Bund und Länder nur eingeschränkt konsequent beim Schutz vor Passivrauchen
28.02.2007
Die Ländergesundheitsministerinnen und -minister haben bei ihrer Konferenz am 23.02.07 unerwartet konkrete Rauchverbote zum Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden von Ländern und Kommunen sowie der Gastronomie beschlossen. Das angekündigte Ausscheren der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bei Rauchverboten in der Gastronomie hat jedoch zur Konsequenz, dass 26 Millionen Menschen bzw. 30% der Bevölkerung nicht von diesen Verabredungen profitieren würden.
Zu hoffen
ist, dass die Ministerpräsidenten der Länder am 22. März die Vorschläge ihrer
Fachministerinnen und –minister bestätigen, konsequent und ohne Ausnahme
umsetzen und damit im Interesse der Bevölkerung, die sich mehrheitlich für
klare Rauchverbote in der Gastronomie ausspricht, handeln.
Die Länder haben
den Bund aufgefordert die Arbeitsstättenverordnung (§ 5 Abs. 2) so anzupassen,
dass die Bundesländer vollständige Rauchverbote in Gastronomie und Diskotheken
verwirklichen können. Damit wird erneut deutlich, dass sich der Bund nicht aus
seiner Verantwortung stehlen darf.
Wir Grünen
fordern die Bundesregierung auf, statt, wie im Kabinettsentwurf für ein „Gesetz
zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchs“ vorgesehen, kosmetische
Veränderungen im Arbeitsschutz vorzunehmen, die Ausnahmeregelung für
Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr zu streichen und Rauchverboten zu
verankern. Die Behauptungen des Bundesarbeitsministeriums, dass der Bund solche
Regelungen im Arbeitsrecht nicht vornehmen dürfe, werden durch regelmäßige
Wiederholungen nicht richtiger. Es fehlt der politische Wille, alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr vor
den unbestrittenen Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
Der Gesetzentwurf des
Bundeskabinetts vom 28.02.2007 zu Rauchverboten in Bundeseinrichtungen und im
öffentlichen Personenverkehr ist ein erster zaghafter Schritt in die richtige
Richtung. Es müssen jedoch weitere Schritte folgen, damit der Gesetzentwurf
mehr wert ist als das Papier, auf dem er steht. Notwendig sind z.B. klare
Verantwortlichkeiten zur Einhaltung der Rauchverbote, Mindestanforderungen an
spezielle Räume, in denen geraucht werden darf sowie Sanktionen bei Verstößen.
Wir Grünen
haben am 28.02.2007 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem ein
Rauchverbot in allen Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages beantragt wird. Der
Bundestag sollte konsequent mit gutem Beispiel vorangehen.

