Tabak – Fortschritte beim Nichtraucherschutz
Wir haben dafür gesorgt, dass die Aufmerksamkeit nicht länger ausschließlich auf die illegalen Drogen und deren Konsumenten gerichtet ist, sondern dass endlich auch die erheblichen Schäden durch Tabak und den riskanten Konsum von Alkohol auf die politische Agenda genommen werden.
Beim Nichtraucherschutz hat sich vieles getan:
In der 14. Wahlperiode wurde:
- die Arbeitstättenverordnung verabschiedet (Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz mit Ausnahme von Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Dort sind die Schutzmaßnahmen nur zu treffen, wenn die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung dies zulässt. Betroffen sind davon Gaststätten und der öffentliche Dienst),
- der Jugendschutz verstärkt (Verkaufsverbot bis 16 Jahre, Ausstattung der Automaten mit Geldkarte (bis 1.1. 2007 umzusetzen), Einrichtung eines Aufklärungsfonds mit der Zielgruppe Jugendliche, Werbung für Alkohol und Zigaretten ist in Kinos nur noch nach 18 Uhr erlaubt),
- im Jahr 2002 das WHO-Kollaborationszentrum Rauchen beim Deutschen Krebsforschungszentrum eingerichtet.
In der aktuellen Wahlperiode wurde:
- die Tabaksteuer erhöht (in drei Stufen um insgesamt etwa 1 € pro Zigarettenschachtel). Nicht durchsetzen konnten wir uns mit der Forderung, dass die Umgehungsprodukte (rolls und sticks) nicht wie Feinschnitt, sondern wie Zigaretten besteuert werden. Vermutlich wird hierfür im Herbst 2005 der Europäische Gerichtshof sorgen, da ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik in dieser Sache anhängig ist.
- der Jugendschutz weiter gestärkt (Verbot des Einzelverkaufs und der kostenlosen Abgabe von Zigaretten, die 10er Kidipacks sind vom Markt verschwunden),
- eine Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes
(DEHOGA) unterschrieben (in Speisebetrieben (z.B. Gaststätten, Bistros,
Cafe, Restaurants, Eisdielen) über 75 Quadratmeter oder 40 Plätzen
werden
bis 1. März 2006 mindestens 30% aller Betriebe 30% ihrer Plätze,
bis 1. März 2007 mindestens 60% aller Betriebe 40% ihrer Plätze,
bis 1. März 2008 mindestens 90% aller Betriebe 50% ihrer Plätze,
für NichtraucherInnen bereit zu halten), - die in Zigaretten enthaltenen Zusatzstoffe durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Internet veröffentlicht und Forschungsaufträgen zur Klärung der Gesundheitsschädlichkeit in diesem Bereich vergeben
- Tabakwerbung ist in der Europäischen Union in allen Zeitungen und Zeitschriften seit Juli 2005 verboten. Von dem Verbot sind auch Rundfunk, Internet und Sponsoring bei grenzüberschreitenden Großveranstaltungen wie Autorennen oder Musikkonzerte betroffen. Ob Deutschland (trotz Klage gegen diese Richtlinie) relativ fristgerecht umsetzt, hängt im Moment von der Entscheidung des Bundesrates ab, dem der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung zugeleitet wurde,
- verschiedene Modellprojekte finanziert (Informationen sind den Drogen- und Suchtberichten der Bundesregierung zu entnehmen),
- die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ( z.B. Aufklärungsaktionen) gefördert.

