Hintergrundpapier Schutz vor Passivrauch

Seit etwa zwei Jahren entwickelt sich international eine Dynamik, die den Schutz vor Passivrauchen konsequent und umfassend angeht. Dazu gehören Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Personenverkehr sowie in Gaststätten. Auch in Deutschland finden entsprechende Vorschläge eine immer größere Zahl von BefürworterInnen. So fordern inzwischen laut repräsentativer Umfragen 54% bis 60%der Bevölkerung ein Rauchverbot in Gaststätten, für Rauchverbote in Zügen plädieren 75%, und 52% sprechen sich für rauchfreie Fußball-Stadien aus.

Was bisher geschah

Der Blick zurück zeigt, dass Fortschritte im Bereich des Nichtraucherschutzes bisher ausschließlich durch interfraktionelle Vorstöße realisiert werden konnten. Nach mehreren gescheiterten Vorstößen einer Gesamtregelung zeigte die Strategie, Regelungen in Teilbereichen insb. bei der Arbeitsstättenverordnung vorzunehmen, in der 14. Legislaturperiode Erfolge. Durch diese Regelung haben viele Beschäftigte den Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne Passivrauch. Regelungslücken bestehen jedoch bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Dort sind die Schutzmaßnahmen nur zu treffen, wenn die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung dies zulässt. Betroffen sind davon insbesondere Gaststätten und der öffentliche Dienst. Weitere Regelungen erfolgten in den letzten Jahren beim Jugendschutz. Dies sind insbesondere das Verkaufsverbot bis 16 Jahre, die Ausstattung der Automaten mit Geldkarte (bis 1.1.2007 umzusetzen), die Einrichtung eines Aufklärungsfonds mit der Zielgruppe Jugendliche, das Verbot der Werbung für Alkohol und Zigaretten in Kinos vor 18 Uhr, das Verbot des Einzelverkaufs und der kostenlosen Abgabe von Zigaretten, die Einführung einer Mindestmenge, um die 10er „Kidipacks“ zu verhindern.
In der letzten Legislaturperiode wurde die Tabaksteuer auf Fertigzigaretten in drei Stufen um insgesamt etwa 1 € pro Zigarettenschachtel erhöht. Seit kurzem müssen aufgrund einer Verurteilung der Bundesrepublik durch den Europäischen Gerichtshof „Umgehungsprodukte“ (Sticks) wie Fertigzigaretten besteuert werden.

Gesundheitsgefahren durch aktives und passives Rauchen

Das Motto des Weltnichtrauchertages 2006 „Tabak: tödlich in jeder Form“ macht auf die verheerenden gesundheitlichen Folgen des aktiven und passiven Rauchens aufmerksam. Täglich sterben in Deutschland 300 - 400 Personen an den Folgen ihres Tabakkonsums und etwa 10 Personen durch Passivrauchen. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sterben in Deutschland jährlich rund 110.000 bis 140.000 Menschen an den Folgen tabakbedingter Erkrankungen. 22 Prozent aller Sterbefälle bei Männern und 5 Prozent der Sterbefälle bei Frauen werden auf das Rauchen zurückgeführt. Tabak tötet somit weit mehr Menschen als Alkohol, Aids, Heroin und Unfälle im Straßenverkehr. Vorsichtige Schätzungen über die Folgekosten durch das Rauchen (ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, verlorene Produktivität, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit) belaufen sich auf ca. 17 Mrd. Euro. Passivrauch schadet allen – RaucherInnen und NichtraucherInnen. Hierdurch unterscheidet sich der Konsum von Tabakprodukten (außer Kautabak) von allen anderen Drogen – geschädigt werden auch andere. Besonders gefährdet sind Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen. Die Belastung der Luft durch Feinstoffpartikel in Innenräumen, in denen geraucht wird, liegt um ein Vielfaches höher als die in der Außenluft zugelassenen Grenzwerte. Hier mit zweierlei Maß zu messen ist nicht überzeugend. Tabakrauch enthält über 4800 Substanzen. Mehr als 70 dieser Substanzen sind oder stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Neben giftigen Substanzen wie Blausäure, Acetonitril, Ammoniak und Kohlenmonoxid enthält Passivrauch auch eine Vielzahl kanzerogener Stoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Nitrosamine, aromatische Amine, Benzol, Vinylchlorid, Arsen, Cadmium, Chrom und das radioaktive Isotop Polonium 210. Auch „kalter“ Tabakrauch gefährdet die Gesundheit. Tabakfeinstaubpartikel lagern sich an Wänden, Decken, Böden und Gegenständen ab und werden von dort auch wieder abgegeben. Die im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe sind somit auch vorhanden, wenn dort aktuell nicht geraucht wird. Dies wird meist auch von rauchenden Eltern nicht bedacht, die dadurch ihre Kinder gefährden.

