Eckpunktepapier Schutz vor Passivrauchen

Eckpunkte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen (einstimmig beschlossen auf der Fraktionssitzung am 27.6.06)

Wirksamen Schutz vor Passivrauchen endlich umsetzen!

Die Zeit ist nun auch in Deutschland reif, endlich wirksamere gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen zu verankern. Mit den folgenden Eckpunkten machen wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konkrete Vorschläge und fordern die am Schutz vor Passivrauchen Interessierten aller Fraktionen auf, nach der öffentlichen Diskussion nun auch gemeinsame Regelungsvorschläge zu erarbeiten und Mehrheiten zu organisieren.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen beschließt als Grundlage dazu folgenden Maßnahmenkatalog zum Schutz vor Passivrauchen und zur weiteren Prävention tabakbedingter Krankheiten:
1. Der wirksame Schutz vor Passivrauchen in allen Gebäuden, Einrichtungen und Behörden des Bundes - auch im Bundestag - sowie im öffentlichen Personenverkehr muß umgehend verankert werden. Ziel sind rauchfreie öffentlich zugängliche Einrichtungen/Gebäude . Der Bund muss hierzu gesetzliche Regelungen im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz schaffen. Darüber hinaus sind die Länder aufgefordert, den wirksamen Schutz vor Passivrauchen im Rahmen ihrer Regelungskompetenzen zu betreiben.
2. Der wirksame Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten muss umgehend verankert werden. Auf der Bundesebene können u.a. über die Arbeitsstättenverordnung Regelungen beschlossen werden. Das Ziel des Gesundheitsschutzes in Gaststätten kann am besten durch ein generelles Rauchverbot gewährleistet werden. Die Ausweisung einzelner NichtraucherInnen-Tische oder nicht räumlich getrennter NichtraucherInnenbereiche gewährleistet keinen wirksamen Schutz vor Passivrauchen.
3. Ein umfassendes, über die Regelungen der EU-Tabakwerberichtlinie hinausgehendes nationales Werbeverbot muss umgehend beschlossen werden. Ergänzend soll die Werbung auf Plakaten verboten werden. Die Werbung in Kinos soll erst ab 20 Uhr und nur bei Filmen, die ab 16 Jahren freigegeben sind, erlaubt sein. Die Werbung in Printmedien ist auf branchenspezifische Magazine für in der Tabakindustrie tätige Personen einzugrenzen. Das Sponsoring im Inland wird analog zum in der EU-Tabakwerberichtlinie verbotenen Sponsoring grenzüberschreitender Veranstaltungen geregelt. Darüber hinaus werden alle EUVorstöße in Richtung einer Kontrolle des sogenannten „product placement“ in Filmen im Bezug auf Tabakprodukte unterstützt.
4. Die Steuersätze für Tabakerzeugnisse (Volumentabake/Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren/Zigarillos und Schnupf- und Kautabake) sind zum 1.1.2007 anzugleichen. Ebenso fordern wir, dass die Bundesregierung mit Nachdruck auf eine Harmonisierung der Tabaksteuersätze innerhalb der EU hinwirkt, um Verlagerungen des Kaufs von Tabakerzeugnissen ins angrenzende Ausland zu vermeiden. Auch den Schmuggel von Tabakwaren gilt es in diesem Sinne weiter zu bekämpfen.
5. Die Abgabemöglichkeit von Tabakerzeugnissen wird im Sinne des Jugendschutzes stark eingeschränkt. Zigarettenautomaten werden entweder abgeschafft oder ausschließlich an Orten aufgestellt, an denen die ausschließliche Abgabe an Personen über 16 Jahren überprüft werden kann.
6. Die Liste der Zusatzstoffe in Tabakprodukten muss den jeweiligen Tabakwaren beigelegt werden. Notwendig sind zusätzlich Informationen zur Risikobewertung der jeweiligen Stoffe .

Begründung:

Passivrauch schadet allen – RaucherInnen und NichtraucherInnen. Hierdurch unterscheidet sich der Konsum von Tabakprodukten (außer Kautabak) von allen anderen Drogen. Besonders gefährdet sind Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen. Die Belastung der Luft durch Feinstoffpartikel in Innenräumen, in denen geraucht wird, liegt um ein Vielfaches höher als die in der Außenluft zugelassenen Grenzwerte. Hier mit zweierlei Maß zu messen ist nicht überzeugend. Tabakrauch enthält über 4800 Substanzen. Mehr als 70 dieser Substanzen sind oder stehen im Verdach krebserregend zu sein. Auch „kalter“ Tabakrauch gefährdet die Gesundheit. Tabakfeinstaubpartikel lagern sich an Wänden, Decken, Böden und Gegenständen ab und werden von dort auch wieder abgegeben. Die im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe sind somit auch vorhanden, wenn dort aktuell nicht geraucht wird.

Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sterben in Deutschland jährlich rund 110.000 bis 140.000 Menschen an den Folgen tabakbedingter Erkrankungen. 22 Prozent aller Sterbefälle bei Männern und 5 Prozent der Sterbefälle bei Frauen werden auf das Rauchen zurückgeführt. Tabak tötet somit weit mehr Menschen als Alkohol, Aids, Heroin und Unfälle im Straßenverkehr. Vorsichtige Schä tzungen über die Folgekosten durch das Rauchen (ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, verlorene Produktivität, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit) belaufen sich auf ca. 17 Mrd. Euro.
Auf diese gesundheitliche Gefährdung durch Passivrauchen wurde in Deutschland bislang nur unzureichend reagiert. Dies gilt sowohl für die Gastronomie als auch für öffentliche Einrichtungen. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sieht daher Handlungsbedarf in Richtung eines effektiveren Schutzes vor dem Passivrauchen in Deutschland. Wir wollen nicht das Rauchen verbieten, sondern NichtraucherInnen vor dem zwangsweisen Passivrauchen schützen. Bei dieser Gefährdung anderer findet das Selbstbestimmungsrecht der Rauchenden ihre Grenze. Auch ist unser Ziel die Einstiegsschwelle von Kindern und Jugendlichen ins Rauchen zu erhöhen. Vor allem im Interesse des Arbeitsschutzes müssen hier dringend Maßnahmen ergriffen werden. Während Privatpersonen gegebenenfalls Gaststätten meiden können oder einen der wenigen rauchfreien Betriebe besuchen können, ist dieses Beschäftigten in Gaststättengewerbe nicht möglich. Sie sind der durch Tabakrauch entstehenden gesundheitlichen Belastung zudem über wesentlich längere Zeiten ausgesetzt. Dies gilt im Übrigen a uch für Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen. Andere EU-Länder, allen voran Irland, haben es längst vorgemacht: Rauchfreiheit in der Gastwirtschaft und in öffentlichen Einrichtungen ist praktikabel und stößt auf positive Resonanz. Inzwischen gibt es vollständige Rauchverbote für gastronomische Einrichtungen außerdem bereits in Norwegen, Schweden, Lettland, Italien, Schottland und Teilen der Schweiz; England und Belgien ziehen 2007 nach. In einer Reihevon Ländern gelten weitreichendere Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen als in Deutschland, so in Finnland, Ungarn, Spanien und den Niederlanden. Die Gastronomen verzeichnen in diesen Ländern keine wirtschaftlichen Einbußen, wie häufig behauptet. Im Gegenteil erfreut sich das Ausgehen zunehmender Beliebtheit auch bei Kunden – allen voran Familien - die Kneipen und Lokalen gerade wegen des blauen Dunstes bislang fern blieben. Da gerade Jugendliche für die Botschaften der Tabakwerbeindustrie empfänglich sind, muss die EU-Richtlinie RL 2003/33/EG zur Harmonisierung der Werbeverbote für Tabakerzeugnisse in Europa zügig in deutsches Recht umgesetzt werden. Die bloße Umsetzung der Richtlinie genügt jedoch nicht. Umfassende Werbeverbote, wie sie bereits in neun EU-Ländern gelten, sollten uns hier zum Maßstab des Kinder- und Jugendschutzes werden.
In diesem Sinn ist auch die Angleichung der Steuersätze für Tabakerzeugnisse nötig, damit gerade Kinder und Jugendliche nicht auf „Selbstgedrehte“ umsteigen. Aber auch andere Gruppen haben ihren Tabakkonsum durch die Verteuerung von Tabakwaren eingeschränkt. Insgesamt hat die Anhebung der Tabaksteuer durch die rotgrüne Bundesregierung 8 % der Raucher bewogen, mit dem Rauchen aufzuhören. Weitere 16,5 % haben ihren Konsum reduziert. Auch in anderen Industrieländern konnte durch die Bündelung verschiedener Maßnahmen eine dauerhafte Reduzierung der Raucherquote erzielt werden.
Deutschland ist das Land mit der weltweit größten Zigarettenautomatendichte je Einwohner. Die verpflichtende Umrüstung der Automaten auf die bargeldlose Za hlung mit der Geldkarte ab 2007 erhöht die Schwelle, lädt jedoch zu Umgehungen durch Jugendliche ein. Deshalb ist eine Verschärfung im Sinne des Jugendschutzes notwendig.