Die Gesundheitskarte kommt - Wer oder wem nutzt sie?
Dem Deutschen Ärztetag ist ein Paukenschlag gelungen. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgesehenen Form wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Zugriff auf die Dateien und deren Missbrauch sei nicht zu verhindern und die Praxisabläufe würden durch die Gesundheitskarte erheblich behindert. Zudem sei zu befürchten, dass die Kosten dieser wissenschaftlichen Entwicklung auf die Patienten und Ärzte abgewälzt würden.
Betrachtet
man sich diese Einwände etwas genauer, scheint die Aufregung etwas überzogen.
Dass die elektronische Gesundheitskarte mit ihren Sicherheitsvorkehrungen
datenschutzmäßig einen Rückschritt gegenüber dem Status Quo darstellt, darf
zumindest bezweifelt werden. Die heute übliche Archivierung von Patientendaten
in Praxisräumen und ihr Hin- und Hergefaxe ist alles andere als ein Ausbund von
Datenschutz. Vor allem aber werden Patientinnen und Patienten mit der
elektronischen Gesundheitskarte ihre medizinischen Daten selbst einsehen und
entscheiden können, welche der freiwilligen Funktionen sie nutzen möchten und
welcher Arzt welche Daten einsehen darf. Das wird ein erheblicher Zugewinn an
informationeller Selbstbestimmung sein. Das scheinen die Datenschützer in Bund
und Ländern ganz ähnlich zu sehen. Und auch die Verlangsamung der
Arbeitsabläufe in den Arztpraxen ist eher ein technisches als ein prinzipielles
Problem. Die zu große Dauer der Schreib- und Lesevorgänge oder der Zwang, jedes
elektronische Rezept einzeln digital unterschreiben zu müssen, können behoben
werden. Das größte Problem dürfte die noch ausstehende
Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverbänden und Ärzteschaft sein.
Zwar legt der § 291a SGB V fest, dass die Krankenkassen sowohl die erstmaligen
Ausstattungskosten für die Telematikinfrastruktur als auch die laufenden
Betriebskosten übernehmen. Doch die Details sind noch nicht geklärt.
Finanzielle Belastungen dürften vor allem solche Ärztinnen und Ärzte
befürchten, die bisher keinen Internet-Anschluss in ihrer Praxis haben oder
sogar ganz ohne PC auskommen. Deren Anteile liegen nach Erhebungen immerhin bei
20% (kein PC) bzw. 45% (kein Internet-Anschluss). Und Kassenvertreter haben
bereits verlauten lassen, dass sie die Kostenübernahme-Regelung im SGB V nicht
so verstehen, dass die Solidargemeinschaft jedem technikaversen Arzt einen PC
nebst Internet-Anschluss schenkt. Allerdings dürfte auch hier nichts so heiß
gegessen werden, wie es gekocht wird. Zudem dürfte die Zahl der „Technik-Verweigerer“
unter den Ärztinnen und Ärzten ohnehin im Rückgang begriffen sein.
Schlüsselrolle
der Ärztinnen und Ärzte für den Erfolg der eGK
Ist angesichts dieser zwar schwierigen, aber nicht unüberwindbaren Probleme die Fundamentalopposition weiter Teile der Ärzteschaft vor allem verhandlungstaktisch gemeint? Soll mit Blick auf die noch ausstehende Finanzierungsvereinbarung Druck gegenüber der Politik und den GKV-Spitzenverbänden gemacht werden? Bei einigen der an der Auseinandersetzung beteiligten Funktionäre und Ärzteverbände darf man getrost davon ausgehen. Allerdings wäre es etwas zu simpel, allen protestierenden Ärztinnen und Ärzten taktisches Kalkül zu unterstellen. Die diversen Resolutionen und Boykottaufrufe sind auch Folge einer falschen Öffentlichkeitsstrategie der Bundesregierung und eines problematischen Zeitplans für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
Das
Bundesgesundheitsministerium hat viel zu lange versucht, der Öffentlichkeit die
elektronische Gesundheitskarte mit Kostenargumenten schmackhaft zu machen. Das
rächt sich jetzt. Alle schauen nur noch wie gebannt auf die Zahlen. Wie hoch
sind die Anfangsinvestitionen für die elektronische Gesundheitskarte? Wer
gewinnt? Wer verliert? Zudem wird deutlich, dass die Annahmen über die zu
erwartenden Einsparungen zum Beispiel aufgrund der Verminderung von
Doppeluntersuchungen oder der Verhinderung von Arzneimittelwechselwirkungen
wissenschaftlich auf schwachen Füßen stehen. Wichtiger aber noch: Inzwischen
ist den Beteiligten klar, dass sich die finanziellen Be- und Entlastungen durch
die elektronische Gesundheitskarte sehr ungleich verteilen werden. Während sich
für die Krankenkassen ihre Anfangsinvestitionen relativ schnell rechnen
dürften, wird für die Ärztinnen und Arzte in absehbarer Zeit wenig
herausspringen. Finanziell profitieren
werden sie allenfalls von der elektronischen Patientenakte. Die soll aber nach
den bisherigen Planungen erst im Jahr 6 nach dem Start der Karte kommen. Aus
der Sicht vieler Ärztinnen und Ärzte heißt das: Sie bekommen eine neue
Technologie aufgedrückt, die sie nicht verstehen, die ihre Praxisabläufe
verändert und von der sie finanziell überhaupt nichts haben – ja, die sie möglicherweise
sogar noch einen erheblichen Batzen kostet. Dass angesichts dieser Aussichten
die Frustration unter vielen von ihnen groß ist, ist nicht verwunderlich. Aber
sie ist für das Gelingen des Projekts gefährlich. In den letzten Jahren wurde
immer wieder darauf hingewiesen, dass die elektronische Gesundheitskarte mit
der Akzeptanz unter den Patientinnen und Patienten steht und fällt. Deren
Zustimmung ist aber stark von der Haltung ihrer Ärztinnen und Ärzte abhängig. Denn
auf deren Urteil bauen die meisten von ihnen.
