Die Gesundheitskarte kommt - Wer oder wem nutzt sie?

Dem Deutschen Ärztetag ist ein Paukenschlag gelungen. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgesehenen Form wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Zugriff auf die Dateien und deren Missbrauch sei nicht zu verhindern und die Praxisabläufe würden durch die Gesundheitskarte erheblich behindert. Zudem sei zu befürchten, dass die Kosten dieser wissenschaftlichen Entwicklung auf die Patienten und Ärzte abgewälzt würden.

Betrachtet man sich diese Einwände etwas genauer, scheint die Aufregung etwas überzogen. Dass die elektronische Gesundheitskarte mit ihren Sicherheitsvorkehrungen datenschutzmäßig einen Rückschritt gegenüber dem Status Quo darstellt, darf zumindest bezweifelt werden. Die heute übliche Archivierung von Patientendaten in Praxisräumen und ihr Hin- und Hergefaxe ist alles andere als ein Ausbund von Datenschutz. Vor allem aber werden Patientinnen und Patienten mit der elektronischen Gesundheitskarte ihre medizinischen Daten selbst einsehen und entscheiden können, welche der freiwilligen Funktionen sie nutzen möchten und welcher Arzt welche Daten einsehen darf. Das wird ein erheblicher Zugewinn an informationeller Selbstbestimmung sein. Das scheinen die Datenschützer in Bund und Ländern ganz ähnlich zu sehen. Und auch die Verlangsamung der Arbeitsabläufe in den Arztpraxen ist eher ein technisches als ein prinzipielles Problem. Die zu große Dauer der Schreib- und Lesevorgänge oder der Zwang, jedes elektronische Rezept einzeln digital unterschreiben zu müssen, können behoben werden. Das größte Problem dürfte die noch ausstehende Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverbänden und Ärzteschaft sein. Zwar legt der § 291a SGB V fest, dass die Krankenkassen sowohl die erstmaligen Ausstattungskosten für die Telematikinfrastruktur als auch die laufenden Betriebskosten übernehmen. Doch die Details sind noch nicht geklärt. Finanzielle Belastungen dürften vor allem solche Ärztinnen und Ärzte befürchten, die bisher keinen Internet-Anschluss in ihrer Praxis haben oder sogar ganz ohne PC auskommen. Deren Anteile liegen nach Erhebungen immerhin bei 20% (kein PC) bzw. 45% (kein Internet-Anschluss). Und Kassenvertreter haben bereits verlauten lassen, dass sie die Kostenübernahme-Regelung im SGB V nicht so verstehen, dass die Solidargemeinschaft jedem technikaversen Arzt einen PC nebst Internet-Anschluss schenkt. Allerdings dürfte auch hier nichts so heiß gegessen werden, wie es gekocht wird. Zudem dürfte die Zahl der „Technik-Verweigerer“ unter den Ärztinnen und Ärzten ohnehin im Rückgang begriffen sein.

Schlüsselrolle der Ärztinnen und Ärzte für den Erfolg der eGK

Ist angesichts dieser zwar schwierigen, aber nicht unüberwindbaren Probleme die Fundamentalopposition weiter Teile der Ärzteschaft vor allem verhandlungstaktisch gemeint? Soll mit Blick auf die noch ausstehende Finanzierungsvereinbarung Druck gegenüber der Politik und den GKV-Spitzenverbänden gemacht werden? Bei einigen der an der Auseinandersetzung beteiligten Funktionäre und Ärzteverbände darf man getrost davon ausgehen. Allerdings wäre es etwas zu simpel, allen protestierenden Ärztinnen und Ärzten taktisches Kalkül zu unterstellen. Die diversen Resolutionen und Boykottaufrufe sind auch Folge einer falschen Öffentlichkeitsstrategie der Bundesregierung und eines problematischen Zeitplans für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.

Das Bundesgesundheitsministerium hat viel zu lange versucht, der Öffentlichkeit die elektronische Gesundheitskarte mit Kostenargumenten schmackhaft zu machen. Das rächt sich jetzt. Alle schauen nur noch wie gebannt auf die Zahlen. Wie hoch sind die Anfangsinvestitionen für die elektronische Gesundheitskarte? Wer gewinnt? Wer verliert? Zudem wird deutlich, dass die Annahmen über die zu erwartenden Einsparungen zum Beispiel aufgrund der Verminderung von Doppeluntersuchungen oder der Verhinderung von Arzneimittelwechselwirkungen wissenschaftlich auf schwachen Füßen stehen. Wichtiger aber noch: Inzwischen ist den Beteiligten klar, dass sich die finanziellen Be- und Entlastungen durch die elektronische Gesundheitskarte sehr ungleich verteilen werden. Während sich für die Krankenkassen ihre Anfangsinvestitionen relativ schnell rechnen dürften, wird für die Ärztinnen und Arzte in absehbarer Zeit wenig herausspringen.  Finanziell profitieren werden sie allenfalls von der elektronischen Patientenakte. Die soll aber nach den bisherigen Planungen erst im Jahr 6 nach dem Start der Karte kommen. Aus der Sicht vieler Ärztinnen und Ärzte heißt das: Sie bekommen eine neue Technologie aufgedrückt, die sie nicht verstehen, die ihre Praxisabläufe verändert und von der sie finanziell überhaupt nichts haben – ja, die sie möglicherweise sogar noch einen erheblichen Batzen kostet. Dass angesichts dieser Aussichten die Frustration unter vielen von ihnen groß ist, ist nicht verwunderlich. Aber sie ist für das Gelingen des Projekts gefährlich. In den letzten Jahren wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die elektronische Gesundheitskarte mit der Akzeptanz unter den Patientinnen und Patienten steht und fällt. Deren Zustimmung ist aber stark von der Haltung ihrer Ärztinnen und Ärzte abhängig. Denn auf deren Urteil bauen die meisten von ihnen.

