PatientInnen in den Mittelpunkt
Gesundheitssystem im Wandel – Wo bleiben die PatientInnen?
Das deutsche Gesundheitswesen befindet sich im Wandel. Tiefgreifende Veränderungen in der ambulanten und stationären Versorgung, bei Medikamenten oder Reformen im Hilfsmittelbereich gehen auch an den PatientInnen nicht spurlos vorbei. Viele Versicherte und PatientInnen fürchten, medizinische Leistungen in Zukunft nicht mehr in gewohnter Weise in Anspruch nehmen zu können. Sie haben das Gefühl, nur noch als Behandlungs- oder Abrechnungsfall wahrgenommen zu werden und ökonomischen Interessen der Akteure im Gesundheitswesen ausgeliefert zu sein. Zusätzliche kommerzielle Behandlungsangebote seitens der ÄrztInnen, so genannte IGeL („individuelle Gesundheits-Leistungen“), überfordern viele PatientInnen. Kritisiert wird auch die Bevorzugung von privat Versicherten, etwa bei der Vereinbarung von Arztterminen. Häufig werden zudem die bestehenden gesundheitspolitischen Konflikte, zum Beispiel zwischen ÄrztInnen und Krankenkassen, auf dem Rücken der PatientInnen ausgetragen.
Auch vorhandene Strukturen sind nicht immer an ihren Interessen orientiert. So behindert die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung Leistungen aus einer Hand. Lange Wege, Doppeluntersuchungen, mangelnde Begleitung der PatientInnen sind die Folge.
PatientInnen In den Mittelpunkt
PatientInnen müssen in den Mittelpunkt einer jeden Gesundheitspolitik gestellt werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sie keine homogene Gruppe sind, es kulturelle und soziale Unterschiede zwischen ihnen gibt. Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und Bildungsstand beeinflussen Einstellungen, Perspektiven, Wünsche und Bedürfnisse ebenso wie Art und Grad der Erkrankung. Zudem agieren sie in unterschiedlichen Rollen. So steht für Versicherte ein niedriger Beitragssatz im Vordergrund, Erkrankte hingegen haben ein Interesse an optimaler Versorgung. PatientInnen geraten immer häufiger in die Rolle von KundInnen, denen eine Vielzahl von zusätzlichen, selbst zu zahlenden Gesundheitsangeboten gemacht werden. Wenn wir von PatientInnen sprechen, meinen wir also immer auch Versicherte und KundInnen.
Unser Maßstab ist eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung für alle. Dabei müssen deren unterschiedliche Bedürfnisse, Einstellungen und Interessen berücksichtigt werden. Wir wollen zudem die Fähigkeit der PatientInnen stärken, gesundheitsbewusst und verantwortlich mit der eigenen Gesundheit und Krankheit umzugehen. Dies gewinnt besonders dort an Bedeutung, wo sie Entscheidungen allein treffen müssen und sie nicht immer auf die Neutralität der BehandlerInnen vertrauen können, wie im Falle der IGeL. Deswegen sind Informations- und Beratungsangebote - z.B. von der Stiftung Warentest, des Arbeitskreises Frauengesundheit oder der Leitfaden der Bundesärztekammer - hilfreich und unterstützenswert.
Arzt-PatientInnen-Beziehung partnerschaftlich gestalten
Noch immer findet sich im heutigen Gesundheitswesen bisweilen ein hierarchisches Verständnis der Arzt-PatientInnen-Beziehungen. Danach weiß allein der Arzt / die Ärztin, was gut und richtig für die PatientInnen ist. Diese haben dabei lediglich den Therapieanweisungen des Arztes / der Ärztin zu folgen. So wird verhindert, dass die PatientInnen aktiv im Behandlungsgeschehen mitwirken und sich für ihre Gesundheit auch selbst verantwortlich fühlen. Nicht selten leidet darunter der Behandlungserfolg.
