Rauchverbote ohne Ausnahmen im Arbeitsschutzgesetz gefordert -
Vorstoß der Grünen von FDP, Union und SPD abgelehnt

Gesetzentwurf zur Verankerung eines umfassenden Schutzes vor Pasivrauchen im Arbeitsschutzgesetz

Antrag: Bundesweit einheitlichen Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten verankern

Die Situation in den Gaststätten lässt sehr zu wünschen übrig. Wie von uns Grünen vorhergesagt haben wir es in den Bundesländern bei den angeblichen „Nichtraucherschutzreglungen“ für Gaststätten mit einem Flickenteppich zu tun, der in den nächsten Monaten vermutlich noch mehr zerschlissen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2008 zu den Nichtraucherschutzgesetzen aus Berlin und Baden-Württemberg festgestellt, dass ein striktes gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten, das keine Ausnahmen wie Raucherräume zulässt, zum Schutz vor der Gefährdung der Gesundheit durch Passivrauchen geeignet und mit der Verfassung vereinbar ist. Doch dieser Teil des Urteils wird von den Bundesländern vollkommen ignoriert. Stattdessen überschlagen sie sich bei der Kreation von Ausnahmen. Wir Grünen werden auch in den Ländern dafür kämpfen, dass die Ausnahme vom Rauchverbot nicht die Regel wird.

Dabei stehen wir allein auf weiter Flur. In unserem Ende März 2009 im Bundestag beratenen Antrag forderten wir die Bundesregierung auf, für möglichst klare und einheitliche Regelungen bei den Ländern zu werben und appellierten an die Bundesländer, mutig zu sein und umfassende Rauchverbote in der Gastronomie zu erlassen. Noch nicht einmal dazu konnten und wollten FDP, CDU/CSU und SPD ihr ja geben. Sie legen die Hände in den Schoß – uns werfen sie Aktionismus vor.

Das Arbeitsrecht ist der richtige Hebel für bundesweite Regelungen!

Warum sollten wir erst abwarten, bis das Durcheinander der Regelungen in den Bundesländern Ende 2009 komplett ist? Wenn heute im Arbeitschutzgesetz die bestehenden Ausnahmen für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, wie von uns vorgeschlagen, entfallen würden, dann hätte dies auch positive Auswirkungen auf Kneipen und Restaurants.

Das Arbeitsschutzgesetz fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Behauptung, wir würden ins Gaststättenrecht eingreifen, ist mit einem Blick in die Landesgesetze zu widerlegen. Die Länder haben ihre Regelungen vielfach gar nicht im Gaststättenrecht verankert, sondern eigene Nichtraucherschutzgesetze erlassen, die dem Gesundheitsschutz dienen sollen. Dort finden sich auch Hinweise auf den Vorrang des Arbeitsschutzgesetzes vor den Landesgesetzen. Die Legaldefinition einer Arbeitsstätte nimmt Bezug auf das Betriebsgelände. Somit fallen Wohnungen Dritter, in denen z.B. ambulante Pflegedienste tätig sind, nicht, wie uns vorgeworfen wurde, unter unseren Vorschlag. Über einen Teilaspekt hätte man bei einer ernsthaften inhaltlichen Diskussion tatsächlich reden müssen: die Geltung in Alten- und Pflegeheimen. Aber das an die Wand gemalte Problem ist auch hier nicht so groß wie behauptet. Verschiedene Bundesländer haben bereits Rauchverbote für Alten- und Pflegeheime beschlossen und Ausnahmen nur sehr eingeschränkt erlaubt. So gilt in Baden-Württemberg: Eine Ausnahme vom Rauchverbot ist nur dann möglich, wenn in den Räumen ausschließlich RaucherInnen wohnen und alle ihr Einverständnis erteilt haben.

Doch eine differenzierte Diskussion war von FDP und Union gar nicht gewollt und die SPD in der Koalitionsdisziplin gefangen. Daher haben diese Fraktionen auch den grünen Gesetzentwurf, der ein Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen (mit der Möglichkeit spezielle RaucherInnenräume für die ArbeitnehmerInnen zu schaffen) vorsieht, abgelehnt.

Bilanz am Ende der Legislaturperiode

Es gab in dieser Wahlperiode unzählige Vorstöße der Grünen, die den Schutz vor Passivrauchen in den Mittelpunkt stellten. Alleine drei Initiativen befassten sich damit, den Bundestag rauchfrei zu bekommen. Wir rechnen es uns als Verdienst an, dass nun die Regelungen, die für öffentliche Gebäude gelten, auch im Parlament angewendet werden. Die vier grünen Initiativen zur Verankerung eines umfassenden Rauchverbote im Arbeitsschutz sind samt und sonders gescheitert.

Erreicht haben wir, dass die öffentlichen Gebäude und die öffentlichen Verkehrsmittel ebenso wie der Bundestag größtenteils rauchfrei sind. Dass jedoch für Raucherräume keinerlei Vorkehrungen wie Be- und Entlüftung oder leichter Unterdruck vorgeschrieben sind, um die Umgebung vor dem Qualm zu schützen, ist ein Skandal. Hier hat die Bundesregierung versagt. Endlich eine vernünftige Verordnung zu erlassen, ist die unerfüllte Hausaufgabe, die dringend angegangen werden muss. Wenn die Bundesregierung nichts tut, dann ist das Parlament in der neuen Legislaturperiode gefragt.

Sehr viel negativer sieht die Bilanz in Bezug auf die Gaststätten aus. Hier erleben wir gerade einen massiven Rollback. CDU/CSU und FDP waren in diesen Debatten für einen konsequenten Schutz vor Passivrauchen die absoluten Bremser und verkauften dies als Freiheit. Dass die Freiheit auch Grenzen hat, wo sie der Gesundheit der anderen schadet, blieb außen vor. Mit dem derzeitigen Regelungsgewirr erzeugt man doch erst den Widerstand der Bürgerinnen und Bürger, auf den sich andere dann berufen.