Eckpunkte mit großen Lücken -
Grüner Gesetzentwurf zur Gendiagnostik

Eckpunkte mit großen Lücken - Grüner Gesetzentwurf zur Gendiagnostik

Die Regierung stellte im April 2008 nach langer "Denkpause" endlich Eckpunkte für ein Gendiagnostik-Gesetz vor. Was lange währt, wird endlich gut? Nein – denn zum einen sind Eckpunkte noch lange kein Gesetz – und bei dem wichtigsten Regelungsfeld, der Forschung, kneift die Regierung und lässt diesen Bereich ganz außen vor.

Schon seit vielen Jahren wird von vielen Verbänden und Institutionen eine rechtliche Regelung für den Umgang mit genetischen Proben und Daten gefordert. Zu groß ist das Missbrauchspotenzial – zum Beispiel durch Arbeitgeber oder Versicherungen – auf diese sensiblen Daten zurückzugreifen. Darum haben wir Grüne bereits im Herbst 2006 einen Gesetzentwurf zur Regelung der Gendiagnostik in den Bundestag eingebracht. Bei der ersten Lesung waren sich eigentlich die Rednerinnen und Redner fast aller Fraktionen einig, dass ein Gendiagnostik-Gesetz mehr als überfällig ist. Zahllose Fachgespräche und Sitzungen zu diesem Thema fanden bereits statt, auch eine Anhörung im November 2007. Trotzdem hat die Regierung es bis heute nicht geschafft, einen eigenen Gesetzentwuf vorzulegen – sondern lediglich Eckpunkte. Ob daraus wirklich noch in dieser Wahlperiode ein Gesetz wird, ist mehr als fraglich.

Eckpunkte mit großen Lücken

Nicht nur, dass die Eckpunkte der Bundesregierung viel zu spät vorgelegt werden – sie enthalten auch noch große Lücken. Einige Beispiele:

Das grüne Gendiagnostik-Gesetz - Schutz vor Diskriminierung und Recht auf Nichtwissen

Der grüne Gesetzentwurf regelt den Einsatz von Gentests in der Medizin und Forschung bis hin zu der Nutzung von genetischen Informationen. Zentrale Punkte sind: