Zulässigkeit von Gentests:
Grüne stellten am 8. September 2006 Gesetzentwurf vor

Die Gendiagnostik eröffnet viele Chancen, sie ist aber auch mit erheblichen gesellschaftlichen Risiken verbunden. An die Untersuchung des menschlichen Genoms knüpfen sich große Hoffnungen und Erwartungen, dass Krankheiten frühzeitig diagnostiziert werden können und die genetische Forschung neue Behandlungsmöglichkeiten ermöglicht. Genetische Daten sind aber auch hochsensible Daten. Je mehr Informationen über einen Menschen verfügbar sind, umso größer ist die Gefahr, dass solche Daten ein Mittel zur Diskriminierung und Selektion werden.

Biggi Bender und Volker Beck stellten am 8. September 2006 auf einer Fachanhörung der grünen Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Umgang mit Gentests vor. Nach der Auswertung der dortigen Anmerkungen wurde der Gesetzentwurf z.B. um die Evaluation dieses Gesetzes nach 2 Jahren ergänzt und Umformulierungen vorgenommen. Am 3.11.2006 wurde der Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Der grüne Gesetzentwurf regelt Rahmenbedingungen der Zulässigkeit von Gentests und des Umgangs mit den daraus gewonnenen Informationen in allen erdenklichen Bereichen umfassend und klar:

- Im medizinischen Bereich gilt: Kein Gentest ohne umfangreiche Aufklärung und Einwilligung des Patienten. Bei Tests, die keine Aussagen über akute Erkrankungen machen, ist eine ergänzende Beratung erforderlich.

- Das Gesetz regelt auch, dass die genetische Disposition nicht über die sozialen Chancen in der Gesellschaft entscheiden darf. So dürfen Arbeitgeber keinen Gentest verlangen oder nach einem Ergebnis fragen. Untersuchungen, die zur Feststellung der Eignung für eine spezielle Tätigkeit dienen, die mit  möglichen Gefahren für den Beschäftigten oder für Dritte verbunden sind (z.B. Rot-Grün-Blindheit bei Elektrikern), bleiben wie bisher zulässig.

- Versicherungsunternehmen wird es untersagt, ihre Kunden aufgrund genetischer Dispositionen zu benachteiligen. Deshalb dürfen Versicherer weder vor noch nach Abschluss eines Versicherungsvertrages die Vornahme von Gentests verlangen. Auch die Offenbarung von Ergebnissen bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen ist unzulässig.

- Für Nicht-Einwilligungsfähige und Minderjährige sind im Bereich Forschung besondere Schutzregelungen vorgesehen. Zur Sicherung der Privatsphäre dürfen genetische (Forschungs) Proben und Daten z.B. nicht an Versicherung, Arbeitgeber und die Polizei weitergegeben werden.

Mehr Informationen zum Entwurf:

Eckpunktepapier grünes Gendiagnostikgesetz

Kurzdarstellung grünes Gendiagnostikgesetz

Fachanhörung Gendiagnostik

Gesetzentwurf und Begründung