Fauler Kompromiss der Koalition beim Schutz vor Passivrauch
Die am 1.12. 2006 verkündete Einigung der Arbeitsgruppe der großen Koalition zum Schutz vor Passivrauch ist ein fauler Kompromiss. Die Einigung, die die Koalitionsarbeitsgruppe erzielt hat, fällt weit hinter den europäischen Standard beim Schutz vor Passivrauch zurück. Dass in Kneipen und Bars weiterhin geraucht werden soll, kommt einem Kniefall vor dem Verband der Zigarettenindustrie gleich.
Die Betriebe auszunehmen, die nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) die am stärksten mit giftigem Rauch belasteten Betriebe sind, ist gegenüber den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahrlässig. Sie werden auch künftig unter dem Passivrauch zu leiden haben. Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) arbeiten circa 8.000 schwangere und stillende Frauen in der Gastronomie. In keinem anderen Betrieb dürften diese Frauen unter solchen Belastungen ihrer Arbeit nachgehen.
Wie eine gesetzliche Unterscheidung zwischen Schank- und Speisegaststätten so abgegrenzt werden kann, dass sie gerichtsfest ist, ist völlig unklar. Die Überlegungen der großen Koalition, Diskotheken als Speisegaststätten zu definieren, zeigt, dass die Unterscheidung zwischen Schank- und Speisegaststätten keine logische Differenzierung, sondern lediglich ein fauler politischer Kompromiss ist.
Bundesweite Rauchverbote auf den Gesundheitsschutz zu stützen, um - wie Staatssekretärin Caspers-Merk verkündete - Ausnahmen für Bars und Kneipen vornehmen zu können, ist scheinheilig. Die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bars und Kneipen ist erwiesenermaßen deutlich stärker durch Passivrauch gefährdet als in Speisegaststätten in denen Rauchverbote gelten sollen. Die große Koalition hat sich bewusst gegen klare und für alle Beschäftigte geltende Rauchverbote im Arbeitsschutz entschieden. Hier hätte sie im Gegensatz zu den vorgeschlagen Regelungen eindeutige und unbestrittene Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