Elektronische
Gesundheitskarte – Türöffner für das vernetzte Gesundheitswesen
Bereits die erste große im Jahr 1997 erschienene Telematik-Studie der Roland Berger & Partner GmbH brachte es auf den Punkt: Dass der einzelne Anbieter von Gesundheitsleistungen finanziell etwas von der Telemedizin habe, lasse sich nicht zwingend nachweisen. Aus der Systemperspektive sei aber eindeutig, dass die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie dem Gesundheitswesen mehr Transparenz und Integration ermögliche. Ohne diese Technologie sei die „weitere Entwicklung der medizinischen Leistungsfähigkeit unter gleichzeitiger Kostenbegrenzung“ nicht möglich. Die Schlussfolgerung war eindeutig: Die Telemedizin führe nicht unbedingt dazu, dass der einzelne Arzt mehr Geld in der Tasche habe. Durch den umfassenderen Zugriff auf alle wichtigen Patientendaten und neueste Forschungsergebnisse könne sie aber dazu beitragen, gute medizinische Arbeit noch besser zu machen. Auf diese Botschaft wird man sich in der weiteren Diskussion konzentrieren müssen.
Dabei
wird man die Diskussion über die Gesundheitskarte stärker mit dem Diskurs über
die Integration des Gesundheitswesens verbinden müssen. Behandlungskonzepte für
die Versorgung der steigenden Zahl chronisch Kranker und multimorbider älterer
Patientinnen und Patienten funktionieren nicht einrichtungsbezogen. Sie müssen
einrichtungs- und sektorenübergreifend konzipiert werden. Die rot-grüne
Bundesregierung hat hier mit der Einführung der Integrierten Versorgung, den
Disease Management Programmen und den Medizinischen Versorgungszentren den notwendigen
Paradigmenwechsel eingeleitet. Diese neuen Versorgungsformen brauchen aber eine
informationstechnische Grundlage. Mehr Integration ist ohne
einrichtungsübergreifende Kommunikationsnetze nicht denkbar. Dies ist in weiten
Teilen der Ärzteschaft und der Krankenhauswesen auch längst „common sense“. In
keinem anderen Land gibt es derart viele IT-Netze im Gesundheitswesen, wie in
Deutschland. Der Datenaustausch zwischen niedergelassenen Fachärzten und
Krankenhäusern, die telemedizinische Überwachung chronisch Kranker in deren
eigenen vier Wänden, das gemeinsame elektronische Archiv von Krankenhäusern –
alle diese Projekte gibt es bereits. Das Problem: Es handelt sich fast durchweg
um IT-Inseln, die aufgrund fehlender gemeinsamer Standards nicht miteinander
kommunizieren können. Hier wird die elektronische Gesundheitskarte für eine
Revolution sorgen. Der mit ihr verbundene Aufbau einer einheitlichen
Telematik-Rahmenarchitektur und Sicherheitsinfrastruktur wird Brücken zwischen den Inseln schlagen. Darüber hinaus
werden alle künftigen IT-Projekte unter einem enormen Standardisierungsdruck
gesetzt.
Die
freiwilligen Anwendungen müssen früher kommen
Die schönen Zukunftsperspektiven alleine werden aber nicht ausreichen, um die Ärzte und Patienten von der elektronischen Gesundheitskarte zu überzeugen. Die Vorteile der Karte müssen für sie frühzeitig erlebbar sein. Dafür dürften aber die Pflichtanwendungen nicht ausreichen. Für die Versichertenstammdaten und die Europäische Krankenversicherungskarte wäre keine elektronische Gesundheitskarte notwendig. Und die mit dem elektronischen Rezept verbundene höhere Arzneimittelsicherheit dürfte für viele Patientinnen und Patienten eher abstrakt bleiben. Vor allem dann, wenn die hohen Anlaufkosten zu Beitragssatzsteigerungen in der GKV führen sollten, ist gleich zu Beginn des Projektes mit einer Akzeptanzkrise zu rechnen. Gutachter und Praktiker haben deshalb empfohlen, die freiwilligen Anwendungen mit dem größten Nutzenpotenzial, wie den elektronischen Arztbrief oder die elektronische Patientenakte, möglichst frühzeitig einzuführen und umgehend mit den notwendigen Spezifikationen zu beginnen. Diesen Empfehlungen sollte man folgen.

