Bund und Länder nur eingeschränkt konsequent beim Schutz vor Passivrauchen

28.02.2007

 Die Ländergesundheitsministerinnen und -minister haben bei ihrer Konferenz am 23.02.07 unerwartet konkrete Rauchverbote zum Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden von Ländern und Kommunen sowie der Gastronomie beschlossen. Das angekündigte Ausscheren der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bei Rauchverboten in der Gastronomie hat jedoch zur Konsequenz, dass 26 Millionen Menschen bzw. 30% der Bevölkerung nicht von diesen Verabredungen profitieren würden.

Zu hoffen ist, dass die Ministerpräsidenten der Länder am 22. März die Vorschläge ihrer Fachministerinnen und –minister bestätigen, konsequent und ohne Ausnahme umsetzen und damit im Interesse der Bevölkerung, die sich mehrheitlich für klare Rauchverbote in der Gastronomie ausspricht, handeln.

Die Länder haben den Bund aufgefordert die Arbeitsstättenverordnung (§ 5 Abs. 2) so anzupassen, dass die Bundesländer vollständige Rauchverbote in Gastronomie und Diskotheken verwirklichen können. Damit wird erneut deutlich, dass sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung stehlen darf.

Wir Grünen fordern die Bundesregierung auf, statt, wie im Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchs“ vorgesehen, kosmetische Veränderungen im Arbeitsschutz vorzunehmen, die Ausnahmeregelung für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr zu streichen und Rauchverboten zu verankern. Die Behauptungen des Bundesarbeitsministeriums, dass der Bund solche Regelungen im Arbeitsrecht nicht vornehmen dürfe, werden durch regelmäßige Wiederholungen nicht richtiger. Es fehlt der politische Wille, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr vor den unbestrittenen Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 28.02.2007 zu Rauchverboten in Bundeseinrichtungen und im öffentlichen Personenverkehr ist ein erster zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Es müssen jedoch weitere Schritte folgen, damit der Gesetzentwurf mehr wert ist als das Papier, auf dem er steht. Notwendig sind z.B. klare Verantwortlichkeiten zur Einhaltung der Rauchverbote, Mindestanforderungen an spezielle Räume, in denen geraucht werden darf sowie Sanktionen bei Verstößen.

Wir Grünen haben am 28.02.2007 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem ein Rauchverbot in allen Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages beantragt wird. Der Bundestag sollte konsequent mit gutem Beispiel vorangehen.