Schutz vor Passivrauchen muss an vielen Punkten gleichzeitig ansetzen, um langfristig Wirkung zu zeigen

Der Schutz vor Passivrauchen muss auf allen Ebenen forciert werden. Neben gesetzlichen Regelungen sind Aktivitäten notwendig, die darauf zielen, die Zahl der Raucherinnen und Raucher und deren Zigarettenkonsum zu senken. Notwendig ist ein Mix verschiedener Maßnahmen, die den Einstieg in den Tabakkonsum möglichst verhindern oder zumindest hinauszögern, wie: Ausstiegsangebote für RaucherInnen bereit halten, das Rauchen dort verbieten, wo viele Menschen zusammenkommen sowie zielgruppenspezifische Angebote bereithalten, die RaucherInnen befähigen, auch in privaten Räumen angemessen zu agieren. Klar ist jedoch, dass weder alle Maßnahmen sofort noch durch den Bundesgesetzgeber erfolgen können. Jede Ebene sollte ihre Kompetenzen (z.B. Gesetzgebung und Hausrecht) im Interesse des Schutzes vor Passivrauchen nutzen.

Die europäische Entwicklung –Rauchverbote
Öffentliche zugängliche Räume:

Umfassende Rauchverbote in öffentlich zugänglichen Räumen (genaues Ausmaß nicht immer exakt recherchierbar) existieren in: Belgien (ab 2007), Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Malta, Mazedonien, Norwegen, Niederlande, Österreich, Polen, Spanien, UK (England, Nordirland ab 2007)
Einzelverbote existieren in: Dänemark (Kino, Theater), Griechenland (Ämter, Bahnhöfe, Krankenhäuser), Lettland (Kino, Theater, Banken, Post, Sportstätten), Portugal (Regierungsgebäude, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel), Schweiz (Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel)

Arbeitsplätze:

Umfassende Rauchverbote an Arbeitsplätzen existieren in: Belgien (ab 2007), Frankreich, Irland, Italien, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Spanien, UK (England, Nordirland ab 2007
Bedingte Rauchverbote existieren in: Deutschland, Österreich, Schweiz

Gaststätten:

Absolute Rauchverbote in Gaststätten existieren in: Irland, Norwegen, Schottland, UK (England, Nordirland ab 2007)
Rauchverbote mit der Möglichkeit, abgetrennte, ventilierte Raucherräume einzurichten existieren in: Belgien (ab 2007), Frankreich, Italien, Lettland, Malta, Mazedonien, Schweden (ohne Bedienung)

Eckpunkte Schutz vor Passivrauchen der grünen Bundestagsfraktion

Die grüne Bundestagsfraktion hat auf ihrer Fraktionssitzung am 27. Juni 2006 einstimmig ein Eckpunktepapier verabschiedet. Aufgegriffen werden Forderungen zum Schutz vor Passivrauch, für die auf der Bundesebene Regelungskompetenzen existieren:

· Schutz vor Passivrauch in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und dem öffentlichen Personenverkehr
· Schutz vor Passivrauch in Gaststätten
· Ergänzende Tabakwerbeverbote über die EU-Werberichtlinie hinaus
· Angleichung der Steuersätze aller Tabakprodukte
· Beschränkung der Verkaufsmöglichkeiten durch Zigarettenautomaten
· Beilage der Zusammenstellung der Zusatzstoffe inkl. einer Risikobewertung bei allen Tabakprodukten

Gelegentlich werden auch Rauchverbote im privaten Bereich, z.B. in Familienhaushalten oder PKWs mit Kindern gefordert. Eine rechtliche Regelung der Privatsphäre lehnen wir ab; hier hilft nur zielgruppenorientierte Aufklärung.