Elektronische Gesundheitskarte – Türöffner für das vernetzte Gesundheitswesen

Bereits die erste große im Jahr 1997 erschienene Telematik-Studie der Roland Berger & Partner GmbH brachte es auf den Punkt: Dass der einzelne Anbieter von Gesundheitsleistungen finanziell etwas von der Telemedizin habe, lasse sich nicht zwingend nachweisen. Aus der Systemperspektive sei aber eindeutig, dass die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie dem Gesundheitswesen mehr Transparenz und Integration ermögliche. Ohne diese Technologie sei die „weitere Entwicklung der medizinischen Leistungsfähigkeit unter gleichzeitiger Kostenbegrenzung“ nicht möglich. Die Schlussfolgerung war eindeutig: Die Telemedizin führe nicht unbedingt dazu, dass der einzelne Arzt mehr Geld in der Tasche habe. Durch den umfassenderen Zugriff auf alle wichtigen Patientendaten und neueste Forschungsergebnisse könne sie aber dazu beitragen, gute medizinische Arbeit noch besser zu machen. Auf diese Botschaft wird man sich in der weiteren Diskussion konzentrieren müssen.

Dabei wird man die Diskussion über die Gesundheitskarte stärker mit dem Diskurs über die Integration des Gesundheitswesens verbinden müssen. Behandlungskonzepte für die Versorgung der steigenden Zahl chronisch Kranker und multimorbider älterer Patientinnen und Patienten funktionieren nicht einrichtungsbezogen. Sie müssen einrichtungs- und sektorenübergreifend konzipiert werden. Die rot-grüne Bundesregierung hat hier mit der Einführung der Integrierten Versorgung, den Disease Management Programmen und den Medizinischen Versorgungszentren den notwendigen Paradigmenwechsel eingeleitet. Diese neuen Versorgungsformen brauchen aber eine informationstechnische Grundlage. Mehr Integration ist ohne einrichtungsübergreifende Kommunikationsnetze nicht denkbar. Dies ist in weiten Teilen der Ärzteschaft und der Krankenhauswesen auch längst „common sense“. In keinem anderen Land gibt es derart viele IT-Netze im Gesundheitswesen, wie in Deutschland. Der Datenaustausch zwischen niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern, die telemedizinische Überwachung chronisch Kranker in deren eigenen vier Wänden, das gemeinsame elektronische Archiv von Krankenhäusern – alle diese Projekte gibt es bereits. Das Problem: Es handelt sich fast durchweg um IT-Inseln, die aufgrund fehlender gemeinsamer Standards nicht miteinander kommunizieren können. Hier wird die elektronische Gesundheitskarte für eine Revolution sorgen. Der mit ihr verbundene Aufbau einer einheitlichen Telematik-Rahmenarchitektur und Sicherheitsinfrastruktur wird Brücken  zwischen den Inseln schlagen. Darüber hinaus werden alle künftigen IT-Projekte unter einem enormen Standardisierungsdruck gesetzt.

Die freiwilligen Anwendungen müssen früher kommen

Die schönen Zukunftsperspektiven alleine werden aber nicht ausreichen, um die Ärzte und Patienten von der elektronischen Gesundheitskarte zu überzeugen. Die Vorteile der Karte müssen für sie frühzeitig erlebbar sein. Dafür dürften aber die Pflichtanwendungen nicht ausreichen. Für die Versichertenstammdaten und die Europäische Krankenversicherungskarte wäre keine elektronische Gesundheitskarte notwendig. Und die mit dem elektronischen Rezept verbundene höhere Arzneimittelsicherheit dürfte für viele Patientinnen und Patienten eher abstrakt bleiben. Vor allem dann, wenn die hohen Anlaufkosten zu Beitragssatzsteigerungen in der GKV führen sollten, ist gleich zu Beginn des Projektes mit einer Akzeptanzkrise zu rechnen. Gutachter und Praktiker haben deshalb empfohlen, die freiwilligen Anwendungen mit dem größten Nutzenpotenzial, wie den elektronischen Arztbrief oder die elektronische Patientenakte, möglichst frühzeitig einzuführen und umgehend mit den notwendigen Spezifikationen zu beginnen. Diesen Empfehlungen sollte man folgen.