem System von modularen, aufeinander aufbauenden Ausbildungen, das allen eine Chance bietet, mit ihrer Qualifikation in dieses Arbeitsfeld einzusteigen und sich weiterzuqualifizieren.
Krankengeld für Selbstständige, unstetig und kurzfristig Beschäftigte
Die seit 1.1.2009 geltenden Krankengeldwahltarife für Selbstständige sowie unstetig und kurzfristig Beschäftigte haben zu massiven Problemen geführt. Wir Grünen haben einen von den Gewerkschaften, den Arbeitgebern, dem Bundesrat und einigen Krankenversicherungen unterstützten Vorschlag eingebracht, zu den bis Ende 2008 geltenden Krankengeldregelungen zurückzukehren. Die Koalition ist jedoch nicht in der Lage, politische Fehlentscheidungen konsequent zu korrigieren. Statt zur erprobten Regelung zurückzukehren werden die Krankenkassen gezwungen, zusätzlich einen veränderten Wahltarif anzubieten. Dieser ist nicht konkurrenzfähig und es werden zum zweiten Mal unnötig Versichertengelder zur Neukalkulation der Tarife verschwendet.
Ambulante Versorgung von psychisch kranken Kindern sicherstellen
Im Rahmen der Sozialpsychiatrie-Vereinbarungen wird die ambulante Behandlung von psychisch kranken Kindern durch ärztliche und nichtärztliche (insbesondere psychologische, heilpädagogische und psychosoziale) Leistungen gewährleistet.
Insbesondere aus Baden-Württemberg wurde berichtet, dass die gesetzliche Regelung von einigen Krankenkassen so interpretiert wurde, dass nur die Diagnose sowie die Aufstellung eines Behandlungsplanes, nicht jedoch die Behandlung selbst durch die gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen sei. Dieser Interpretation schiebt der grüne Änderungsantrag, den die Koalition übernommen hat, einen Riegel vor.
Finanzielle Absicherung von stationären Hospizen verbessern
Wir Grünen begrüßten die von der Koalition vorgeschlagenen Verbesserungen zur Finanzierung der ambulanten und stationären Hospize. An einer Stelle - dem gesetzlich verankerten Mindestzuschuss für stationäre Hospize – forderten wir jedoch eine Nachbesserung. Wir freuen uns, dass dieser Vorschlag in letzter Minute auch von der Koalition aufgegriffen wurde.
Keine Verschlechterungen für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen
Für uns Grüne ist jede Arzneimittelgesetznovelle auch damit verbunden, Verschlechterungen für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zu verhindern. Dies ist uns dieses Mal nur teilweise gelungen. Die Koalition hat unsere Vorschläge zu den pflanzlichen und homöopathischen Arzneimitteln übernommen. Quer stellte sie sich bei der Definition von anthroposophischen Arzneimitteln und der Behandlung mit sog. autologen Vakzinen (Präparate, die einen ausschließlich patientenindividuellen Bezug aufweisen und insb. bei Patientinnen und Patienten, die an antibiotikaresistenten bakteriellen Infektionen leiden, eingesetzt werden). Dabei handelt es sich nicht – wie uns immer wieder vorgeworfen wird - um komplementärmedizinische Spielwiesen, wie die Unterstützung des Bundesrats und des Hartmannbundes für unseren letzten Vorschlag zeigen.
Fehlende Regelungen für Arzneimittel-Pick-up-Stellen
Das Nebeneinander von Apotheken vor Ort und dem Versandhandel ist eine Realität, die nicht mehr zurückgedreht werden kann. Internationale Erfahrungen und die steigende Zahl von Apotheken in unserem Land zeigen, dass eine flächendeckende Arzneimittelversorgung hierdurch nicht gefährdet ist. Im Gegenteil – die Versicherten haben mehr Wahlmöglichkeiten. So sprechen sich die Selbsthilfe und die Verbraucherzentrale dagegen aus, den Versandhandel von Arzneimitteln zu beschränken. Bei den von der Selbsthilfe positiv bewerteten Pick-up-Stellen sind Qualitätsanforderungen nötig, um den Schutz der Patienten und Verbraucherinnen sicher zu stellen. Durch die Unfähigkeit der Koalition sich zu einigen bleibt der Verbraucherschutz nun auf der Strecke.
Den Arzneimittelvertrieb ordnungspolitisch korrekt gestalten
Die Bundesregierung plante, den Sicherstellungsauftrag zur flächendeckenden Vollversorgung von Arzneimitteln auszuweiten. Einbezogen werden sollten neben den Apotheken auch pharmazeutische Unternehmen und der Arzneimittelgroßhandel. Verknüpft werden sollte dies mit einer Lieferverpflichtung von Pharmaherstellern an den Großhandel und einer Umgestaltung des Zuschlages, den der Großhandel für den Vertrieb erhält. Mit dem am Abend vor der Ausschusssitzung eingebrachten Änderungsantrag, die Großhandelsspanne nicht umzustellen, bleibt ein Torso übrig, der Ausdruck einer politischen Bankrotterklärung der Regierungskoalition ist.
Damit ist die sinnvollste Regelung dieses Paketes ersatzlos entfallen. Den prozentualen und damit preisabhängigen Großhandelszuschlag durch einen Fixbetrag plus geringem prozentualen Zuschlag zu ersetzen, wäre richtig und sinnvoll gewesen. Damit wären die tatsächlichen Vertriebsleistungen des Großhandels realistischer abgedeckt worden. Auf dieser Grundlage wäre ein fairer Wettbewerb zwischen Großhandel und Direktvertrieb (Hersteller liefern direkt an Apotheken) möglich geworden. Übrig geblieben sind die Vorschläge, die aus grüner Sicht überflüssig sind, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu gewährleisten.

