Alkohol – Jugendschutz verbessert
In der Alkoholpolitik stand der Jugendschutz im Vordergrund:
Die Verfügbarkeit von Alkohol in Diskotheken u.ä. Lokalen ist eingeschränkt worden. Das "Apfelsaftgesetz" sorgt dafür, dass in der Gastronomie mindestens ein nicht-alkoholisches Getränk billiger angeboten werden muss, als das billigste alkoholische Getränk. Das soll verhindern, dass vor allem Jugendliche - um Geld zu sparen - vermehrt zu alkoholischen Getränken greifen.
Im Jahr 2004 haben wir eine Sondersteuer auf Alkopops eingeführt und diese damit etwa 83 Cent (275 ml, 5,5% Alkohol) verteuert. Aktuelle Studien zeigen den Erfolg: Es werden weniger Alkopops getrunken und der Alkoholkonsum Jugendlicher ist deutlich gesunken. Die zusätzlichen Steuereinnahmen werden für Maßnahmen der Suchtprävention verwendet. Zukünftig wird auf der Vorderseite der Flasche auf das Abgabeverbot für unter 18-jährige gemäß § 9 Jugendschutzgesetz hingewiesen. Damit sollen vor allem Eltern und das Verkaufspersonal erreicht und die Umsetzung des Abgabeverbots verbessert werden.