Weitere Regelungsvorschläge aus der politischen Diskussion in Deutschland

In der politischen Diskussion sind - angelehnt an Forderungen des Aktionsbündnisses Nichtrauchen und Forderungen der DHS - folgende Maßnahmen:

Verhältnisbezogene Maßnahmen der Konsumreduzierung: Schutz vor Passivrauch

· Kontrolle , ob die Arbeitsstättenverordnung konsequent umgesetzt wird. Falls nicht, Konkretisierung/Verschärfung der Arbeitsstättenverordnung.
· Ausweitung des Schutzes vor Passivrauch/Rauchverbote auf alle der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen (Gesundheits-, Erziehungswesen, kulturelle Einrichtungen, Sportstätten)
· Ausweitung des Schutzes vor Passivrauch/Rauchverbote auch für die Gastronomie und den öffentlichen Personenverkehr.
· Intensive Aufklärung der Bevölkerung über das Passivrauchen (insb. bzgl. der Auswirkungen auf Schwangere und Kinder)

Tabakwerbung und Sponsoring

· Die Einschränkung der Werbung für Tabakprodukte und ein Verbot des
Sponsoring, insb. zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, über die in der
EU-Richtlinie 2003/33/EG vorgesehenen Aspekte hinaus (Beispiele)
· Verbot des „product placement“ in Fernseh- und Spielfilmen

Angebot und Handel

· Verkauf von Tabakwaren ausschließlich an lizenzierten Verkaufsstellen
· Verkauf nur an Erwachsene
· Abbau sämtlicher frei zugänglicher Zigarettenautomaten

Produktkontrolle und Verbraucherinformationen

· Konsequente Umsetzung der Tabakprodukt-Verordnung
· die unverzügliche Veröffentlichung der Liste der Zusatzstoffe für alle Tabakprodukte
· Aufdruck einer Telefonnr. auf allen tabakhaltigen Produkten, unter der sich
RaucherInnen über Angebote zur Tabakentwöhnung informieren können
· Jeder Hersteller muss einen „Waschzettel“ beifügen, der detailliert über Inhaltsstoffe, Risiken, Angebote zur Tabakentwöhnung informiert.
· Bildgestützte Warnhinweise auf Tabakprodukten und Tabakwerbung

Preis und Tabaksteuer

· Einheitliche Steuersätze für alle Tabakerzeugnisse in Höhe der Besteuerung
von Fertigzigaretten.
· Jährliche Erhöhung der Tabaksteuern angelehnt an die Einkommensentwicklung und die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
· Einführung einer Abgabe von 0,10 € pro Zigarette, der in einen Präventionsfond fließt und zur dauerhaften Finanzierung der Tabakprävention sowie der Behandlung Abhängiger eingesetzt werden soll.

Schmuggel eindämmen

· Verschärfung der Strafmaßnahmen gegen Schmuggelorganisationen
· Kennzeichnung der Zigarettenpackungen, die es ermöglichen Herstellungsort, –datum und Handelswege zu identifizieren
· Erheben einer Kaution für Exportware, die bei Erreichen des Bestimmungslands zurückerstattet wird
· Internationale Zusammenarbeit des Zoll optimieren.

Verhaltensbezogene Maßnahmen zur Veränderung des Tabakkonsums: Massenmediale Kampagnen

· Zielgruppenspezifische Kampagnen
· Finanzierung über Tabakfonds (siehe Preise und Tabaksteuer)
· Keine finanzielle Unterstützung von Präventionskampagnen durch die Tabakindustrie

Schulbezogene Kampagnen

· Flächendeckendes, bindendes, wirksamkeitsgeprüftes Präventionsprogramm
· Keine Finanzierung durch Tabakindustrie
· Rauchfreiheit für alle Bildungseinrichtungen
· Ermöglichung von Tabakentwöhnungsprogrammen für LehrerInnen und SchülerInnen

Betriebliche Maßnahmen

· Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung begleiten und überprüfen
· Ausweitung auf Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr (z.B. Gastronomie und Hotels)
· Nachdrückliche Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen
· Einrichtung betrieblicher Selbsthilfegruppen zur Tabakentwöhnung
· Einzelberatung für abstinenzmotivierte RaucherInnen

Tabakentwöhnung

· Flächendeckende, qualitativ hochwertige, regelmäßigen Wirksamkeitsstudien unterworfene Entwöhnungsprogramme.
· Zielguppenspezifische Angebote (insb. Kinder und Jugendliche)
· Finanzierung Tabakfonds (s.o.)
· Qualitätsstandards (analog Suchtkrankenbehandlung) für Raucherentwöhnung
· Informationen/Homepage mit Methoden-Ranking und AnbieterInnen