Dabei ist es unerlässlich, dass PatientInnen gemeinsam mit ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin Lösungen für eine für sie passende und bestmöglichste Behandlung suchen. Dazu gehört eine umfassende und ergebnisoffene Information, Beratung und Aufklärung durch die ÄrztInnen. Im Sinne eines partnerschaftlichen Austauschs zwischen ÄrztInnen und PatientInnen gehört zudem, dass durch die PatientInnen eingebrachte individuelle Informationen, Kompetenzen und Bedürfnisse in den Behandlungsprozess aktiv einbezogen werden. Ziel eines solchen partnerschaftlichen und auf gegenseitigen Respekt gründenden Aushandlungs- und Abwägungsprozesses ist eine gemeinsam getragene Entscheidung. So wünschen viele schwer erkrankte PatientInnen vor allem ärztliche oder pflegerische Fürsorge. Andere PatientInnen hingegen wollen auf der Grundlage sachgerechter Beratung eine souveräne Rolle im Behandlungsprozess einnehmen und diesen mit gestalten.
Ältere Menschen haben häufig andere Erwartungen und Bedürfnisse als jüngere Menschen, Frauen andere als Männer. So werden Frauen und Männern häufig unterschiedliche Medikamente verordnet. Dies hat oft aber weniger mit der direkten Erkrankung zu tun als vielmehr mit den unterschiedlichen Symptombeschreibungen. Frauen geben bei der Beschreibung von gesundheitlichen Problemen oft auch ihre seelische Befindlichkeit wieder, Männer hingegen konzentrieren sich zumeist auf rein körperlich-funktionale Beschwerden. Diese Unterschiede wirken sich dann wiederum aus auf die differierenden Diagnosestellungen und Verschreibungen von Ärztinnen und Ärzten zwischen den Geschlechtern. In einem Gesundheitssystem, das gesundheitliche Ungleichbehandlung vermeiden und eine den geschlechtsspezifischen Bedürfnissen entsprechende Behandlung etablieren will, müssen solche Muster bewusst gemacht werden und die Besonderheiten, die sich aus sozialen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Bildung und sozialem Status ergeben, in der Behandlung berücksichtigt werden.
Menschen mit Migrationshintergrund haben oft einen anderen Zugang zu Gesundheit und Krankheit. Die Bedeutung und Wahrnehmung von Schmerz oder die Rolle der ÄrztInnen kann von Kultur zu Kultur höchst unterschiedlich sein. Diese Unterschiede gilt es zu erkennen und zu berücksichtigen. Menschen mit Behinderungen benötigen Behandlungsformen und Herangehensweisen, die ihrer Verschiedenheit gerecht werden. Die eingängige Untersuchung eines Menschen mit einer Spastik beispielsweise bedarf eines erheblich größeren Aufwandes als durchschnittlich vorgesehen.
Die Suche nach der individuell richtigen und angemessenen Entscheidung darf keine einseitige Angelegenheit sein, denn es geht um die Gesundheit der PatientInnen. ÄrztInnen sollten die Fähigkeiten, die ein partnerschaftliches Arzt-PatientInnen-Verhältnis erfordert, so früh wie möglich schon während des Studiums sowie durch Fort- und Weiterbildung erwerben und fortlaufend aktualisieren. Fähigkeiten können in der Gesprächsführung, im Bereich der psychosozialen Unterstützung und Begleitung oder im Rahmen von Patienten-Coaching-Programmen entwickelt werden. Solche häufig auch zeitintensiven Formen der Beziehung zwischen ÄrztInnen und PatientInnen müssen als Qualitätsmerkmal in der Gesundheitsversorgung stärker verankert werden.
Soziale Ungleichheit reduzieren
Armut ist das Krankheitsrisiko Nr. 1. Wir treten deshalb für eine vorausschauende Gesundheitspolitik ein, die an den sozialen Ursachen von Krankheit und Gesundheit ansetzt. Diese Ursachen liegen häufig im Lebensumfeld und den besonderen Lebenslagen der Menschen, wie z.B. Armut. Die Menschen sollen nach dem so genannten „Setting-Ansatz“ dort erreicht werden, wo sie leben, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen. So können präventive Hausbesuche dazu beitragen, dass Kinder gesund aufwachsen oder ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Lebensumfeld wohnen bleiben. Allianzen mit türkischen Teestuben können genauso sinnvoll sein, wie die Zusammenarbeit mit Sportvereinen oder Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Wir Grüne haben dafür gesorgt, dass die gesetzlichen Krankenkassen Gelder für Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stellen müssen, die „einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen“ (§ 20 SGB V) leisten sollen. Das kann aber nur der Anfang sein. Wir fordern ein Präventionsgesetz, über das weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Qualität der Angebote verbessert wird. Angebote u. a. in den Bereichen Ernährung, Bewegung und psychischer Gesundheit dürfen gerade sozial benachteiligten Menschen nicht vorenthalten werden. Zudem ist die Förderung und Erhaltung von Gesundheit, insbesondere sozial benachteiligter Menschen nicht nur Aufgabe der Gesundheitspolitik. Dies ist ein Querschnittsthema. Notwendig ist daher die Verschränkung und Zusammenarbeit mit anderen Politikfeldern, wie der Bildungs-, Arbeitsmarkt- oder Sozialpolitik.
