Chronologie des chaotischen politischen Prozesses zum Schutz vor Passsivrauchen
28.02.2007
Einzelne SPD-Angeordnete preschten im Juni 2006 mit einem Gruppenantrag zum Schutz vor Passivrauchen vor. Der Antrag wurde von verschiedenen Seiten – rechtlich, politisch und strategisch - kritisiert. Von uns Grünen initiierte Gespräche über ein interfraktionelles Vorgehen scheiterten. Im September 2006 wurden der Gruppenantrag und in Reaktion darauf auch unser grüner Antrag in den Bundestag eingebracht. Plötzlich nahmen sich die Fraktionsführungen von SPD und Union des Themas – auf dem Tisch lag ein Vorschlag der sich eins zu eins an den Positionen des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC) orientierte und die Gastronomie faktisch ausnahm.
Wenig später wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, in der die für das Thema zuständigen Sprecherinnen von SPD und Union nicht einbezogen wurden. Anfang Dezember 2006 verkündete die Arbeitsgruppe ihr Ergebnis (z.B. Rauchverbot in Speise-, nicht jedoch in Schankgaststätten). Dieser Vorschlag wurde als fauler Kompromiss kritisiert, der weit hinter den europäischen Standards zurückfällt sowie politisch und rechtlich auf tönernen Füßen steht. Justiz- und Innenministerium reagierten schnell: Der Vorschlag sei nicht verfassungsgemäß. Damit war er vom Tisch. Das war absehbar – verschiedene von uns initiierte Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages lagen hierzu vor. Am 13. Dezember stellten dann auch die beiden an der Arbeitsgruppe beteiligten Ministerien (Gesundheit sowie Landwirtschaft, Ernährung Verbraucherschutz) öffentlich dar, dass die Zuständigkeiten des Bundes in folgenden Bereichen bestehe: öffentliche Einrichtungen des Bundes, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst des Bundes und öffentliche Verkehrsmittel. Zu diesem Ergebnis war die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bereits im Juni 2006 gekommen. Inzwischen wurde von der Koalition die nächste Arbeitsgruppe gegründet – dieses Mal eine Arbeitsgruppe der Bundesländer, in die VertreterInnen der Bundesregierung einbezogen werden sollen. Die Vorschläge der ExpertInnen fielen erfreulicherweise deutlich konsequenter aus als die der Koalitionsarbeitsgruppe auf Bundesebene.
Die Ländergesundheitsministerinnen und -minister haben bei ihrer Konferenz am 23.02.07 unerwartet konkrete Rauchverbote zum Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden von Ländern und Kommunen sowie der Gastronomie beschlossen. Das angekündigte Ausscheren der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bei Rauchverboten in der Gastronomie hätte jedoch zur Konsequenz, dass 26 Millionen Menschen bzw. 30% der Bevölkerung nicht von diesen Verabredungen profitieren würden.
Zu hoffen ist, dass die Ministerpräsidenten der Länder am 22. März die Vorschläge ihrer Fachministerinnen und –minister bestätigen, konsequent und ohne Ausnahme umsetzen und damit im Interesse der Bevölkerung, die sich mehrheitlich für klare Rauchverbote in der Gastronomie ausspricht, handeln.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (vom 28.02.07) zu Rauchverboten in Bundeseinrichtungen und im öffentlichen Personenverkehr ist nicht konsequent. Die Bundesregierung drückt sich an zentraler Stelle vor ihrer Verantwortung: Sie könnte über das Arbeitsschutzgesetz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an allen Arbeitsstätten, auch denen mit Publikumsverkehr, konsequent vor schädlichen Tabakqualm schützen. Die vorgeschlagene Erhöhung des Verkaufsalters für Zigaretten auf 18 Jahre erscheint wie eine Alibiveranstaltung: Das Einstiegsalter zum Rauchen liegt deutlich unter 16 Jahren – das Problem ist die Einhaltung der bestehenden Altersgrenze, nicht deren Höhe.

