Bilanz der 16. Legislaturperiode – Was haben wir in der Drogen- und Suchtpolitik erreicht?
Wir haben uns im Bundestag für konsequente Regelungen zum Schutz von Beschäftigten und Gästen vor Passivrauchen, insbesondere an Arbeitsplätzen wie Gaststätten, eingesetzt. Union und SPD haben unsere Vorschläge für eine bundesweit einheitliche Regelung abgelehnt. Die Folge ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Bestimmungen in den Bundesländern. Die Gesetze der Länder enthalten teilweise erhebliche Ausnahmeregelungen, so dass der Schutz lückenhaft ist.
Die grüne Bundestagsfraktion hat sich mit wirksameren Strategien zur Prävention von riskantem Alkoholkonsum beschäftigt. In parlamentarischen Anfragen haben wir die unterschiedliche Besteuerung bier- und weinhaltiger Alkopops einerseits und branntweinhaltiger Alkopops andererseits sowie die EU-Strategie zur Alkoholprävention thematisiert.
In etlichen parlamentarischen Anfragen und einem Antrag haben wir uns für eine erleichterte medizinische Verwendung von Cannabis eingesetzt. Als einzige Fraktion haben wir in dieser Legislaturperiode einen Antrag zur Entkriminalisierung von Cannabis in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir beschäftigten uns zudem mit den Folgen des Cannabisbesitzes auf die Fahrerlaubnis, der unterschiedlichen Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften bei geringfügigen Mengen sowie der Verunreinigung von Cannabisprodukten auf dem Schwarzmarkt.
Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen sind die Glücksspielart, die das größte Suchtpotenzial besitzt. Wir haben konsequentere Regelungen für diese Spielautomaten gefordert. Auch das zunehmende Problem der Medienabhängigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Rollenspielen wie World of Warcraft, haben wir in einem Fachgespräch thematisiert. Wir fordern u. a. die Möglichkeit von Spielzeitbegrenzungen und bessere Therapiemöglichkeiten für Betroffene.
Wir haben auch die fehlenden Präventionsstrategien und vielfach mangelhaften Therapiestrukturen beim Medikamentenmissbrauch in einer Kleinen Anfrage thematisiert. Jetzt sind Länder und Kommunen gefragt, die notwendigen Therapieangebote zu schaffen.
Die noch unter Rot-Grün in einem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt angeschobene Diamorphinbehandlung war über die gesamte Legislaturperiode Gegenstand unserer Arbeit. Nachdem das Modellprojekt 2006 mit positiven Ergebnissen endete, haben wir uns in einem eigenen Antrag und zwei gemeinsam mit SPD, FDP und Linken eingebrachten Gruppenanträgen für eine gesetzlich geregelte Aufnahme der Diamorphinbehandlung in die Regelversorgung für schwer Opiatabhängige eingesetzt. Trotz des Widerstands der Union konnte das Gesetz im Juni 2009 beschlossen werden.