Gesundheitliche Versorgung patientenfreundlich gestalten
Aus Sicht vieler PatientInnen ist das deutsche Gesundheitswesen durch eine starke Trennung der verschiedenen Versorgungsbereiche gekennzeichnet. Niedergelassene ÄrztInnen und andere an der Behandlung beteiligte Berufsgruppen einerseits, Allgemeinkrankenhäuser, Rehabilitationskliniken usw. andererseits. In den unterschiedlichen Versorgungsbereichen existiert oft eine ganz eigene Behandlungsphilosophie. Der Versorgungsverlauf ist häufig durch die unzureichende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen erschwert. Die Trennung der Versorgungsbereiche und die ungenügende Kooperation der verschiedenen BehandlerInnen bringt oft auch lange Wege und unnötige Doppeluntersuchungen mit sich. Während bestimmte Regionen überversorgt sind, kommt es zudem gerade in ländlichen Gebieten oder in Gegenden, in denen überdurchschnittlich viele sozial schwache Menschen wohnen, zur Unterversorgung der Bevölkerung.
Wir treten für die Integrierte Versorgung ein, das heißt für eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Dafür ist es unerlässlich, die Kommunikation, Koordination und Kooperation zwischen den verschiedenen Ärztegruppen und den anderen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen zu verbessern. Die Integrierte Versorgung bietet noch ungenutzte Potenziale, um die verschiedenen Versorgungsbereiche, aber auch die verschiedenen Heilberufe besser zu vernetzen. Neben der Integrierten Versorgung könnten auch medizinische Versorgungszentren die Kontinuität der Versorgung gut gewährleisten. Hier genießen die PatientInnen den Vorteil, gesundheitliche Versorgung an einem Ort bzw. aus einer Hand zu bekommen, ohne lange und viele Wege dafür zurücklegen zu müssen. Diese Bündelung kann sich auch ökonomisch positiv auswirken
PatientInnen in den Mittelpunkt zu stellen heißt auch, neuartige Versorgungsmodelle auf den Weg zu bringen. Im Vordergrund können dabei einerseits bestimmte Probleme stehen. Ein gutes Beispiel dafür ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie ermöglicht es Sterbenskranken, medizinisch und pflegerisch gut versorgt zu Hause zu sterben. Die gesetzlichen Grundlagen existieren und lassen viele Spielräume für die Verträge zwischen Krankenkassen und spezialisierten Teams aus ÄrztInnen und Pflegekräften. Dennoch wird der vorhandene Gestaltungsspielraum derzeit nicht konstruktiv genutzt, so dass bisher kaum Verträge zustande gekommen sind.
Andererseits können Regionen in den Fokus genommen werden. Ländliche Regionen, in denen Unterversorgung und Ärztemangel droht, können zu Modellregionen zukünftiger Gesundheitsversorgung werden. Soll die Versorgungssicherheit auch in diesen Gebieten langfristig sichergestellt werden, müssen neue Wege beschritten werden. So könnten mobile Hausarztpraxen installiert werden. Für denkbar halten wir auch, dass qualifizierte Krankenpflegekräfte dort zukünftig auch hausärztliche Aufgaben übernehmen.
Der Gesundheitsfonds führt jedoch zu einem Innovationsstau bei den Krankenkassen, dem sinnvolle und notwendige Versorgungsformen zum Opfer fallen.
Aus der Perspektive von PatientInnen, die in der Woche wenig Zeit haben, wäre es darüber hinaus sinnvoll, wenn ÄrztInnen ihre Praxen häufiger als bislang abends oder am Wochenende öffnen.
Neue Technologien nutzen – Datenschutz sichern
Die Integration der Versorgungsstrukturen verlangt eine informationstechnische Grundlage. Denn die notwendige schnelle und reibungslose Zusammenführung von patientenbezogenen Daten kann nur durch den elektronischen Zugriff auf die Behandlungsdaten gewährleistet werden. Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte muss auch künftig sichergestellt werden, dass der Datenschutz eingehalten wird und die Versicherten selbst entscheiden können, was neben den administrativen Daten und dem elektronischen Rezept gespeichert werden darf und wer außer ihnen Zugriff hat. Diese Wahlfreiheit setzt jedoch auf Seiten der Versicherten voraus, dass sie die notwendigen Kompetenzen für eine informierte Entscheidung haben. Die kommerzielle Verwertung der in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten muss zudem auch in der Zukunft wirksam ausgeschlossen werden.
PatientInnen unabhängig informieren und beraten
PatientInnen haben ein großes Bedürfnis an Informationen über ihre Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten. Es ist daher im Interesse von PatientInnen und ÄrztInnen, dass es qualifizierte Angebote unabhängiger telefonischer und persönlicher Patientenberatung gibt ebenso wie qualitätsgesicherte Informationen im Internet. PatientInnen können so die ihnen wichtigen Fragen stellen, um eine eigene Entscheidung zu treffen. ÄrztInnen hingegen können auf gute Informationsangebote oder Selbsthilfeaktivitäten zur weiteren Beschäftigung verweisen.
Wir Grüne haben dafür gesorgt, dass Modellprojekte zur unabhängigen VerbraucherInnen- und PatientInnenberatung durchgeführt, ausgewertet und nun als Verbundprojekt “Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ weiterentwickelt werden. Dieser Ansatz muss langfristig auf solide finanzielle Füße gestellt, schrittweise ausgebaut und der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden.
Stärkung der Patientenrechte
Für PatientInnen sind ihre Rechte gegenüber ihren ÄrztInnen bislang wenig transparent. So fehlt es beispielsweise an einer Festlegung, worüber und in welchem Umfang eine Ärztin / ein Arzt vor und während einer Behandlung aufklären muss. Der Anspruch einer Patientin / eines Patienten auf Einsicht in die eigene Krankenakte ergibt sich bislang nur aus Richterrecht. Der Schutz sensibler personenbezogener Daten der PatientInnen muss gesichert werden. Aktuelle Fälle, wie die Weitergabe sensibler Patientendaten durch eine Krankenkasse an private Unternehmen, zeigen, dass neben der grundsätzlichen Weiterentwicklung des Datenschutzrechts auch großes Gewicht auf die Einhaltung bestehender Vorschriften gelegt werden muss. Viele PatientInnen haben Schwierigkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht durchzusetzen. Sie müssen außer dem Behandlungsfehler durch ÄrztInnen und dem ihnen entstandenen Schaden in der Regel auch beweisen, dass der Schaden auf dem Behandlungsfehler beruht und gegebenenfalls andere Ursachen ausscheiden.
Wir wollen ein Patientenrechtegesetz, mit dem wir alle Rechte der PatientInnen und Pflichten der BehandlerInnen zusammenfassen und in das Bürgerliche Gesetzbuch einbeziehen. Neben den ÄrztInnen sollte diese Regelung alle Personen erfassen, die eine Heilbehandlung durchführen, z. B. HeilpraktikerInnen und PsychotherapeutInnen. Unter anderem sollen behandelnde Personen verpflichtet werden, in einem persönlichen Gespräch vor und während der Behandlung umfassend über alle wesentlichen Belange aufzuklären. Wir wollen gesetzlich regeln, dass die PatientInnen Einsicht in die sie betreffenden Behandlungsunterlagen nehmen können. Geschädigte PatientInnen müssen bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern bei der Regelung der Beweislast besser gestellt werden.
In Hinblick auf sensible Patienten- und Versichertendaten müssen der Bund, die Länder und die für die Einhaltung des Datenschutzes zuständigen Aufsichtsbehörden verstärkt darauf hinwirken, dass Daten nur wenn notwendig erhoben, besser geschützt und nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Die Beteiligung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist sicher zu stellen.
Mehr Beteiligung und Mitbestimmung
Wir wollen die Beteiligung und Mitbestimmung der Versicherten und PatientInnen im Gesundheitswesen stärken, denn sie müssen Einfluss auf Entscheidungen nehmen können, die ihre Gesundheit betreffen.
Ein grünes Verdienst ist die PatientInnenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Im GBA legen Krankenkassen und Leistungserbringer (ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen, Krankenhäuser) fest, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Seit wenigen Jahren haben PatientInnenvertreterInnen das Recht, an diesen Beratungen teilzunehmen. Dadurch hat sich die Transparenz im GBA deutlich verbessert. Nun ist es an der Zeit, diese beratende Funktion durch Antrags- und Abstimmungsrechte in Verfahrensfragen auszubauen.
Dringend reformbedürftig sind auch die Sozialwahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie suggerieren Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Versicherten. In der Bevölkerung jedoch sind sie kaum bekannt, ihre Bedeutung für die Mitbestimmung ist höchst umstritten. Im Rahmen der grünen Bürgerversicherung wollen wir auch die Sozialwahlen reformieren, damit sie zu einem echten Instrument der Mitbestimmung werden.
Gleiche Spielregeln für alle – die grüne Bürgerversicherung
Wir wollen Strukturprobleme und Gerechtigkeitslücken in der Krankenversicherung beheben. In Deutschland existieren immer noch zwei Versicherungssysteme nebeneinander – die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die Trennung zwischen einer Bevölkerungsmehrheit, die einkommensabhängige Beiträge zahlen muss, und einer gut verdienenden, (zumeist) gesündere Bevölkerungsminderheit, die nur ihr eigenes Gesundheitsrisiko absichert, ist sozial ungerecht. Deshalb treten wir für die Weiterentwicklung hin zu einer Bürgerversicherung ein. Dazu ist der Gesundheitsfonds nicht notwendig. Wir wollen, dass alle BürgerInnen, d.h. auch BeamtInnen, Abgeordnete und Selbstständige, Mitglieder in der Bürgerversicherung werden. Wir wollen alle Einkunftsarten, auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte, in die Finanzierung der Bürgerversicherung einbeziehen. Die Beiträge sollen auch in Zukunft einkommensabhängig gezahlt werden.
Mit der grünen Bürgerversicherung wollen wir mehr soziale Gerechtigkeit erreichen. Wir stärken die Nachhaltigkeit der Finanzierungsbasis. Wir machen Beitragssatzsenkungen möglich. Wir stärken Familien, und wir sorgen für mehr Wettbewerb um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung.
Wir wollen, dass die Versicherten auch in Zukunft einen freien Zugang zur Gesundheitsversorgung haben und alle medizinisch notwendigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Das Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert, dass alle Personen medizinisch versorgt werden, egal ob sie eine Arzt- oder Krankenhausrechnung vorstrecken können oder nicht. Eine Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung lehnen wir ab. Dies würde sich vor allem für ÄrztInnen mit zahlungskräftiger Kundschaft lohnen. Besonders ältere und sozial schwächere Menschen wären benachteiligt, denn gerade diese Bevölkerungsgruppen sind häufiger krank. Medizinische Versorgung darf aber kein Luxus sein. Sie muss für alle Menschen unabhängig von ihrem Geldbeutel gleichermaßen zugänglich sein.
Gleichzeitig liegt uns daran, den Versicherten Wahlmöglichkeiten bei der Ausgestaltung ihres Versicherungsschutzes zu bieten. Deshalb ist eine freiwillige Kostenerstattung im Rahmen von Wahltarifen sinnvoll. Hier können sich Versicherte frei entscheiden, ob sei einen entsprechenden Tarif in Anspruch nehmen möchten.
Fünf Punkte für mehr PatientInnenorientierung
1. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der PatientInnen müssen durch ÄrztInnen besser berücksichtigt werden. Wir wollen das partnerschaftliche Verhältnis zwischen PatientInnen und ÄrztInnen stärken.
2. Wir treten für eine vorausschauende Gesundheitspolitik ein, die an den Ursachen sozial bedingter Ungleichheit ansetzt und die Gesundheit fördert. Unser Ziel ist die Stärkung der individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse beim Umgang mit der eigenen Gesundheit.
3. Wir wollen bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen, die sich an den Bedürfnissen der PatientInnen orientieren. Die starren Grenzen zwischen dem ambulanten und stationären Sektor müssen durch Integrierte Versorgung überwunden werden.
4. Wir wollen die Rechte der PatientInnen durch ein Patientenrechtegesetz verbessern und ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten ausweiten. Auch die Möglichkeit zur unabhängigen Information und Beratung muss weiter ausgebaut werden.
5. Wir wollen gleiche Spielregeln beim Krankenversicherungsschutz für alle. Mit der grünen Bürgerversicherung sollen alle Einkunftsarten, auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte, in die Finanzierung einbezogen werden. So sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und eine bessere Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherung.

